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WBK Dauer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Exitus
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Exitus » Mi 11. Okt 2017, 10:47

rupi hat geschrieben:
Exitus hat geschrieben:Wenn du zum Beispiel bei IGB einen Lauf fertigen lässt tragen die das direkt als Zubehör im ZWR ein.
Ohne das der SB auf der BH damit was zu tun hat.
Du musst denen nur vorher ein Foto der WBK mit Zubehöreintrag senden.

IGB verkauft dir einen Lauf und trägt den entweder als "Lauf" oder "Wechsellauf" ein

WBK Platz frisst der aber trotzdem wennst dir ned vorher einen Zubehörantrag geholt hast


Du hast jetzt aber schon gelesen was ich geschrieben habe, oder?
Es geht darum das ich bei vorhandenem Zubehör Eintrag 10 Wechselläufe/Systeme kaufen kann und der Sachbearbeiter auf der BH hat nichts damit zu tun.

Incite
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Incite » Mi 11. Okt 2017, 10:54

Exitus hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:
Exitus hat geschrieben:Wenn du zum Beispiel bei IGB einen Lauf fertigen lässt tragen die das direkt als Zubehör im ZWR ein.
Ohne das der SB auf der BH damit was zu tun hat.
Du musst denen nur vorher ein Foto der WBK mit Zubehöreintrag senden.

IGB verkauft dir einen Lauf und trägt den entweder als "Lauf" oder "Wechsellauf" ein

WBK Platz frisst der aber trotzdem wennst dir ned vorher einen Zubehörantrag geholt hast


Du hast jetzt aber schon gelesen was ich geschrieben habe, oder?
Es geht darum das ich bei vorhandenem Zubehör Eintrag 10 Wechselläufe/Systeme kaufen kann und der Sachbearbeiter auf der BH hat nichts damit zu tun.


Ich habe auch einen Zubehöreintrag auf der WBK und muss für jeden Wechsellauf/System VORHER bei der Behörde den Bescheid holen, dass dieser dann KEINEN Platz wegnimmt weil er der Basiswaffe xyz zugeordnet wird (und dann auch die 20.80 oder so zahlen :mrgreen: )
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rupi
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Re: WBK Dauer

Beitrag von rupi » Mi 11. Okt 2017, 10:58

Exitus hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:
Exitus hat geschrieben:Wenn du zum Beispiel bei IGB einen Lauf fertigen lässt tragen die das direkt als Zubehör im ZWR ein.
Ohne das der SB auf der BH damit was zu tun hat.
Du musst denen nur vorher ein Foto der WBK mit Zubehöreintrag senden.

IGB verkauft dir einen Lauf und trägt den entweder als "Lauf" oder "Wechsellauf" ein

WBK Platz frisst der aber trotzdem wennst dir ned vorher einen Zubehörantrag geholt hast


Du hast jetzt aber schon gelesen was ich geschrieben habe, oder?
Es geht darum das ich bei vorhandenem Zubehör Eintrag 10 Wechselläufe/Systeme kaufen kann und der Sachbearbeiter auf der BH hat nichts damit zu tun.


ein Händler kann dir ein Wechselsystem als Platz eintragen oder der BH eine Benachrichtigungs-meldung schicken dasst ein Wechselsystem gekauft hast
ein Händler kann dir im ZWR kein Zubehör platzfrei zuordnen auf eine Waffe
das kann nur die BH
und dafür benötigst du eigentlich einen Zubehörantrag


wieviele Wechselsysteme hast du Exitus ?
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Glock1768
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Glock1768 » Mi 11. Okt 2017, 11:02

gewo hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:sondern???


waffenzuebehoer ist lt waffG einer waffe gleichgesetz

es gibt zum besitz nur zwei regelungen:
1.) hast du eine basiswaffe dann benoetigt das zubehoer - auf antrag! - keinen eigenen platz
2.) hast du dazu keine basiswaffe dann benoetigt es einen eigenen platz

regelungen zur verwendung gibt es keine, es gilt daher uneingeschraenkt das waffengesetz
zitat: "..§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch..."

