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Vorderschafts Rep Flinten

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von BigBen » Mo 27. Sep 2010, 18:48

Ein Plastiksackerl ist definitiv kein geschlossenes Behältnis und wenn du darin eine Waffe transportierst und erwischt wirst hast du ein Problem! Es geht nämlich dabei nicht primär darum ob jemand sieht dass du eine Waffe transportierst, sondern darum den schnellen Zugriff zur Waffe zu unterbinden - und das ist bei einem Plastiksackerl definitiv NICHT gegeben. Kannst diesbezüglich gerne mal bein AB oder deiner BH anrufen.
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Mo 27. Sep 2010, 18:48

Ticked und mgritsch stimme ich zu. Garkeine Probleme dürfte es jedenfalls geben, wenn man Aktenkoffer noch dazu für Waffen hergerichtet/umgebaut hat (mit Einlagen in Waffenform zb).

Hermann... leg dir bitte den Praxiskommentar zu.. Führen ist im § 7 WaffG geregelt :whistle:

Wenn ich mir so manche Beiträge durchlese, dann bin ich immer wieder beeindruckt, mit welcher Selbstsicherheit hier falsche Fakten auf den Tisch geknallt werden. :| Mit einem Wort: Schrecklich!

Ticket hat geschrieben:Also wenn ich vorstelle. daß ich meinen S&W-Revolver original in einer blauen S&W - Pappschachtel bekommen habe und diese laut Runderlaß ausreichend sein sollte, kommt mir die angesprochene OGH Entscheidung und der daraus resultierende Praxiskommentar bezüglich "Aktentasche" schon merkwürdig vor.

Ich habe es ja eben deswegen gepostet, weil es meiner Meinung nach etwas kurios ist :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von BigBen » Mo 27. Sep 2010, 18:49

Ich musste mich eh schon sehr zusammenreissen Hermann nicht zu maßregeln.
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von rubylaser694 » Mo 27. Sep 2010, 23:04

Ein Plastiksackerl ist eine geschlossenes Behältnis. Jedenfalls für den Gesetzgeber.

Ein geschlossenens Behältnis hat meist einen Verschluss damit es zu bleibt wenn man es zu macht(Reissverschluss, Verschlussbügel oder auch Zahlenschloss, Schlüsselschloss,...)!
Da zählt ein Plastiksackerl wirklich nicht dazu!

Du kannst deine Waffen im Mistkübel mit Deckel transportieren das ist auch ein geschlossenes Behältnis.

Das würde gehen wenn der Deckel beim Transport nicht aufgeht (sonst währs ja "führen")...ist halt nur ein sperrig :think: :roll:

http://iwoe.org/img/Runderlass_VA1900_0 ... r_2006.pdf
Seite 10 und 11
Die Definition des Führens wird im Hinblick auf die Aufnahme des expliciten
Führungsverbotes von verbotenen Waffen nicht nur auf Schusswaffen bezogen,
sondern allgemein auf Waffen; Weiterhin ist grundsätzlich jedes Beisichhaben
einer Waffe, also entweder am Körper tragend oder zumindest in einem solchen
Naheverhältnis, dass sie jederzeit zweckentsprechend (§ 1 Z 1 und/oder Z 2)
eingesetzt werden kann, als Führen anzusehen.

Die in Abs. 3 normierte Regelung orientiert sich weitgehend an der
Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z. 2 WaffenG 1986. Das zusätzliche Kriterium "in
einem geschlossenen Behältnis", unter dem sicher auch die Originalverpackung
zu verstehen sein wird, soll weitergehendere Sicherheit bieten und den
Unterschied zum Führen noch verdeutlichen.
Anmerkung: Durch das Erfordernis "in einem geschlossenen Behältnis"
wird jedenfalls ein offenes Transportieren nicht zulässig sein. Ebenso werden
Waffenholster im Regelfall kein geschlossenes Behältnis darstellen. Eine
Sperrvorrichtung muss das geschlossene Behältnis nicht aufweisen
.

2. Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die
Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.


Also wenn ich vorstelle. daß ich meinen S&W-Revolver original in einer blauen S&W - Pappschachtel bekommen habe und diese laut Runderlaß ausreichend sein sollte, kommt mir die angesprochene OGH Entscheidung und der daraus resultierende Praxiskommentar bezüglich "Aktentasche" schon merkwürdig vor.

Es könnte ja sein das es sich bei dem Fall um eine Aktentaschen ohne "Verriegelungsmechanismus" gehandelt hat die man nur so zuklappt?
Ich finde den den Link zum Entscheid nicht, vielleicht steht das Modell beschrieben drin?

Nö gibts nicht online nichtmal einen Scan, ist ja von 1969!
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von mgritsch » Di 28. Sep 2010, 09:54

Ticket hat geschrieben:Die in Abs. 3 normierte Regelung orientiert sich weitgehend an der
Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z. 2 WaffenG 1986. Das zusätzliche Kriterium "in
einem geschlossenen Behältnis", unter dem sicher auch die Originalverpackung
zu verstehen sein wird, soll weitergehendere Sicherheit bieten und den
Unterschied zum Führen noch verdeutlichen.

