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WBK trotz Vorstrafe!?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sandman
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von sandman » So 17. Nov 2013, 09:59

Steht so in WaffG §8 Abs4:

Eine gemäß Abs. 3 maßgebliche Verurteilung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist. Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs. 3 kann ein Mensch verläßlich sein, wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat (§ 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 - JGG, BGBl. Nr. 599); gleiches gilt, wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat (§ 13 JGG) oder die Strafe - außer bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten - ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat, sofern kein nachträglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte.



Ich bin kein Jurist, aber das ist doch ziemlich eindeutig.

Aber um sicher zu gehen, würde ich auch einmal bei der Behörde nachfragen, bzw mir eine Rechtsauskunft einholen, das wäre sogar kostenlos möglich (also kein besonderer Mehraufwand).

Wie gesagt, wird der Konsum in Ö juristisch anders ausgelegt, als vom medizinischen Standpunkt aus es sinnvoll wäre. Aber der Punkt würde ja für Dich sprechen.

Grüße

Sandman
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nikkfuchs
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von nikkfuchs » So 17. Nov 2013, 10:15

Ist es nicht ein wenig befremdlich, den Leuten vor denen wir uns eigentlich schützen wollen, den Weg zu einer Legalwaffe aufzuzeigen?

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quildor82
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von quildor82 » So 17. Nov 2013, 10:19

+1 Nikkfuchs



Wenns nur um Gras ging und sonst keine Suchtmittel muss die Menge schon beachtlich gewesen sein.

Kinderschänder und (gewerbliche)Drogendealer = 0 Toleranz






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"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
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Elmo12
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Elmo12 » So 17. Nov 2013, 10:22

+1, bei großen Mengen suchtmittel keine Toleranz!

Bud Spencer

Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Nov 2013, 10:31

Ich sehe das ebenfalls kritisch. Trotzdem haben diese Menschen rechte und besonders in einem rechtsstaat die möglichkeit sich rechtsauskunft zu holen.

@eisbrecher
ich sags höflich:
Du bist auf bewährung. Da hat der staat das RECHT deine bürgerlichen rechte zu beschneiden. Du hast immerhin zum Schaden der Allgemeinheit dagegen verstoßen...
Noch etwas: diese strafe ist nicht aus dem jahre schnee. 2011 is nu ned lang her...
"hättst kan scheiß baut...." So musst halt mit den konsequenzen deiner taten leben

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sandman
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von sandman » So 17. Nov 2013, 10:42

nikkfuchs hat geschrieben:Ist es nicht ein wenig befremdlich, den Leuten vor denen wir uns eigentlich schützen wollen, den Weg zu einer Legalwaffe aufzuzeigen?


Den Weg zeigt ja niemand. Es gibt eben Gesetze und die müssen eingehalten werden. Das gilt aber auch für Verbote, das heisst, dass wenn keines vorliegen sollte (was aus meiner Sicht hier nicht der Fall ist), er auch ein Recht auf eine Waffe hätte, wie jeder andere auch.

Nachtrag: Habe gerade im RISK nachgesehen und es ist durchaus interessant, dass die bedingte Strafe ja nur ein Aussetzen des Vollzugs der Strafe ist.

Das heisst, dass das Strafausmaß aufrecht ist, aber nur der Vollzug (=Gefängnis) nicht durchgeführt wird. Da laut StGB §§43 bis 56 Strafen nur ausgesetzt werden können, die unter zwei Jahren sind, das Mindestmaß von SMG §28 aber ein Jahr ist und die Aussetzung bis 2015 läuft, hat Eisbrecher eine gültige Verurteilung über ein Strafmaß von sechs Monaten hinaus bis in das Jahr 2015 und damit bis dahin keine waffenrechtliche Verlässlichkeit.

So interpretiere ich das zumindest.