das heisst du darfst dort
- zb mit legalen pumpguns die anderen gehoeren schiessen
- anderen legalen waffen der kat A (verboten), B, C, D (nicht jedoch militaerischen) die anderen gehoeren schiessen
- usw

es gibt keinerlei rechtsnorm welche dir die verwendung deines legalen wechselsystems auf einem griffstueck
- das zu einer beliebigen waffe die auf dich gemeldet ist gehoert
- das zu einer waffe die auf einen anderen gemeldet ist gehoert
- das einzeln gekauft wurde und nicht gemeldet ist gehoert

griffstuecke sind nicht waffenrelevant
sie sind nicht genehmigungspflichtig
sie sind nicht meldepflichtig
sie sind ein waffenrechtliches garnix
kannst verkaufen und besitzen wie leberkaessemmeln
sie fallen zwar unter die ausfuhrbestimmungen und duerfen zb ohne spezielle genehmigung nicht exportiert werden
aber die VERWENDUNG oder der besitz innerhalb oesterreichs ist in keinster weise reglementiert

ebenso nicht die verwendung eines legalen wechselsystemes darauf ..

edit:
ich kenne faelle wo zb eine jagdgesellschaft EINEN wechsellauf im kaliber "was-weiss-ich-super-ueber-drueber-max" besitzt
der lauf wird von den verschiedenen schuetzen abwechselnd auf jagden im ausland genuetzt (namibia, polen, suedafrika, sibierien was weiss ich ..)
ein und DERSELBE lauf ist zu dem zweck auch auf MEHREREN eurpaeischen feuerwaffenpaessen eingetragen


das ist mir alles bekannt ... wie du auch geschrieben hast >> auf einem beh. gen. Schiesstand.

Aber daheim? Da dürfte ich das Wechselsystem dann LAUT BEHÖRDE nur auf der Waffe (ist in diesem Fall ja wieder eigentlich das Griffstück) verwenden, wo dieses eingetragen ist.

Und vorallem muss ich ja auch die Plätze auf meiner WBK beachten ... also darf ich daheim nicht das WS zb auf ein Griffstück setzen während die "Basiswaffe" auf komplett neben mir liegt, dann hätte ich eine Waffe mehr als Plätze (wenn alle Plätze belegt wären)
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mi 11. Okt 2017, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Bell » Mi 11. Okt 2017, 11:02

gewo hat geschrieben:es gibt keinerlei rechtsnorm welche dir die verwendung deines legalen wechselsystems auf einem griffstueck
- das zu einer beliebigen waffe die auf dich gemeldet ist gehoert
- das zu einer waffe die auf einen anderen gemeldet ist gehoert
- das einzeln gekauft wurde und nicht gemeldet ist gehoert

griffstuecke sind nicht waffenrelevant
sie sind nicht genehmigungspflichtig
sie sind nicht meldepflichtig
sie sind ein waffenrechtliches garnix
kannst verkaufen und besitzen wie leberkaessemmeln

da muss ich nachhaken:
gilt das nur für GLOCK und andere polymer-wummen oder könnt ich mir bei dir zB auch ein Tanfoglio GS frei kaufen?


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Re: WBK Dauer

Beitrag von Glock1768 » Mi 11. Okt 2017, 11:06

Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es gibt keinerlei rechtsnorm welche dir die verwendung deines legalen wechselsystems auf einem griffstueck
- das zu einer beliebigen waffe die auf dich gemeldet ist gehoert
- das zu einer waffe die auf einen anderen gemeldet ist gehoert
- das einzeln gekauft wurde und nicht gemeldet ist gehoert

griffstuecke sind nicht waffenrelevant
sie sind nicht genehmigungspflichtig
sie sind nicht meldepflichtig
sie sind ein waffenrechtliches garnix
kannst verkaufen und besitzen wie leberkaessemmeln

da muss ich nachhaken:
gilt das nur für GLOCK und andere polymer-wummen oder könnt ich mir bei dir zB auch ein Tanfoglio GS frei kaufen?


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Gesetz ist Gesetz ... müsste damit für alle gelten
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Re: WBK Dauer

Beitrag von gewo » Mi 11. Okt 2017, 11:08

Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es gibt keinerlei rechtsnorm welche dir die verwendung deines legalen wechselsystems auf einem griffstueck
- das zu einer beliebigen waffe die auf dich gemeldet ist gehoert
- das zu einer waffe die auf einen anderen gemeldet ist gehoert
- das einzeln gekauft wurde und nicht gemeldet ist gehoert
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da muss ich nachhaken:
gilt das nur für GLOCK und andere polymer-wummen oder könnt ich mir bei dir zB auch ein Tanfoglio GS frei kaufen?
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das gilt fuer alle griffstuecke in denen keinerlei waffenrelevante teile verbaut sind
also im prinzip fuer fast alle modernen pistolen

bei exotischen pistolen bei denen zb der stossboden irgendwie fix mit dem griffstueck verbunden ist waeren die griffstuecke auch waffenrelevant

ebenso sind griffstuecke von revolvern grundsaetzlich waffenrelevant da der stossboden im griffstueck integriert ist und somit teil des verschlusses wird
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Re: WBK Dauer

