Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass man einen Schützenpass benötigt um Teilmantelhohlspitz Munition zu kaufen.
Im Runderlass vom 05.11.2012 Zahl BMI-VA1900/0219-III/3/2012 steht aber nur noch Schießsport. Ist das der Neueste? Hat sich da was geändert?
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd (im Regelfall durch eine gültige Jagdkarte) oder den Schießsport (etwa durch die
Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch
entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.