Grüße

Sandman
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ohmygodhotsprings
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von ohmygodhotsprings » So 17. Nov 2013, 14:26

Lieber Eisbrecher,

ich kann nur hoffen, dass die Behörden klug genug sind dir jede waffenrechtliche Verlässlichkeit abzusprechen und dich damit mttelfristig vom legalen Waffenbesitz fernzuhalten. Und zwar nicht deswegen, weil ich dich für einen schlechten Menschen halte, sondern ganz einfach darum, weil ich hoffe, dass keine Behörde dumm genug ist sich so einen Fall umzuhängen, bei dem dann womöglich zwei Monate später in den rechten Schreihalszeitungen zu lesen ist, Verutreilter Drogendealer erhält legal Waffenbesitzkarte und erschiesst versehentlich Nachbars Katze. Oder begleicht eine Rechnung mit alten Geschäftspartnern.

Kannst dir vorstellen was dann los ist in unserem nicht gerade liberal eingestellten Land? Dann hat sichs mit Schiesssport so wie wir ihn bis jetzt kennen.

Also sei bitte erwachsen genug, dass du mit den Folgen deiner Tat lebst und freu dich, dass man dich nicht zu mehr verdonnert hat.

Schiessen ist auch mit Luftpistole cool und sportlich überaus anspruchsvoll.

ohmygodhotsprings

Eisbrecher
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Eisbrecher » So 17. Nov 2013, 15:26

ohmygodhotsprings hat geschrieben:Lieber Eisbrecher,

ich kann nur hoffen, dass die Behörden klug genug sind dir jede waffenrechtliche Verlässlichkeit abzusprechen und dich damit mttelfristig vom legalen Waffenbesitz fernzuhalten. Und zwar nicht deswegen, weil ich dich für einen schlechten Menschen halte, sondern ganz einfach darum, weil ich hoffe, dass keine Behörde dumm genug ist sich so einen Fall umzuhängen, bei dem dann womöglich zwei Monate später in den rechten Schreihalszeitungen zu lesen ist, Verutreilter Drogendealer erhält legal Waffenbesitzkarte und erschiesst versehentlich Nachbars Katze. Oder begleicht eine Rechnung mit alten Geschäftspartnern.

Kannst dir vorstellen was dann los ist in unserem nicht gerade liberal eingestellten Land? Dann hat sichs mit Schiesssport so wie wir ihn bis jetzt kennen.

Also sei bitte erwachsen genug, dass du mit den Folgen deiner Tat lebst und freu dich, dass man dich nicht zu mehr verdonnert hat.

Schiessen ist auch mit Luftpistole cool und sportlich überaus anspruchsvoll.

ohmygodhotsprings


Deine Meinung hat Hand und Fuß, deshalb reagiere ich gerne darauf. Sonstige Individuen die es sich trotz meiner anfänglichen Bitte ihre persönliche Meinung aussen vorzulassen (und diese Bitte ist im Rechtsbereich wohl auch tolerierbar, denke ich), nicht nehmen haben lassen ihre weinerlichen Zweizeiler abzulassen, ernten von mir keine Antwort. Einzig schockierend fand ich die Gleichsetzung von jemandem der Cannabis verkauft und einer Person die Kindesmissbrauch verübt. Ich weiss nicht ob du dir unter Cannabiskonsumenten Leute auf dem Karlsplatz mit Spritzen im Arm vorstellst, aber das sind erwachsene, rationale Menschen. Dem Besitzer eines Spirituosengeschäftes sagst du ja auch nicht bei seinen Moralvorstellungen könne er gleich ein paar Kinder missbrauchen gehen. Aber Gott sei Dank gehört das Wegsaufen von Hirnzellen ja zur österreichischen Kultur.

Nun zu deiner Antwort, ohmygod. Diese Ansicht kann ich eigentlich gut nachvollziehen. Deswegen kann ich da jetzt keine großen Argumente dagegen vorbringen. Allerdings kann ich dir versichern dass ich weder Katzen (habe selber zwei), noch ehemalige "Geschäftspartner" ( :lol:) umschießen möchte. Ich bin durchaus auch in der Lage einen verantwortungsvollen Umgang mit SW zu pflegen. Du musst es mir daher nachsehen dass ich Möglichkeiten, sofern es sie denn gibt, auch nutzen möchte. Wenn nicht, dann eben nicht.

