ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von gewo » Sa 1. Mär 2014, 20:20

Der blade Bert hat geschrieben:Bei meiner R8 ist nur der Lauf im ZWR. Hätte ich Lust könnte ich mir noch drei Verschlüsse, fünf Schäfte, Abzugseinheiten und was weiß der Kuckuck noch alles kaufen, OHNE einen einzigen Eintrag im ZWR.
...


hi

naja, koennen schon, aber legal halt ned .....

denn zb der verschluss ist waffen relevant
muss bei neukauf innerhalb von sechs wochen und bei altbesitz bis laengstens 30.6.2014 ins ZWR eingetragen werden ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Der blade Bert
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 17:46

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von Der blade Bert » Sa 1. Mär 2014, 20:58

d.h. ab dem 30.06. ist der Waffenhändler verpflichtet einen verkauften Verschluss einer R8 im ZWR zu registrieren?
Und warum gilt das nicht schon jetzt?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von gewo » Sa 1. Mär 2014, 21:09

Der blade Bert hat geschrieben:d.h. ab dem 30.06. ist der Waffenhändler verpflichtet einen verkauften Verschluss einer R8 im ZWR zu registrieren?
Und warum gilt das nicht schon jetzt?


wieso der waffenhaendler?

den KAUEFER trifft die meldepflicht
nicht den verkaeufer ,,,,
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Der blade Bert
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 17:46

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von Der blade Bert » Sa 1. Mär 2014, 21:27

Ich war der Auffassung, dass der Waffenhändler bei Verkauf einer Kat C gesetzlich verpflichtet ist die Registrierung durchzuführen. Irrglaube?

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von Promo » Sa 1. Mär 2014, 21:50

§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder
unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit
Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber
(Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen
Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen
berechtigt ist, zu melden.

Der Händler ist nicht mal verpflichtet zu melden wenn du das nicht willst - er muss nur sein Waffenbuch pflegen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Der blade Bert
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 17:46

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von Der blade Bert » Sa 1. Mär 2014, 22:20

Danke für die Info!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von gewo » Sa 1. Mär 2014, 22:50

Der blade Bert hat geschrieben:Ich war der Auffassung, dass der Waffenhändler bei Verkauf einer Kat C gesetzlich verpflichtet ist die Registrierung durchzuführen. Irrglaube?


ja
irrglaube

ich muss die daten des verkaeufers in meinem waffenhandelsbuch vermerken, logisch
aber ich muss bei C und D nichts in ZWR melden

wenn du bei bei einem haendler eine C oder D waffe kaufst und die waffe nicht gleich anlaesslich des kaufes ins ZWR registrierst beim haendler dann MUSS der haendler dich ausdruecklich drauf hinweisen dass du verpflichtet bist diese meldung innerhakb von sechs wochen (wo auch immer) zu machen

aber er selbst muss ned ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Der blade Bert
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 17:46

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von Der blade Bert » Sa 1. Mär 2014, 23:35

Danke!
Welche Teile der R8 muss man ab 30.06. definitiv melden?
Ich bin mir sicher, dass das nur die wenigsten Systemwaffenbesitzer wissen..
(und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von gewo » Sa 1. Mär 2014, 23:37

Der blade Bert hat geschrieben:Danke!
Welche Teile der R8 muss man ab 30.06. definitiv melden?
Ich bin mir sicher, dass das nur die wenigsten Systemwaffenbesitzer wissen..
(und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)


waffen und waffenzubehoer

waffen, soweit klar ...
und eben alles was extra dazu vorhanden ist
also allfaellige wechselverschluesse bzw allfaellige wechsellaeufe

abzugsgruppen und schaefte sind egal
diese sind nicht waffenrelevant ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Der blade Bert
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 48
Registriert: Sa 27. Apr 2013, 17:46

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von Der blade Bert » So 2. Mär 2014, 10:02

Herzlichen Dank,
schönen Sonntag!

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Beitrag von RcL » Do 28. Sep 2017, 14:33

gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Am neuen Lauf lasst die Nummer vom Alten draufstempeln, dann lasst die Waffe neu beschiessen und verkaufat den alten Lauf innerhalb von 6 wochen. So würd ich das machen, danm brauchst nix neu melden etc. Verschluss und Lauf müssen sowieso die gleiche Nr. drauf haben.



unzulaessig

hersteller (bzw personen die ein waffenrelevantes teil in umlauf bringen) duerfen jedes gleichartige waffenrelevante teil (lauf, verschluss) immer nur mit einer individuellen nummer versehen
ueber diese nummern ist buch zu fuehren

was aber zb zulaessig ist, ist dass eine waffe mehrere verschiedene nummern hat
eine fuer den verschluss
eine fuer den lauf
oder
eine fuer ein laufbuendel und eine andere fuer den schaft (bei schrotflinten zb)

es darf aber nie zwei lauefe in ein und demselben kaliber mit der selben seriennummer geben ...

im aktuellen fall wuerde ich den lauf mit der alten laufnummer und zb einem "B" hinten dran bestempeln lassen ...

Ich grab den Thread mal aus, bin via Google wegen einer anderen Frage drauf gestoßen...

Ich hab eine Khan Arms Flinte mit 2 Läufen, d.h. 1x kurz und 1x lang. Kaliber ist natürlich gleich und auch auf den Läufen ist die gleiche Nummer drauf. Im ZWR ist auch nur eine Waffe gemeldet.

Eigentlich müsste das aber so seine Richtigkeit haben, oder nicht?

Antworten