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Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerät?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wiener73
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Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerät?

Beitrag von Wiener73 » Do 27. Feb 2014, 02:29

Liebe Community!

Ich verfolge "Pulverdampf" seit Monaten, ein wirklich tolles Forum! Großes Lob an alle Mitglieder!
Nun habe ich persönlich eine Frage:

Wie ist das Blasrohr in Öst.Waffenrecht/Waffengesetz definiert (wenn überhaupt)?

Gehört es zum Sportgeräte (Spielzeuge) oder doch zu den Waffen?
Darf man ein Blasrohr beim Spazieren gehen, zB auf der Donauinsel (Wien) mit sich (ungeladen) führen/ in der Hand tragen?

Vielen lieben Dank!
MfG
Wiener

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Mandella
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Mandella » Do 27. Feb 2014, 09:57

Wenn man §1 Pkt.2, §2 Abs.1 und §45 Abs. 3 des WaffG überspitzt auslegt, wäre ein Blasrohr eine minderwirksame Schußwaffe.
Man beachte auch die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs zu §45 Abs.3: https://www.jusline.at/index.php?cpid=d44d6ac98044db1e6494d22afb2c7e16&lawid=281&paid=45&absatz=&gericht=2

Meiner Meinung nach fällt ein Blasrohr eigentlich, logisch betrachtet, in die selbe Rubrik wie ein Bogen.
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Wiener73
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Wiener73 » Do 27. Feb 2014, 11:42

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was ich eigentlich machen will ist folgendes:

Ich habe mir ein kleines Blasrohr gekauft. Das sind nicht wirklich "Pfeile" eher "Nadeln". Ich wollte mal auf der Donauinsel, natürlich wo keine Menschen in der Umgebung sind mindestens 50m Radius, zB mitten auf einer einsamen Wiese, auf meine kleine Zielscheibe (15x15cm) bei einer Distanz von max10 m probieren zu Treffen. Will nicht dass ich dann Ärger mit der Polizei bekomme. Das Blasrohr ist relativ klein (90cm) und schaut eher als ein Spielzeug aus, wenn man es betrachtet. Und die Nadeln sind fast so dick wie die Nadeln einer Spritze.

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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Mandella » Do 27. Feb 2014, 12:46

Also von deinem Vorhaben würde ich dir dringend abraten, wenn du keinen Ärger riskieren möchtest.
Denn Bogenschießen, Messerwerfen, Blasrohrschießen ec., auf öffentlich zugänglichen Flächen, werden nicht positiv aufgenommen.
Da spielt es keinerlei Rolle, ob die Gerätschaft groß oder klein ist.

Wenn sie klein und gut zu verstecken ist, wird sie allgemein sogar als noch gefährlicher aufgefaßt.
Sollte also ein, von einem sich bedroht fühlenden Mitmenschen, hinzugerufener Ordnungshüter das Waffengesetz überspitzt auslegen, und dich vielleicht zusätzlich noch als gefährlichen Irren einstuft, der mit möglicherweise vergifteten oder infizierten Nadeln herumschießt, dann wirds sehr schnell sehr eng für dich werden.

Unterschätze niemals die Paranoia, und "Vernaderwut", von diversen Menschen, und geh lieber auf Nummer sicher.
Wenn du mit dem Blasrohr auf einem privaten Grundstück übst, wo Sichtschutz gegeben und sicher gestellt ist, daß kein Geschoß das Grundstück verlassen kann, schauts rechtlich eigentlich, in meinen Augen, unbedenklich aus.
Zumindest würde mir nicht einfallen, was dabei dann Andere stören oder gefährden könnte.

