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WBK Erweiterung - Zweckbindung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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loksi67
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WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von loksi67 » Mi 22. Jan 2014, 20:38

hypothetischer fall: wbk erweiterung geht durch ohne probleme. im den antrag hat man die waffen spezifiziert die man anschaffen möchte. dann beginnt man mit der anschaffung, 1 passt mit antrag überein, 2 ebenfalls, 3 ebenfalls, und dann kommt ein sonderangebot von händler x wo man nicht nein sagen kann. somit weicht 4 von dem ab was man beabsichtigt hat.

was macht in so einem fall die behörde? wie stark ist die zweckbindung vom antrag? was kann passieren? seh im gesetz keine hinweise darauf. auf der wbk ist auch nur anzahl angegeben, ohne spezifikation.
please take a minute to look at my foto gallery:

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Floody
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von Floody » Mi 22. Jan 2014, 20:51

Es passiert nichts, im schlimmsten Fall werden sie nörgeln wenn du wieder erweitern willst (dass du die Waffen der vorigen Erweiterung nicht besitzt)

kawaz
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von kawaz » Mi 22. Jan 2014, 21:35

Passieren wird nichts - ob du die Plätze belegst, wann und womit du sie belegst ist denen egal.

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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von Dextera » Mi 22. Jan 2014, 21:41

Wär ja noch schöner ... man gibt eine Begründung ab und welche Kaliber man vorhat zu schießen. Wenn ich mich jetzt umentscheide oder eben ein günstiges Angebot reinbekomme, dann ist das doch meine Sache was ich wann wo kaufe.
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von sniffer » Mi 22. Jan 2014, 21:42

gibt keine bindung? habe alles was uns eingefallen ist beantragt und einen bruchteil davon wirklich gekauft - kein thema.
wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von Capulus » Mi 22. Jan 2014, 21:52

schreibts vielleicht noch detaillierter, an was ihr euch nicht gehalten habt. :?

mag ja sein, dass es wurscht ist, aber ich hab net ohne Grund erweitert und wollte ja die Disziplinen auch schießen
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von kawaz » Mi 22. Jan 2014, 22:15

Nur als Sportschütze mit 5 Taschenpistolen z.B. im Kaliber 6,35 auf der WBK wird man glaube ich keine weitere Erweiterung durchboxen können

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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von IT Guy » Do 23. Jan 2014, 06:30

Aber eventuell als Sammler...

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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von gewo » Do 23. Jan 2014, 10:31

wie immer eine frage der zustaendigen behoerde

wenn eine waffe ned passt weil man sich umentschieden hat: kein problem

wenn die angeschafften waffen am ende aber nix mehr zu tun haben mit den beantragten dann kanns bei der naechsten erweiterung schon zu problemen kommen

es gibt dazu auch ein besprechnungsmemo der (dmals noch) BPD wien mit den schuetzenbundvertretern, welches irgendwo im netz kursiert, da wurde genau auf dieses thema hingewiesen und angemerkt dass solche massiven orientierungsaenderungen ggf zu erhoehter evaluierungsbereitschaft der behoerde bei der naechsten erweiterung fuehren werden
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von BigBen » Do 23. Jan 2014, 11:22

In Wien wollten sie von mir ja sogar eine Liste (vorgedrucktes Formular von denen!!!) wo man genau ausfüllen sollte welche Waffe man in welchem Kaliber anzuschaffen gedenkt. Ich hab dann darauf hingewiesen dass ich weiss für welche Diszplinen ich die zusätzlichen Waffen brauche, ich mich aber vorab unmöglich auf Modelle festlegen kann...dann stand in der Liste "Pistole .22lr" oder "Pistole 9mm, .40S&W, .45ACP oder ähnlich". Hat zwar auch gepasst und war natürlich konsistent zu dem was im Erweiterungsschreiben des Obmanns stand, aber trotzdem komisch.
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von BKing » Do 23. Jan 2014, 11:30

Ich hatte eine 9mm und eine .45er und habe eine weitere 9mm bei der Erweiterung angegeben. Das hat dem Beamten gar nicht gefallen, die musste ich wieder streichen. Aber als Kommentar kam dann, dass er eh keinen Einfluss drauf hat was ich wirklich kaufe. :think:

Komisches System, typisch Österreich.

Bei der nächsten Erweiterung wird er wieder probleme machen da ich jetzt zwei im selben Kaliber hab. :?

LG
BKing

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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von rupi » Do 23. Jan 2014, 11:35

noja ab einem gewissen Punk in der Sportschützen Kariere braucht man fast schon eine baugleiche Ersatzwaffe falls die Wettkampfwaffe spinnt

nur der Punkt ist erst so spät erreicht dass die BH einem dann sowieso schon fast Plätze schenkt wenn man mit den Staatsmeisterschafts Listen kommt und so...


der Rest von uns Hobby Sportschützen muss leider genau abwägen was gekauft wird :(
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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von chris34G4 » Do 23. Jan 2014, 11:44

BKing hat geschrieben:Ich hatte eine 9mm und eine .45er und habe eine weitere 9mm bei der Erweiterung angegeben. Das hat dem Beamten gar nicht gefallen, die musste ich wieder streichen. Aber als Kommentar kam dann, dass er eh keinen Einfluss drauf hat was ich wirklich kaufe. :think:

Komisches System, typisch Österreich.

Bei der nächsten Erweiterung wird er wieder probleme machen da ich jetzt zwei im selben Kaliber hab. :?

LG
BKing


Das mit den zwei gleichen Kalibern kann ich nicht verstehn. Hab mir zur G34 auch ein 17er WS besorgt weil die eine Standard und die andere Production ist.
Selbiges geht ja auch bei .223 ala AR15, ich brauch eine lange schwere für HAG1 und eine leichte kürzere für dynamische Bewerbe..........
vom Kaliber darf das nicht abhängen
.

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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von BKing » Do 23. Jan 2014, 11:54

chris34G4 hat geschrieben:
BKing hat geschrieben:Ich hatte eine 9mm und eine .45er und habe eine weitere 9mm bei der Erweiterung angegeben. Das hat dem Beamten gar nicht gefallen, die musste ich wieder streichen. Aber als Kommentar kam dann, dass er eh keinen Einfluss drauf hat was ich wirklich kaufe. :think:

Komisches System, typisch Österreich.

Bei der nächsten Erweiterung wird er wieder probleme machen da ich jetzt zwei im selben Kaliber hab. :?

LG
BKing


Das mit den zwei gleichen Kalibern kann ich nicht verstehn. Hab mir zur G34 auch ein 17er WS besorgt weil die eine Standard und die andere Production ist.
Selbiges geht ja auch bei .223 ala AR15, ich brauch eine lange schwere für HAG1 und eine leichte kürzere für dynamische Bewerbe..........
vom Kaliber darf das nicht abhängen


Wechselsystem is ka Thema, das sehens eh gerne. Ich hab mir zur G17 ne LA1 gekauft (frag nicht nach dem Sinn, es gibt keinen)

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Re: WBK Erweiterung - Zweckbindung

Beitrag von Stickhead » Do 23. Jan 2014, 12:03

Eine Bindung gibt es nicht. Wenn du aber angibst, dir diese und jene Waffe kaufst und dir dann ganz andere kaufst, wird's bei der nächsten Erweiterung eventuell schlecht ausschauen, weil du dann ja auch nicht wirklich glaubwürdig rüberkommst.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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