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WBK trotz Vorstrafe!?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Doc-Blei » So 17. Nov 2013, 16:05

Ich finde ihn als Knasti zu bezeichnen ist schoneine Beleidigung und Vorverurteilung nur wegen oder Gras. Es Ist doch so das fast die Hälfte aller Studenten schon Gras geraucht hat und ka Mensch regt sich deswegen auf! Anderer seitz hatte er das Pech erwischt zu werden und ist zurecht verurteilt worden. Nun und da spreche ich für mich pers. und meine das der Gesetzgeber gut beraten wäre Gras mit Alkohol auch in den Strafen gleichzustellen. Nur wenn er eine Waffe möchte kann und wird das seine zuständige Behörde entscheiden müssen! Ansonsten so denke ch haben wir doch die gleichen Interessen am Schießsport und der Jagd da müssen Herabwürdigungen nicht sein, vor allem nicht wenn jemand seinen Fehler öffentlich kund tut und dazu steht. Denn Waffen & Jagdgegner haben wir so und so noch genug!
Grüße
Erwin-Doc Blei
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Floody
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Floody » So 17. Nov 2013, 16:15

Bud Spencer hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Dies ist das Unterforum Waffenrecht wo es jedem der die Nutzungsbedingungen erfüllt zusteht seine Fragen zu stellen.


HALT! Das ist jetzt eine Unterstellung. Wenn du meinen ersten Post im Thread liest, siehst du, dass ich ihm diese Möglichkeit nie abgesprochen sie sogar verteidigt habe.

Gut, vielleicht hätte ich "in Ruhe" oder "ohne, dass dann eine große Moraldiskussion ausbricht" dazu schreiben sollen. Unterstellen ist bestimmt nicht meine Absicht, nur das Überkochen verhindern.

In meiner Funktion als Moderator setzte ich hiermit für weiteren Fortbestand des Threads voraus, dass Postings zu persönliche Einstellungen/Moralvorstellungen/Bedenken zugunsten sachlicher und rechtlicher Information eingestellt wird.

Kurz: BTT.

Bud Spencer

Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Bud Spencer » So 17. Nov 2013, 16:18

Doc-Blei hat geschrieben:Ich finde ihn als Knasti zu bezeichnen ist schoneine Beleidigung und Vorverurteilung nur wegen oder Gras. Es Ist doch so das fast die Hälfte aller Studenten schon Gras geraucht hat und ka Mensch regt sich deswegen auf! Anderer seitz hatte er das Pech erwischt zu werden und ist zurecht verurteilt worden. Nun und da spreche ich für mich pers. und meine das der Gesetzgeber gut beraten wäre Gras mit Alkohol auch in den Strafen gleichzustellen. Nur wenn er eine Waffe möchte kann und wird das seine zuständige Behörde entscheiden müssen! Ansonsten so denke ch haben wir doch die gleichen Interessen am Schießsport und der Jagd da müssen Herabwürdigungen nicht sein, vor allem nicht wenn jemand seinen Fehler öffentlich kund tut und dazu steht. Denn Waffen & Jagdgegner haben wir so und so noch genug!


http://www.legalisieren.at
Bande oder Gewerbsmäßig – Höhere Strafen

Wer die vorher beschriebenen Verstöße als Mitglied einer Bande begeht oder “gewerbsmäßig” handelt, kann ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren verurteilt werden. Gewerbsmäßig handelt jemand, der sich oft bzw. mehrmals Einnahmen aus den vorher beschriebenen Verstößen verschafft. Die Absicht, gewerbsmäßig zu handeln genügt. Klassischer Fall wäre das “Dealen” über einen längeren Zeitraum, wenn die verkaufte Menge nicht von vornherein begrenzt ist (z.B. nur eine Ernte). Wer sich im Rahmen der “Gewerbsmäßigkeit” oder der “Begehung als Bande” Cannabis oder Geld zur Deckung des eigenen Bedarfs verschafft, fällt nicht unter den erhöhten Strafrahmen (bis 3 Jahre), sondern kann nur zu maximal 6 Monaten Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe verurteilt werden, sofern die Gewöhnung als erwiesen angenommen werden kann.


Das ist kein Fall von Studiker der mit der "Topfpflanze" erwischt worden ist. Handel ist ein größeres Kaliber und wird zu Recht auch strenger bestraft.
Der Gesetzgeber wird darum auch sehr genau abwiegen ob personen die gewerbsmäßigen Rauschgifthandel betrieben haben zu einen waffenrechtl. Dokument kommen.