Beitrag von rupi » Mi 11. Okt 2017, 11:10

tuts auch

nur hilft Glock halt die Massenproduktion ihrer Teile um ohne Anpassungsarbeiten einfach Griffstücke/Läufe/Verschlüsse/etc. wechseln zu können
Stahlwaffen mit Handeinpassung tun sich da schon schwerer
da muss dann der Büchsenmacher ran um Griffstücke auf Verschlüsse anzupassen

deswegen sinds viel weniger verbreitet
außerdem kosten Glock Griffstücke quasi nix

aber wennst ein Jahr auf ein Sig Sauer X-Six Griffstück warten kannst, klar gehts
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Exitus » Mi 11. Okt 2017, 12:04

rupi hat geschrieben:wieviele Wechselsysteme hast du Exitus ?

Drei
10mm Auto Lauf —> von IGB eingetragen
.45 Auto Lauf—> von IGB eingetragen
Komplettes 10mm Auto Wechselsystem aus einer kompletten Pistole —> wurde vom Händler zerlegt und von der Bh bestätigt das es keine gesammte Pistole, sondern nur mehr ein Wechselsystem ist.
Eingetragen vom Händler.

Greetings Oliver

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Re: WBK Dauer

Beitrag von doorman » Mi 11. Okt 2017, 12:14

@gewo: wenn ich nun ein Brownell AR 15 Conversion Kit von .223 auf .22lr bei dir kaufe, muss dieses nun als Zubehör eingetragen werden? Und wie würde das bei dir ablaufen?
Du gibst mir eine schriftl. Bestätigung das ich es bestellt habe, ich dackel zur BH und lass es eintragen. Richtig? :think:
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Re: WBK Dauer

Beitrag von Jiggler » Do 12. Okt 2017, 13:59

Heute war es auch bei mir soweit, dass die Post gekommen ist und das auch noch an meinem Geburtstag :D

Der Herr auf der BH meinte 3 Wochen wird es dauern und die waren es auch auf den Tag genau.

Ausgestellt wurde die WBK bereits am 3.10., was übrigens ein Dienstag war. Sonst hat man immer gelesen Montag sei WBK Tag in der Staatsdruckerei. Von dort brauchte sie dann noch über eine Woche zu mir.


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Re: WBK Dauer

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Do 12. Okt 2017, 17:08

Jiggler hat geschrieben:Heute war es auch bei mir soweit, dass die Post gekommen ist und das auch noch an meinem Geburtstag :D

Der Herr auf der BH meinte 3 Wochen wird es dauern und die waren es auch auf den Tag genau.

Ausgestellt wurde die WBK bereits am 3.10., was übrigens ein Dienstag war. Sonst hat man immer gelesen Montag sei WBK Tag in der Staatsdruckerei. Von dort brauchte sie dann noch über eine Woche zu mir.


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Re: WBK Dauer

Beitrag von gewo » Do 12. Okt 2017, 22:48

doorman hat geschrieben:@gewo: wenn ich nun ein Brownell AR 15 Conversion Kit von .223 auf .22lr bei dir kaufe, muss dieses nun als Zubehör eingetragen werden? Und wie würde das bei dir ablaufen?
Du gibst mir eine schriftl. Bestätigung das ich es bestellt habe, ich dackel zur BH und lass es eintragen. Richtig? :think:


ja
heisst "reservierungsbestaetigung"
mit dem beantragst du den zubehoereintrag

sobald du den bescheid bzw falls noetig die neue wbk in haenden hadt holst dir das teil dann ab

solltest du dzt einen platz frei haben kannst es gleich mitnehmen und musdt nicht warten
das kit belegt aber dann solange den platz bis du den zubehoerantrag genehmigt hast

basiswaffe brauchst halt dazu, logisch ...
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Re: WBK Dauer

Beitrag von HighPlainsDrifter » Fr 13. Okt 2017, 09:06

Endlich ist sie da...

WBK Antrag in Wien 22: 30.08.2017 WBK erhalten via Post: 12.10.2017

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Re: WBK Dauer

Beitrag von duke1988 » Di 24. Okt 2017, 15:52

Ich hab meine WBK letzten Freitag, 20.10. auf der BH Grieskirchen beantragt.
Der zuständige Sachbearbeiter meinte ich bekomme Post von der Staatsdruckerei. War gleich zu bezahlen.
Bin gespannt wie lang es dauern wird.

Update : Heute (Mittwoch, 25.10) schon per Post erhalten. :D
Das ging ja fix.

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