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Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 11:52
von Schnittbrot
Zwar ist das nicht unbedingt mit Recht in Verbindung, aber zumindest [Verwaltung:

Weiß jemand von euch, wie die Beantragung einer Einfuhrerlaubnis (Kat. B Waffe von Deutschland nach Österreich) vor sich geht?

Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Ich nehme an, dass diese bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt wird, oder?

Wie lange dauert so etwas?

Ist damit gleich die Registrierung inkludiert, oder muss diese dann extra gemacht werden?


Um die Ausfuhrgenehmigung würde sich der deutsche Verkäufer kümmern.

danke für eure Hinweise!

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 11:59
von Stickhead
Die Beantragung ist normalerweise unproblematisch. Du gehst auf deine zuständige Waffenbehörde und füllst das Formular aus. Du brauchst dazu unbedingt die Waffendaten (inkl. Seriennummer). Die Kosten auf deiner Seite sind die, für die Importbewilligung (ca. 57,-) + Versandkosten. Im Normalfall kann man sie gleich mitnehmen. Zur letzten Frage: Am besten mit der Behörde Rücksprache halten. Das variiert meines Wissens nach.

Zuletzt würde ich dir Empfehlen, davon Abstand zu nehmen und den Service von Doubleaction in Anspruch zu nehmen ;)

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 19:44
von pippoCampo
Ich greif den Thread gleich mal auf.

Was muss man denn machen wenn man ne Waffe importieren will die vom BMI noch nicht als Kat. B eingestuft worden ist? Ist da meine erste Anlaufstelle auch die BH? Oder der Waffenhändler? Oder was anderes?

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 19:54
von Stickhead
§ 44 WaffG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 19251.html

Du rufst vorher beim BMLV an und fragst, ob die Waffe schon eingestuft wurde.
Wenn nicht, fragst du, wie du es machen sollst, dass du eine Einstufung bekommst :)

Wahrscheinlich wirst du ein Exemplar dem BMLV zur Begutachtung vorlegen lassen müssen.
Den Import wirst du über einen zum Handel mit Kriegsmaterial befugten Waffenhändler abwickeln müssen.
Danach wirds einen Bescheid geben und wenn die Waffe Kategorie A ist benötigst du nur noch eine Kategorie A Ausnahmebewilligung (ähnlich wie Lottogewinn, Blitzschlag, etc.)

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 19:56
von gewo
pippoCampo hat geschrieben:Ich greif den Thread gleich mal auf.
Was muss man denn machen wenn man ne Waffe importieren will die vom BMI noch nicht als Kat. B eingestuft worden ist? Ist da meine erste Anlaufstelle auch die BH? Oder der Waffenhändler? Oder was anderes?


hi

bei kat B waffen die unter die kriegsmaterialverordnung fallen liegt die zustaendigkeit seit 11.10.2013 beim BMLV
fuer alle anderen beim BMI, abteilung III/3

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 20:45
von DirtyHarriett
Bei einer aus Eigenbesitz nach Österreich importierten Kat-C-Büchse - hab ich da nur 6 Wochen für die Registrierung bei einem Waffenhändler, oder greift die Frist bis zum 30.6.2014 ? Sitze momentan in DE, ist eine Waffenregistrierung per Post / Mail möglich ?

Grüßlies
DH

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 20:49
von Stickhead
Du musst diese Waffe spätestens 6 Wochen nach der Einfuhr bei einem Büchsenmacher Registrieren. Die Frist bis 30.06.2014 gilt nur für Altbestand.

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 22:47
von gewo
DirtyHarriett hat geschrieben:...Sitze momentan in DE, ist eine Waffenregistrierung per Post / Mail möglich ?


hi

im gesetz steht dass zur meldung die identitaet mittels amtlichem lichtbildausweis persoenlich nachgewiesen werden muss

damit faellt "per post/ mail" aus ...

Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 09:07
von gewo
woolf hat geschrieben:Gewo, das mit dem Lichtbildausweis ist ja nur für die "neue" Meldung von C+D beim Händler.
Kat. B muss ja nach wie vor bei der BH gemeldet werden und da heißt es sogar ausdrücklich: "...binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen,..."
Welche Angaben in der Meldung enthalten sein müssen steht auch im § 28 (2). Bei Einfuhr aus einem EU-Land entfällt natürlich der ganze Teil mit der WBK-Nr des Verkäufers usw. Die Frist läuft ab EInfuhrdatum.



wieso denn jetzt wieder kat B ?

es geht doch um:
DirtyHarriett hat geschrieben:Bei einer aus Eigenbesitz nach Österreich importierten Kat-C-Büchse.....