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WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Gunsmith_87
- .357 Magnum
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- Registriert: Di 30. Nov 2010, 07:07
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WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Hallo,
stimmt das eigentlich, wenn man einen WP hat, das man auch Waffen die auf der WBK eingetragen sind Führen darf?
Ich bin mir nicht ganz sicher und im Gesetz habe ich auch nichts gefunden, oder darf man wirklich nur die Waffen führen, welche auf dem WP eingetragen sind.
Lg
stimmt das eigentlich, wenn man einen WP hat, das man auch Waffen die auf der WBK eingetragen sind Führen darf?
Ich bin mir nicht ganz sicher und im Gesetz habe ich auch nichts gefunden, oder darf man wirklich nur die Waffen führen, welche auf dem WP eingetragen sind.
Lg
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Wenn du einen normalen WP hast wo keine Einschränkung draufsteht, kannst du damit JEDE Kat B Waffe führen...aber halt maximal die Stückzahl die auf dem WP steht. Es SOLL auch WPs geben, wo z:B. eine Einschränkung wie "nur für Kat. B Langwaffen" (z.B. für Jäger - Schrot-HA für Krähenjagf) draufsteht...damit darfst dann eben keine Kat. B Kurzwaffen führen. Einschränkungen auf konkrete Waffenmodelle oder gar Seriennummern wären mir keine bekannt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Gunsmith_87
- .357 Magnum
- Beiträge: 106
- Registriert: Di 30. Nov 2010, 07:07
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
BigBen hat geschrieben:Wenn du einen normalen WP hast wo keine Einschränkung draufsteht, kannst du damit JEDE Kat B Waffe führen...aber halt maximal die Stückzahl die auf dem WP steht. Es SOLL auch WPs geben, wo z:B. eine Einschränkung wie "nur für Kat. B Langwaffen" (z.B. für Jäger - Schrot-HA für Krähenjagf) draufsteht...damit darfst dann eben keine Kat. B Kurzwaffen führen. Einschränkungen auf konkrete Waffenmodelle oder gar Seriennummern wären mir keine bekannt.
Zusammengefasst heißt das, ich kann jede Kat. B Waffe führen (z.B. auch eine ausgeliehene), aber maximal 2 Stück gleichzeitig, oder?
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Waffen werden nicht "auf ein Dokument geschrieben" oder einem Dokument zugeordnet, sondern einer Person. Wenn diese Person einen WP (2 Stk.) und eine WBK (2 Stk.) besitzt, darf diese Person 4 Waffen besitzen und beliebige 2 führen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Tztztz,
@Gunsmith_87, gratuliere zum WP, du Glücklicher !!!
@Gunsmith_87, gratuliere zum WP, du Glücklicher !!!
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Aussage meines sb ist auch, was ich aus der wbk zum führen auswähle, is egal, solang nicht mehr als 2
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Ich habe auch einen Zusatz im WP
Bei beendigung der Tätigkeit als Bewachungsmitarbeiter ..........
Gesendet von meinem GT-P5210 mit Tapatalk
Bei beendigung der Tätigkeit als Bewachungsmitarbeiter ..........
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Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
dieser zusatz is auch im "soll", beschränkt ja nur den wp auf die dauer des bedarfs (den du ja für den wp brauchst), nicht aber die art der geführten kat b waffe(n)
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
--
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Stickhead hat geschrieben:Waffen werden nicht "auf ein Dokument geschrieben" oder einem Dokument zugeordnet, sondern einer Person. Wenn diese Person einen WP (2 Stk.) und eine WBK (2 Stk.) besitzt, darf diese Person 4 Waffen besitzen und beliebige 2 führen.
Das sehe ich genauso, dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Mehr noch, wenn dir ein Händler eine Waffe zum Probeschießen mitgibt, darfst du diese auch führen (vorausgesetzt du hast einen Waffenpass).
Anders formuliert: der Pass berechtigt zum Führen von X genehmigungspflichtigen Schusswaffen - es wird jedoch nirgends definiert welche das sind. Daher ist es auch vollkommen unerheblich ob eigene oder fremde (worauf es natürlich aufzupassen gilt dass man nie auf mehr Waffen Zugriff hat, als für die man WBK-Plätze hat).
Anders formuliert: der Pass berechtigt zum Führen von X genehmigungspflichtigen Schusswaffen - es wird jedoch nirgends definiert welche das sind. Daher ist es auch vollkommen unerheblich ob eigene oder fremde (worauf es natürlich aufzupassen gilt dass man nie auf mehr Waffen Zugriff hat, als für die man WBK-Plätze hat).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
Das ist richtig.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WP und Führen von KatB Waffen von der WBK
genauer; für die man auf wbk+wp plätze hat