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Vorderschafts Rep Flinten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Hermann
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Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Hermann » Mi 22. Sep 2010, 17:25

Hallo !

Ich war ganz verwundert als ich erfahren habe das man eine
selbstlade Schrotflinte in Österreich besitzen darf. (Klar B )

Die Vorderschafts Rep Flinten sind ja schon länger verboten.

Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht die Vorderschafts
Rep Flinten zu verbieten ?

lg

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kemira
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von kemira » Mi 22. Sep 2010, 17:27

Das fragst Du am Besten den Gesetzgeber selber...

(Du suchst aber ned ernsthaft nach Logik im WaffG, oder?)

Gruß
Kemira
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...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von rubylaser694 » Mi 22. Sep 2010, 17:41

(Du suchst aber ned ernsthaft nach Logik im WaffG, oder?)

Vorsicht, sowas kann im Wahnsinn enden!
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von BigBen » Mi 22. Sep 2010, 17:43

Der Gesetzgeber hat sich nach einer Reihe von Banküberfällen mit Pumpguns gedacht, dass er ganz schnell irgendein Zeichen setzen muss um die (großteils waffen-unkundige) zu beeindrucken. Sinnhaftigkeit ist bei solchen Aktionen nicht zwingend erforderlich, das ist ähnlich wie z.B. bei Fernsehwerbung. Wie du richtig festgestellt hast sind sowohl.halbautomatische Flinten aus auch Vorderschaftrepetierbüchsen(!) nach wie vor erlaubt, zweitere sind auch nach wie vor Kat. C - vermutlich bis halt jemand damit Banken überfällt.
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von rubylaser694 » Mi 22. Sep 2010, 18:16

Der Gesetzgeber hat sich nach einer Reihe von Banküberfällen mit Pumpguns gedacht,

Das mit dem "Pumpgun Ronni" war früher (starb 1988).
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Kastenberger

Ausschlaggeben war die Antiwaffenhetze nach 1994, in der Zeit gabs ein paar Morde mit Schusswaffen. => Pumpgunverbot und WaffG1996
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=12&t=9805

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XX/NRS ... 14203.html
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von BigBen » Mi 22. Sep 2010, 19:28

Danke - bin erst seit 12 Jahren in AT und hab die Pumpgun-Geschichte nur so vom Hörensagen im Nachhinein erfahren. Wieder was dazu gelernt :-)

Ändert aber zum Glück nichts an der Kernaussage: das Waffengesetz ist in weiten Teilen unlogisch ;-)
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Sep 2010, 19:52

Das WaffG ist ein sehr kompliziertes Gesetz mit vielen Ecken und Winkeln.

Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen

siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69

:doh:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Marc » Mi 22. Sep 2010, 20:58

Hallo!

Stickhead hat geschrieben:Das WaffG ist ein sehr kompliziertes Gesetz mit vielen Ecken und Winkeln.

Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen

siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69

:doh:



Ähm, und was ist der Unterschied zwischen einem Waffenkoffer und einem Aktenkoffer???

Beides sind geschlossenen Transportbehältnisse, der Zugriff ist nicht unmittelbar möglich.

Ich kenne einige, die nutzen Pilotentaschen aus Leder oder Aluminiumtrolleys, jemand anderes transportiert sein AUG Z in einem Violakasten...
Sollte doch laut dem Gesetzt alles ok sein, da


"§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport)."



Kann mir jemand dieses Aussage erklären?


Danke,

Marc
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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Sep 2010, 21:32

Steht so im Praixkommentar zum WaffG (Seite 42):

Eine Waffe führt bereits, wer sie bei sich hat, wenn keine Ausnahme nach § 7 Abs 2 oder 3 WaffG greift. Eine Waffe hat bei sich, wer sie in einem solchen "räumlichen Naheverhältnis" zu sich hat, das ihren unmittelbaren waffenmäßigen Einsatz erlaubt. Eine Waffe führt daher jedenfalls, wer sie am Leib, in seiner Kleidung oder in einem Behältnis, wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer trägt oder in seinem Fahrzeug (zB im Handschuhfach, im Kofferraum) mit sich führt. Ein "ständiges Beisichhaben" ist nicht erforderlich. Die Eigentums- oder sonstigen zivilrechtlichen Verhältnisse an der Waffe sind überhaupt irrelevant.


Wie gesagt, nach einer Logik brauchst du mein WaffG nicht suchen :roll: :lol:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Charles » Mi 22. Sep 2010, 21:35

Stickhead hat geschrieben:Das WaffG ist ein sehr kompliziertes Gesetz mit vielen Ecken und Winkeln.

Ein gutes Beispiel ist auch:
eine ungeladene Pistole in einem Waffenkoffer = nicht Führen
eine ungeladene Pistole in einem Aktenkoffer = Führen

siehe OGH 18.04.1969, 12Os 51/69

:doh:



Auweh. Muß ich wirklich meinen Krokoleder-Aktenkoffer in die Pension schicken? :evil:
Und der große Alu-Aktenkoffer auch? :doh:

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Sep 2010, 21:39

@Charles: Hab meinen Post nochmal editiert mit der Stelle im Praxiskommentar.

Ich glaube kaum, dass das wirklich praxisrelevant ist, wenn man sich diverse Waffenkoffer und -Taschen ansieht, die offiziell dafür gedacht sind.

BTW: Wir sind schon wieder offtopic!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von alliger » Do 23. Sep 2010, 09:48

Hermann hat geschrieben:Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht die Vorderschafts Rep Flinten zu verbieten ?

Und bei der Gesetzeserstellung haben dann die Fachleute und Berater die allseits beliebte Frage gestellt: "Wer braucht denn sowas?" Sportschützen: "Es gibt keine Bewerbe, also nein." Jäger: "Ist unweidmännisch, also: nein."
Also können und wollen nur böse Buben sowas haben und denen müssen wir das wegnehmen... ;)
Grüße,
Alliger

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von pointi2009 » Do 23. Sep 2010, 13:39

also das wäre aber widersprüchlich zu, es ist erlaubt, die waffe in einem geschlossenen rucksack zu transportieren!
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Stickhead » Do 23. Sep 2010, 14:49

pointi2009 hat geschrieben:also das wäre aber widersprüchlich zu, es ist erlaubt, die waffe in einem geschlossenen rucksack zu transportieren!
Eine Quellenangabe hierzu wäre nicht schlecht.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Vorderschafts Rep Flinten

Beitrag von Vintageologist » Do 23. Sep 2010, 15:36

Hermann hat geschrieben:Ich war ganz verwundert als ich erfahren habe das man eine
selbstlade Schrotflinte in Österreich besitzen darf. (Klar B )

Die Vorderschafts Rep Flinten sind ja schon länger verboten.


Unnötig und behindert, aber andersrum wärs noch schlimmer!
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