Ticket hat geschrieben:Verwechseln tun wir nichts. Wir diskutieren hier (wenn auch etwas off topic) was Transport und Führen für WBK-Inhaber bedeutet (= gesetzl. Bestimmungen und deren Auslegung in der Praxis). Und das mit dem Plastiksackerl und damit den Transport zum Schießstand kannst vergessen, trotz Schulung 2008. Im Waffengesetz wird dazu definitiv ein "geschlossenes Behältnis" gefordert.
Ticket
Das führen ist eh klar geregelt:
§ 35. (1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 ausgestellten Waffenpasses gestattet.
Dem Gesetzgeber ging es nur darum das der WBK Innhaber die Waffen
nicht frei ersichtlich zum Schießplatz und zurück transportiert.
Und das transportieren der Waffen für WBK Innhaber ist nicht führen!
Ein Plastiksackerl ist eine geschlossenes Behältnis. Jedenfalls für den Gesetzgeber.
Du kannst deine Waffen im Mistkübel mit Deckel transportieren das ist auch ein geschlossenes Behältnis.
Oder transportierst du deine Waffen im Tresor ???