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WBK Übertragung Europäisches Ausland
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 15:45
von hickock45
Wenn ich von AT ins Europäische Ausland umziehen würde und somit meinen Hauptwohnsitz wechsele, könnte ich meine AT WBK auf ein anderes Land (EU) übertragen lassen? zb: Deutschland, Italien, Frankreich.
Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 16:07
von Maggo
Kurz und Bündig: Nein!
Andere Länder, andere Gesetze somit auch andere Erwerbsvoraussetzungen in den Unterschiedlichen Ländern.
Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 16:18
von BigBen
Wie Maggo gesagt hat...wobei man vielleicht in manchen Ländern eine Erleichterung wie z.B. kürzere Fristen oder ähnliches beim Erwerb einer Waffenberechtigung erhält, ist aber meistens nur eine Ermessenssache.
Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland
Verfasst: Mi 22. Jan 2014, 23:27
von rhodium
Kann man mit einem Nebenwohnsitz die Waffen in Österreich legal halten? Man will ja seine schätze nicht gleich veräußern.
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Re: WBK Übertragung Europäisches Ausland
Verfasst: Do 23. Jan 2014, 12:12
von Stickhead
Kurz gesagt: Ja, kann man!
§ 48 WaffG
(1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, im
Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster
Instanz ist, die Landespolizeidirektion.
(2) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist, nach dem Hauptwohnsitz
des Betroffenen, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach seinem Wohnsitz.