Bud Spencer

Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Nov 2013, 15:31

Na da trabt aber einer ganz schön mit dem Hohen Ross daher, was? ;)
Ich mein (wenn ich mir ein wenig Polemik erlauben darf) für einen Knasti... :think:
Zuletzt geändert von Bud Spencer am So 17. Nov 2013, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von sandman » So 17. Nov 2013, 15:39

Kommts Leute, haltet Euch ein wenig zurück!

Eisbrecher hat hier ganz normal angefragt und (aus meiner Sicht) gute Auskünfte bekommen.

Es gibt keinen Grund über ihn herzufallen und es gibt vor allem keinen Grund unhöflich zu sein!

Grüße

Sandman
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Bud Spencer

Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Nov 2013, 15:42

sandman hat geschrieben:Kommts Leute, haltet Euch ein wenig zurück!

Eisbrecher hat hier ganz normal angefragt und (aus meiner Sicht) gute Auskünfte bekommen.

Es gibt keinen Grund über ihn herzufallen und es gibt vor allem keinen Grund unhöflich zu sein!

Grüße

Sandman


Seh ich auchso aber Hochmut und uneinsicht über die Konsequenzen seiner Taten sind denke ich hier unangebracht. Irgendwann gibts auch eine Grenze... :whistle:

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von ohmygodhotsprings » So 17. Nov 2013, 15:45

Lieber Eisbrecher,

ich versteh deine Position vollkommen. Aber du musst auch die andere Seite verstehen. Für dich ist völlig klar, dass du verantwortungsvoll mit Waffen umgehen willst, du kennst dich ja selber am besten. Aber wer anderer, sei es Behörde oder Psychologe, können dir nur vor den Kopf schauen. Und die müssen - ihrem Eigenen Interesse - bei deiner Vorgschichte grosse Vorsicht in ihren Enteischeidungen an den Tag legen.

Noch was am Rande. Es führt nicht allzu weit dein Anliegen in so einem Forum zu diskutieren. Solch schrecklich böse Verbrecher wie dich treiben vielen hier den Angstschweiss auf die Stirn und/oder den Schaum vor den Mund.

Also besprich die Sache mit den Behörden, dann siehst was geht und was nicht. Aus erster Hand und kompetent und ohne Raterei von rechtlichen Laien.

Tschüss und ich bin jetzt raus hier.


lg
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Floody » So 17. Nov 2013, 15:46

Bud Spencer hat geschrieben:Na da trabt aber einer ganz schön mit dem Hohen Ross daher, was? ;)
Ich mein (wenn ich mir ein wenig Polemik erlauben darf) für einen Knasti...


Ich empfehle dir, um des Forum-Friedens willen, solche Aussagen zu unterlassen. Dieser Thread hatte zwei Seiten lang eine durchaus sachliche Komponente, bis er unnötigerweise gekippt wurde (wie üblich). Dies ist das Unterforum Waffenrecht wo es jedem der die Nutzungsbedingungen erfüllt zusteht seine Fragen zu stellen.

Irgendwann gibts auch eine Grenze... :whistle:

In diesem Forum setzt die Grenzen immer noch der Betreiber bzw. die Moderation.

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von savage3000 » So 17. Nov 2013, 15:51

Des stimmt schon @bud . aber wir sind hier keine Richter und sollten hier der Situation angepasste Infos liefern!! Dieser "Knasti" versucht auf LEGALEM Wege an eine Waffe zu kommen! Denke für so ein öffentliches Geständnis hier im Forum braucht es auch Eier.
Er fragt nach den Möglichkeiten und den Tenor ist einfach der , er solle doch zu seiner
Behörde gehen... Alles andere is a Blödsinn.
Stellma uns doch bitte hier nicht als die moralisch letzte Instanz her...
Zuletzt geändert von savage3000 am So 17. Nov 2013, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Nov 2013, 15:52

Floody hat geschrieben:Dies ist das Unterforum Waffenrecht wo es jedem der die Nutzungsbedingungen erfüllt zusteht seine Fragen zu stellen.


HALT! Das ist jetzt eine Unterstellung. Wenn du meinen ersten Post im Thread liest, siehst du, dass ich ihm diese Möglichkeit nie abgesprochen sie sogar verteidigt habe.

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