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Vorderschafts Rep Flinten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Vorderschafts Rep Flinten
Hallo !
Ich war ganz verwundert als ich erfahren habe das man eine
selbstlade Schrotflinte in Österreich besitzen darf. (Klar B )
Die Vorderschafts Rep Flinten sind ja schon länger verboten.
Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht die Vorderschafts
Rep Flinten zu verbieten ?
lg
Ich war ganz verwundert als ich erfahren habe das man eine
selbstlade Schrotflinte in Österreich besitzen darf. (Klar B )
Die Vorderschafts Rep Flinten sind ja schon länger verboten.
Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht die Vorderschafts
Rep Flinten zu verbieten ?
lg
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6752
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Das fragst Du am Besten den Gesetzgeber selber...
(Du suchst aber ned ernsthaft nach Logik im WaffG, oder?)
Gruß
Kemira
(Du suchst aber ned ernsthaft nach Logik im WaffG, oder?)
Gruß
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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-
- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: Vorderschafts Rep Flinten
(Du suchst aber ned ernsthaft nach Logik im WaffG, oder?)
Vorsicht, sowas kann im Wahnsinn enden!
Zuletzt geändert von rubylaser694 am Mi 22. Sep 2010, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Vorderschafts Rep Flinten
Der Gesetzgeber hat sich nach einer Reihe von Banküberfällen mit Pumpguns gedacht, dass er ganz schnell irgendein Zeichen setzen muss um die (großteils waffen-unkundige) zu beeindrucken. Sinnhaftigkeit ist bei solchen Aktionen nicht zwingend erforderlich, das ist ähnlich wie z.B. bei Fernsehwerbung. Wie du richtig festgestellt hast sind sowohl.halbautomatische Flinten aus auch Vorderschaftrepetierbüchsen(!) nach wie vor erlaubt, zweitere sind auch nach wie vor Kat. C - vermutlich bis halt jemand damit Banken überfällt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
-
- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Der Gesetzgeber hat sich nach einer Reihe von Banküberfällen mit Pumpguns gedacht,
Das mit dem "Pumpgun Ronni" war früher (starb 1988).
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Kastenberger
Ausschlaggeben war die Antiwaffenhetze nach 1994, in der Zeit gabs ein paar Morde mit Schusswaffen. => Pumpgunverbot und WaffG1996
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=12&t=9805
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XX/NRS ... 14203.html
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Re: Vorderschafts Rep Flinten
Danke - bin erst seit 12 Jahren in AT und hab die Pumpgun-Geschichte nur so vom Hörensagen im Nachhinein erfahren. Wieder was dazu gelernt
Ändert aber zum Glück nichts an der Kernaussage: das Waffengesetz ist in weiten Teilen unlogisch
Ändert aber zum Glück nichts an der Kernaussage: das Waffengesetz ist in weiten Teilen unlogisch
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Das WaffG ist ein sehr kompliziertes Gesetz mit vielen Ecken und Winkeln.
Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen
siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69
Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen
siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Hallo!
Ähm, und was ist der Unterschied zwischen einem Waffenkoffer und einem Aktenkoffer???
Beides sind geschlossenen Transportbehältnisse, der Zugriff ist nicht unmittelbar möglich.
Ich kenne einige, die nutzen Pilotentaschen aus Leder oder Aluminiumtrolleys, jemand anderes transportiert sein AUG Z in einem Violakasten...
Sollte doch laut dem Gesetzt alles ok sein, da
"§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport)."
Kann mir jemand dieses Aussage erklären?
Danke,
Marc
Stickhead hat geschrieben:Das WaffG ist ein sehr kompliziertes Gesetz mit vielen Ecken und Winkeln.
Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen
siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69
Ähm, und was ist der Unterschied zwischen einem Waffenkoffer und einem Aktenkoffer???
Beides sind geschlossenen Transportbehältnisse, der Zugriff ist nicht unmittelbar möglich.
Ich kenne einige, die nutzen Pilotentaschen aus Leder oder Aluminiumtrolleys, jemand anderes transportiert sein AUG Z in einem Violakasten...
Sollte doch laut dem Gesetzt alles ok sein, da
"§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport)."
Kann mir jemand dieses Aussage erklären?
Danke,
Marc
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Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR
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Re: Vorderschafts Rep Flinten
Steht so im Praixkommentar zum WaffG (Seite 42):
Wie gesagt, nach einer Logik brauchst du mein WaffG nicht suchen
Eine Waffe führt bereits, wer sie bei sich hat, wenn keine Ausnahme nach § 7 Abs 2 oder 3 WaffG greift. Eine Waffe hat bei sich, wer sie in einem solchen "räumlichen Naheverhältnis" zu sich hat, das ihren unmittelbaren waffenmäßigen Einsatz erlaubt. Eine Waffe führt daher jedenfalls, wer sie am Leib, in seiner Kleidung oder in einem Behältnis, wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer trägt oder in seinem Fahrzeug (zB im Handschuhfach, im Kofferraum) mit sich führt. Ein "ständiges Beisichhaben" ist nicht erforderlich. Die Eigentums- oder sonstigen zivilrechtlichen Verhältnisse an der Waffe sind überhaupt irrelevant.
Wie gesagt, nach einer Logik brauchst du mein WaffG nicht suchen
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Charles
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Re: Vorderschafts Rep Flinten
Stickhead hat geschrieben:Das WaffG ist ein sehr kompliziertes Gesetz mit vielen Ecken und Winkeln.
Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen
siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69
Auweh. Muß ich wirklich meinen Krokoleder-Aktenkoffer in die Pension schicken?
Und der große Alu-Aktenkoffer auch?
Re: Vorderschafts Rep Flinten
@Charles: Hab meinen Post nochmal editiert mit der Stelle im Praxiskommentar.
Ich glaube kaum, dass das wirklich praxisrelevant ist, wenn man sich diverse Waffenkoffer und -Taschen ansieht, die offiziell dafür gedacht sind.
BTW: Wir sind schon wieder offtopic!
Ich glaube kaum, dass das wirklich praxisrelevant ist, wenn man sich diverse Waffenkoffer und -Taschen ansieht, die offiziell dafür gedacht sind.
BTW: Wir sind schon wieder offtopic!
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Hermann hat geschrieben:Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht die Vorderschafts Rep Flinten zu verbieten ?
Und bei der Gesetzeserstellung haben dann die Fachleute und Berater die allseits beliebte Frage gestellt: "Wer braucht denn sowas?" Sportschützen: "Es gibt keine Bewerbe, also nein." Jäger: "Ist unweidmännisch, also: nein."
Also können und wollen nur böse Buben sowas haben und denen müssen wir das wegnehmen...
Grüße,
Alliger
Alliger
- pointi2009
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
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Re: Vorderschafts Rep Flinten
also das wäre aber widersprüchlich zu, es ist erlaubt, die waffe in einem geschlossenen rucksack zu transportieren!
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Eine Quellenangabe hierzu wäre nicht schlecht.pointi2009 hat geschrieben:also das wäre aber widersprüchlich zu, es ist erlaubt, die waffe in einem geschlossenen rucksack zu transportieren!
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- Wohnort: Wien 14
Re: Vorderschafts Rep Flinten
Hermann hat geschrieben:Ich war ganz verwundert als ich erfahren habe das man eine
selbstlade Schrotflinte in Österreich besitzen darf. (Klar B )
Die Vorderschafts Rep Flinten sind ja schon länger verboten.
Unnötig und behindert, aber andersrum wärs noch schlimmer!
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"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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