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munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 15:21
von Hane
Bezüglich Waffenverwahrung im Kfz gibt es ja eindeutige Vorschriften.
Wie aber schaut es da mit Munition aus?
Darf ich Schrotpatronen bzw. Langwaffenmunition im Handschuhfach verwahren?
Muss es versperrt sein?
Sind die Zeiten, die für Waffen gelten ebenso für munition Gültig?
Darf ich Kat. B Munition gar nicht im Auto lassen?
Ist die 44-40 für den UHR auch Kat. B Muni?
...

Hane

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 15:25
von gewo
Hane hat geschrieben:Darf ich Kat. B Munition gar nicht im Auto lassen?


servus

B-munition im auto lassen sicher nein

beim rest waere mir nicht bekannt dass es dazu judikatur oder verordnungen oder erlaesse gaebe ...

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:44
von Maggo
Wobei es im Prinzip keine Kat. B Munition mehr gibt,da sie ja auch für Personen ohne WBK besessen und überlassen werden darf.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.

Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:56
von Bud Spencer
Maggo hat geschrieben:Wobei es im Prinzip keine Kat. B Munition mehr gibt,da sie ja auch für Personen ohne WBK besessen und überlassen werden darf.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.

Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.


Naja ;)
lex specialis derogat lex generalis.
(Wenns so weiter geht muss ich bald nimmer mitlernen :lol: )
Also die spezielle Regelung über B-Munition für nicht WBK-ler (sofern sie geeignete Waffe besitzen) setzt dahingehend ältere Bestimmungen eigentl. ausser Kraft.
Allerdings würde ich wenn schon im Auto lassen dann nach den für C&D Waffen bekannten Zeitgrenzen gehen.
Muni einfach im Auto liegen lassen empfinde ich irgendwie als fahrlässig. Ausserdem, stell dir vor du vergisst sie und kommst zu einer Grenzkontrolle udgl. Na BUM :shock:

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:59
von gewo
Maggo hat geschrieben:Wobei es im Prinzip keine Kat. B Munition mehr gibt,da sie ja auch für Personen ohne WBK besessen und überlassen werden darf.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.

Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.


hi

wie kommst denn jetzt darauf?
wegen der ausnahmeregelung dass die registrierungsbestaetigung einer C waffe als erwerbsdokument gilt?

das aendert aber genau garnix
die ZWR bestaetigung erlaubt DER PERSON, auf welche die waffe registriert ist den erwerb und besitz dieses kat B kalibers


und VM munition ist ueberhaupt eine andere sache
die ist kriegsmaterial
das ist in der kriegsmaterialverordnung geregelt
und die ausnahme dass man mit WBK oder WP welche erwerben und besitzen darf ist unveraendert
die registrierungsbestaetigung ersetzt diese dokumente keineswegs ...

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 19:08
von Bud Spencer
@gewo
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 19:10
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben:@gewo
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich


oder mit schuetzenpass ...

edit:
moment, was meinst jetzt?
bei FFW munition?

eigentlich nicht ...

das vollmantelverbot gilt nur fuer "militaerische kaliber", die haette ich nur im langwaffenbereich gesehen eigentlich ...

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 20:14
von IT Guy
Bud Spencer hat geschrieben:...
Muni einfach im Auto liegen lassen empfinde ich irgendwie als fahrlässig. Ausserdem, stell dir vor du vergisst sie und kommst zu einer Grenzkontrolle udgl. Na BUM :shock:


Naja, was wennst a Glock-Messer im Auto hast und Du vergisst es wennst nach Deutschland fährst...
A bisserl überlegen wennst ins Ausland fährst musst immer. ;-)

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 20:38
von savage3000
Bud Spencer hat geschrieben:@gewo
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich


gilt aber a nur für natokaliber .308 oder .223 oder?
andere VM darf ma als nicht wbk besitzer ja haben, oder?? (anm. betrifft mi persönlich e ned wollts nur wissen)

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 20:58
von Django
Bud Spencer hat geschrieben:Naja ;)
lex specialis derogat lex generalis.
(Wenns so weiter geht muss ich bald nimmer mitlernen :lol: )


lex specialis derogat legi generali

Oder?

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 21:07
von Bud Spencer
Richtig! Falscher casus. Kommt aber aufs selbe raus.

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 21:51
von gewo
savage3000 hat geschrieben:gilt aber a nur für natokaliber .308 oder .223 oder?
andere VM darf ma als nicht wbk besitzer ja haben, oder?? (anm. betrifft mi persönlich e ned wollts nur wissen)


hi

fuer alle militaetischen kaliber eigentlich
damit fuer fast alles ausser dem benchrestkram wie 6mm BR norma und so ...

Re: munition im Kfz

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 22:53
von Stickhead
Bud Spencer hat geschrieben:Richtig! Falscher casus. Kommt aber aufs selbe raus.


Get a life :lol:

Re: munition im Kfz

Verfasst: Mi 20. Nov 2013, 06:47
von Bud Spencer
Stickhead hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Richtig! Falscher casus. Kommt aber aufs selbe raus.


Get a life :lol:


Sagt genau der, ders gscheid können muss! :lol:

Also unterschiede konsonantische und a-deklination?!!... Und hop! :D

Re: munition im Kfz

Verfasst: Mi 20. Nov 2013, 10:44
von Hellboy
IT Guy hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:...
Muni einfach im Auto liegen lassen empfinde ich irgendwie als fahrlässig. Ausserdem, stell dir vor du vergisst sie und kommst zu einer Grenzkontrolle udgl. Na BUM :shock:


Naja, was wennst a Glock-Messer im Auto hast und Du vergisst es wennst nach Deutschland fährst...
A bisserl überlegen wennst ins Ausland fährst musst immer. ;-)


also das mim messer in D trifft mich auch immer wieder .. spontaner abstecher nach D -> dafuuu, einhandmesser und so .. und dann kommt immer die frage: wohin jetzt damit, noch 100m bis zur genze :o