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Doc-Blei » So 17. Nov 2013, 16:27

Ist schon klar das der Handel schwerer bestraft wird. Das was ich meinte ist um es klar auszudrücken in meinen Augen ein Dealer harter süchtigmachender, existenzvernichtender Drogen wie Heroin u ähliches mit aller Härte zu bestrafen ist und daher zum reinen Marihuana Dealer zuzmindest in der Wertigkeit ein gewltiger Unterschied besteht! Aber es ist eben so das das geltende Gesetz ohne wenn und aber eingehalten werden muss!
Grüße
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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Stickhead » So 17. Nov 2013, 16:30

Folgende Vorgehensweise würde ich dir anraten:

1. Nie wieder was mit Drogen am Hut haben
2. Tilgungsfrist abwarten ( https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html )
3. Strafregisterauszug beantragen und wenn der clean ist
4. Waffenbesitzkarte beantragen ( bitte nur dann, wenn du dir absolut sicher bist, dass du nie wieder was mit Drogen zu tun haben möchtest )
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Doc-Blei » So 17. Nov 2013, 16:34

Stickhead hat geschrieben:Folgende Vorgehensweise würde ich dir anraten:

1. Nie wieder was mit Drogen am Hut haben
2. Tilgungsfrist abwarten ( https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html )
3. Strafregisterauszug beantragen und wenn der clean ist
4. Waffenbesitzkarte beantragen ( bitte nur dann, wenn du dir absolut sicher bist, dass du nie wieder was mit Drogen zu tun haben möchtest )


Auf den Punkt gebracht!
Ja das kann ich auch untertützen!
Grüße
Erwin-Doc Blei
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http://www.youtube.com/user/bleiwin?feature=guide

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Fangschuss » So 17. Nov 2013, 16:58

Doc-Blei hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Folgende Vorgehensweise würde ich dir anraten:

1. Nie wieder was mit Drogen am Hut haben
2. Tilgungsfrist abwarten ( https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html )
3. Strafregisterauszug beantragen und wenn der clean ist
4. Waffenbesitzkarte beantragen ( bitte nur dann, wenn du dir absolut sicher bist, dass du nie wieder was mit Drogen zu tun haben möchtest )


Auf den Punkt gebracht!
Ja das kann ich auch untertützen!


und noch dazu

Eisbrecher hat geschrieben:. Wie jeder moralisch dazu steht ist mir gleich und soll auch nicht das Thema sein.


Danke für den schönen Satz! Ich vermute jetzt mal, dass es für Dich NUR "Scheiße" ist, dass Sie dich geschnappt haben.

Ich persönlich würde mich klar gegen eine Bewaffnung aussprechen.

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von Eisbrecher » So 17. Nov 2013, 17:54

Fangschuss hat geschrieben:
Doc-Blei hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Folgende Vorgehensweise würde ich dir anraten:

1. Nie wieder was mit Drogen am Hut haben
2. Tilgungsfrist abwarten ( https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 00030.html )
3. Strafregisterauszug beantragen und wenn der clean ist
4. Waffenbesitzkarte beantragen ( bitte nur dann, wenn du dir absolut sicher bist, dass du nie wieder was mit Drogen zu tun haben möchtest )


Auf den Punkt gebracht!
Ja das kann ich auch untertützen!


und noch dazu

Eisbrecher hat geschrieben:. Wie jeder moralisch dazu steht ist mir gleich und soll auch nicht das Thema sein.


Danke für den schönen Satz! Ich vermute jetzt mal, dass es für Dich NUR "Scheiße" ist, dass Sie dich geschnappt haben.

Ich persönlich würde mich klar gegen eine Bewaffnung aussprechen.


Meine persönliche Sicht bezüglich Cannabis hat sich jedenfalls nicht geändert, falls du das meinst. Also, Ja, ich fand es erstmal nur scheiße erwischt zu werden. Wenn du aus Überzeugung am Gürtel 65 fahrst und geblitzt wirst, bereust du dann weil dir plötzlich die Erleuchtung kommt dass dort 50 angebracht sind, oder weil du Strafe zahlen musst? Würde ich sowas wieder machen? Klares Nein. Aber nicht weil ich Gras plötzlich ganz böse finde, sondern weil ich durch diese ganze Knastgeschichte einfach erwachsener geworden bin und mir bewusst ist dass Gesetze meist einen Sinn haben und es sich nicht auszahlt dagegen zu verstoßen. Ein Heiliger bin ich sicher nicht, aber wer möchte den ersten Stein werfen?

Warum also habe ich diesen Satz geschrieben? Damit ich genau solche Rechtfertigungsversuche nicht unternehmen muss, die eh immer nur zerpflückt werden. Ich bin sicher nicht stolz darauf was ich gemacht habe, aber ich schäme mich auch nicht dafür. Das war ein Prozess der mich geformt und mir geholfen hat zu erkennen was mir im Leben wichtig ist und deswegen bedauere ich es nicht einmal.

Zur Sache: Danke an alle die mich hier mit Informationen gefüttert haben. Ich denke soweit ist alles Forenmögliche ist schon getan worden, deswegen werde ich mal beim Amt vorbeischauen und mich genau erkundigen. Sobald ich da Genaueres weiss schreibe ich es, sofern Interesse besteht, gerne hier rein.

Liebe Grüße

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Re: WBK trotz Vorstrafe!?

Beitrag von sandman » So 17. Nov 2013, 18:01

Ich finde, dass das ein gutes Schlusswort ist und bevor es hier eskaliert mache ich lieber zu.

@Eisbrecher: wenn Du neu Informationen hast, dann schreibe mich, oder einen anderen Mod an und wir machen hier wieder auf.

Grüße

Sandman
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