gewo hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben:sondern???
waffenzuebehoer ist lt waffG einer waffe gleichgesetz
es gibt zum besitz nur zwei regelungen:
1.) hast du eine basiswaffe dann benoetigt das zubehoer - auf antrag! - keinen eigenen platz
2.) hast du dazu keine basiswaffe dann benoetigt es einen eigenen platz
regelungen zur verwendung gibt es keine, es gilt daher uneingeschraenkt das waffengesetz
zitat: "..
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch..."
das heisst du darfst dort
- zb mit legalen pumpguns die anderen gehoeren schiessen
- anderen legalen waffen der kat A (verboten), B, C, D (nicht jedoch militaerischen) die anderen gehoeren schiessen
- usw
es gibt keinerlei rechtsnorm welche dir die verwendung deines legalen wechselsystems auf einem griffstueck
- das zu einer beliebigen waffe die auf dich gemeldet ist gehoert
- das zu einer waffe die auf einen anderen gemeldet ist gehoert
- das einzeln gekauft wurde und nicht gemeldet ist gehoert
griffstuecke sind nicht waffenrelevant
sie sind nicht genehmigungspflichtig
sie sind nicht meldepflichtig
sie sind ein waffenrechtliches garnix
kannst verkaufen und besitzen wie leberkaessemmeln
sie fallen zwar unter die ausfuhrbestimmungen und duerfen zb ohne spezielle genehmigung nicht exportiert werden
aber die VERWENDUNG oder der besitz innerhalb oesterreichs ist in keinster weise reglementiert
ebenso nicht die verwendung eines legalen wechselsystemes darauf ..
edit:
ich kenne faelle wo zb eine jagdgesellschaft EINEN wechsellauf im kaliber "was-weiss-ich-super-ueber-drueber-max" besitzt
der lauf wird von den verschiedenen schuetzen abwechselnd auf jagden im ausland genuetzt (namibia, polen, suedafrika, sibierien was weiss ich ..)
ein und DERSELBE lauf ist zu dem zweck auch auf MEHREREN eurpaeischen feuerwaffenpaessen eingetragen