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WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Gunsmith_87 » Do 13. Feb 2014, 08:54

Hallo,
stimmt das eigentlich, wenn man einen WP hat, das man auch Waffen die auf der WBK eingetragen sind Führen darf?
Ich bin mir nicht ganz sicher und im Gesetz habe ich auch nichts gefunden, oder darf man wirklich nur die Waffen führen, welche auf dem WP eingetragen sind.

Lg
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BigBen
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von BigBen » Do 13. Feb 2014, 08:59

Wenn du einen normalen WP hast wo keine Einschränkung draufsteht, kannst du damit JEDE Kat B Waffe führen...aber halt maximal die Stückzahl die auf dem WP steht. Es SOLL auch WPs geben, wo z:B. eine Einschränkung wie "nur für Kat. B Langwaffen" (z.B. für Jäger - Schrot-HA für Krähenjagf) draufsteht...damit darfst dann eben keine Kat. B Kurzwaffen führen. Einschränkungen auf konkrete Waffenmodelle oder gar Seriennummern wären mir keine bekannt.
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Gunsmith_87 » Do 13. Feb 2014, 09:55

BigBen hat geschrieben:Wenn du einen normalen WP hast wo keine Einschränkung draufsteht, kannst du damit JEDE Kat B Waffe führen...aber halt maximal die Stückzahl die auf dem WP steht. Es SOLL auch WPs geben, wo z:B. eine Einschränkung wie "nur für Kat. B Langwaffen" (z.B. für Jäger - Schrot-HA für Krähenjagf) draufsteht...damit darfst dann eben keine Kat. B Kurzwaffen führen. Einschränkungen auf konkrete Waffenmodelle oder gar Seriennummern wären mir keine bekannt.


Zusammengefasst heißt das, ich kann jede Kat. B Waffe führen (z.B. auch eine ausgeliehene), aber maximal 2 Stück gleichzeitig, oder?
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Stickhead » Do 13. Feb 2014, 10:06

Waffen werden nicht "auf ein Dokument geschrieben" oder einem Dokument zugeordnet, sondern einer Person. Wenn diese Person einen WP (2 Stk.) und eine WBK (2 Stk.) besitzt, darf diese Person 4 Waffen besitzen und beliebige 2 führen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Zwie22 » Do 13. Feb 2014, 11:45

Tztztz,

@Gunsmith_87, gratuliere zum WP, du Glücklicher !!!

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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Hellboy » Do 13. Feb 2014, 12:36

Aussage meines sb ist auch, was ich aus der wbk zum führen auswähle, is egal, solang nicht mehr als 2

kurtk
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von kurtk » Fr 14. Feb 2014, 20:37

Ich habe auch einen Zusatz im WP
Bei beendigung der Tätigkeit als Bewachungsmitarbeiter ..........

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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Hellboy » Fr 14. Feb 2014, 21:02

dieser zusatz is auch im "soll", beschränkt ja nur den wp auf die dauer des bedarfs (den du ja für den wp brauchst), nicht aber die art der geführten kat b waffe(n)

Bud Spencer

Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Bud Spencer » Sa 15. Feb 2014, 07:25

--
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von gunlove » Sa 15. Feb 2014, 07:57

Stickhead hat geschrieben:Waffen werden nicht "auf ein Dokument geschrieben" oder einem Dokument zugeordnet, sondern einer Person. Wenn diese Person einen WP (2 Stk.) und eine WBK (2 Stk.) besitzt, darf diese Person 4 Waffen besitzen und beliebige 2 führen.

:text-+1: Das sehe ich genauso, dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Promo » So 16. Feb 2014, 17:45

Mehr noch, wenn dir ein Händler eine Waffe zum Probeschießen mitgibt, darfst du diese auch führen (vorausgesetzt du hast einen Waffenpass).

Anders formuliert: der Pass berechtigt zum Führen von X genehmigungspflichtigen Schusswaffen - es wird jedoch nirgends definiert welche das sind. Daher ist es auch vollkommen unerheblich ob eigene oder fremde (worauf es natürlich aufzupassen gilt dass man nie auf mehr Waffen Zugriff hat, als für die man WBK-Plätze hat).
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Stickhead » So 16. Feb 2014, 18:47

Das ist richtig.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK

Beitrag von Hellboy » So 16. Feb 2014, 21:10

genauer; für die man auf wbk+wp plätze hat ;)

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