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WBK Übertragung Europäisches Ausland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hickock45
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WBK Übertragung Europäisches Ausland

Beitrag von hickock45 » Mi 22. Jan 2014, 15:45

Wenn ich von AT ins Europäische Ausland umziehen würde und somit meinen Hauptwohnsitz wechsele, könnte ich meine AT WBK auf ein anderes Land (EU) übertragen lassen? zb: Deutschland, Italien, Frankreich.

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Maggo
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Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland

Beitrag von Maggo » Mi 22. Jan 2014, 16:07

Kurz und Bündig: Nein!

Andere Länder, andere Gesetze somit auch andere Erwerbsvoraussetzungen in den Unterschiedlichen Ländern.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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BigBen
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Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland

Beitrag von BigBen » Mi 22. Jan 2014, 16:18

Wie Maggo gesagt hat...wobei man vielleicht in manchen Ländern eine Erleichterung wie z.B. kürzere Fristen oder ähnliches beim Erwerb einer Waffenberechtigung erhält, ist aber meistens nur eine Ermessenssache.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland

Beitrag von rhodium » Mi 22. Jan 2014, 23:27

Kann man mit einem Nebenwohnsitz die Waffen in Österreich legal halten? Man will ja seine schätze nicht gleich veräußern.

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Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland

Beitrag von Stickhead » Do 23. Jan 2014, 12:12

Kurz gesagt: Ja, kann man!

§ 48 WaffG
(1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im
Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster
Instanz ist, die Landespolizeidirektion.
(2) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist, nach dem Hauptwohnsitz
des Betroffenen, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach seinem Wohnsitz.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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