Also wenn ich vorstelle. daß ich meinen S&W-Revolver original in einer blauen S&W - Pappschachtel bekommen habe und diese laut Runderlaß ausreichend sein sollte, kommt mir die angesprochene OGH Entscheidung und der daraus resultierende Praxiskommentar bezüglich "Aktentasche" schon merkwürdig vor.


Genau lesen und interpretieren!
...unter dem sicher AUCH die...
Also nicht zwingend immer, sondern auch!
Deine Pappschachtel vom S&W kannst du dir da eher aufzeichnen. Ich kenne die Dinger.
Mein stabiles Plastik-Köfferchen in dem ich meine X-Five bekommen habe und das sich mit zwei Schiebern verschließen läßt, würde sicher als gültig durchgehen.

Originalverpackungen auch aus Pappe die zB noch mit Klebeband verschlossen sind, könnten auch gemeint sein. Denn wie stabil das Ding ist, ist dem Gesetzgeber sicher sekundär. Du sollst keinen raschen Zugriff darauf haben! Und das ist bei einer zugepickten Schachtel wahrschenlich noch viel besser gewährleistet als bei jedem Waffenkoffer :lol:
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Ticket » Di 28. Sep 2010, 10:18

mgritsch hat geschrieben:Genau lesen und interpretieren!
...unter dem sicher AUCH die...
Also nicht zwingend immer, sondern auch!

Martin, ich habe ja nicht geschrieben, daß ich nur mit meiner S&W Schachtel rumrenne, sondern daß es merkwürdig ist: Aktentasche nix gut, Originalverpackung aber auch gut. Dein angesprochenes Sig-Köfferchen kenne ich von meiner X-Six, sollte wohl genauso wie das Glock-Köfferchen für den Transport genügen.

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von evo86 » Di 28. Sep 2010, 10:28

Das ein zugeknotetes Plastiksackerl lt. Waffeng. als zulässiges Transportmittel gilt wurde mir beim
Waffenführerschein damals auch gesagt. Drauf verlassen würd ich mich aber nicht ;)
Vorallem weil eben dieser Waffenfachhändler ebenfalls der Meinung war, dass ein HA Dragunov bei
uns Kat B ist :clap:
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Di 28. Sep 2010, 11:15

Sorry, aber viele Waffenhändler haben absolut keine Ahnung vom WaffG. Da wird auch gern mal etwas aus dem deutschen WaffG übernommen (Stichwort: Getrennte Verwahrung von Waffen und Munition). Die sind oft der Ursprung von den ganzen Gerüchten, die im Umlauf sind.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von evo86 » Di 28. Sep 2010, 11:32

Sorry, aber viele Waffenhändler haben absolut keine Ahnung vom WaffG. Da wird auch gern mal etwas aus dem deutschen WaffG übernommen (Stichwort: Getrennte Verwahrung von Waffen und Munition). Die sind oft der Ursprung von den ganzen Gerüchten, die im Umlauf sind.


Eigentlich eine Frechheit.
Wenn ich mir denke mit wievielen Normen, Gesetzen und Verordungen ich mich rummschlagen muss jeden Tag.
Die brauchen doch eh nur 2 Gesetze zu kennen und da habe ich, weil es mich einfach interessiert vermutlich mehr Ahnung als jeder Waffenfachhändler bei uns in der Gegend :snooty:
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von gewo » Di 28. Sep 2010, 12:17

evo86 hat geschrieben:[...
Die brauchen doch eh nur 2 Gesetze zu kennen ..



hi

naja
zwei sind es ned

WaffG, KRMaG, SprengMG inkl der verordnungen dazu und der erlaesse in der jeweils aktuellen fassung

dazu das gewerberecht, zollgesetz, evt gesellschaftsrecht je nach rechtsform

und nochmal die dem entsprechenden gesetze der nachbarlaender aus denen sie evt ware beziehen oder an die sie liefern

sind in summe doch eine ziemliche menge ...
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von rubylaser694 » Di 28. Sep 2010, 13:40

WaffG, KRMaG, SprengMG inkl der verordnungen dazu und der erlaesse in der jeweils aktuellen fassung

PyroG auch noch wenn die zu Silvester was verkaufen wollen!
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Di 28. Sep 2010, 20:18

Die Waffenführerscheine werden meistens von den Verkäufern abgehalten und die sind nunmal keine Juristen oder Kenner des Waffenrechts. Das gilt sicher nicht für alle, aber auf jeden Fall für die meisten.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von BigBen » Di 28. Sep 2010, 21:02

ja aber wenn sie wenigstens die eigenen unterlagen durchlesen würden (oft gibts ja irgendwelche handouts oder "skripten") wäre manchmal schon viel geholfen!
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Di 28. Sep 2010, 21:14

oder das Gesetz :mrgreen:
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