Aber üben mit Waffen (auch Minderwirksame und "Sportgeräte") ist auf öffentlichen Flächen als striktest tabu und verboten anzusehen.
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Revierler_old » Do 27. Feb 2014, 12:48

Wenn es kein Spielzeugblasrohr ist wird es unter Schusswaffe eingereiht. Also ziemlich alles, was über einen Gummipfeil oder Saugnapfpfnösel hinausgeht ist als Schusswaffe anzusehen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von gewo » Do 27. Feb 2014, 12:58

Revierler hat geschrieben:Wenn es kein Spielzeugblasrohr ist wird es unter Schusswaffe eingereiht. Also ziemlich alles, was über einen Gummipfeil oder Saugnapfpfnösel hinausgeht ist als Schusswaffe anzusehen.


eigentlich logisch
geschoss wird durch lauf abgefeuert .....
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Capulus » Do 27. Feb 2014, 13:01

na da bin ich ja heilfroh, dass uns nicht als Buben damals gleich festgenommen haben, als wir mit Bogen, Schleuder und Blasrohr durch die Gegend zogen (war halt am Land, der Jäger hat nur gmeint, wenn i eich dawisch, wias auf mei Wüld gehts, dann poschts) :lol:

@Gewo - falsch, weil da nix gefeuert wird, sondern geblasen :lol:
Zuletzt geändert von Capulus am Do 27. Feb 2014, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
"der Gerät hat immer Schuld"
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Mandella » Do 27. Feb 2014, 13:01

gewo hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Wenn es kein Spielzeugblasrohr ist wird es unter Schusswaffe eingereiht. Also ziemlich alles, was über einen Gummipfeil oder Saugnapfpfnösel hinausgeht ist als Schusswaffe anzusehen.


eigentlich logisch
geschoss wird durch lauf abgefeuert .....


Wie ich schon sagte: §1 Pkt.2, §2 Abs.1 und §45 Abs.3 WaffG sind eigentlich anwendbar.
Und damit ist es eindeutig als Schußwaffe einzustufen.
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von bueri » Do 27. Feb 2014, 13:15

Capulus hat geschrieben:...na da bin ich ja heilfroh, dass uns nicht als Buben damals gleich festgenommen haben...


Weil halt damals alles besser war, da gab es noch keine EU... :lol: :lol: :lol:

Wiener73
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Wiener73 » Do 27. Feb 2014, 13:20

Deswegen war meiner Frage ob es sich beim Blasrohr um eine Waffe handelt oder nicht. Wenn es unter Sportgeräte fällt oder Spielzeuge (wie es in Deutschland der Fall ist) dann ist es keine Waffe.

"m WaafG werden Blasrohre nicht explizit erwähnt." also es ist keine Waffe und somit auch keine "Schusswaffe"

Als einen "Irren" jemanden einzustufen das kann, glaube ich, nur ein Arzt weder Passanten noch die Polizei. Dieses Gerät habe ich ganz Legal um 20€ erworben und habe sicherlich nicht vor jemanden damit zu verletzen, weder Menschen noch Tiere.

Theoretisch kann man fast alle Gegenstände als "Wurfwaffen" einstufen. zB "Ball", "Stein", "Stock", "Flasche", "Glasscherben" etc. Das mit "bedroht fühlenden Mitmenschen" ist mir natürlich klar. Deswegen habe ich eine Menschenleere Wiese erwähnt.

Transportieren und sichtbar am Körper ein Blasrohr mit sich führen (tragen) kann bestimm nicht als gesetzwidrig eingestuft werden. So habe ich es verstanden.

Also spazieren gehen in der Öffentlichkeit mit einem Blasrohr am Körper (sichtbar!) kann nicht gesetzwidrig sein, so habe ich es nun verstanden. Ob ich dann die Nadeln "Blasen" :-) werde, weil "Schießen" ist grob gesagt, werde ichs mir überlegen. Je nach Situation bzw ob Menschen in der Nähe sind, die Situation vor Ort zuerst gut einschätzen und erst dann die Entscheidung treffen.

"geschoss wird durch lauf abgefeuert ..." da ist kein Feuer dabei. Es werden die Geschosse eher "Ausgeblasen" also definitiv keine "Feuerwaffe"

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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Lichtgestalt » Do 27. Feb 2014, 13:32

bueri hat geschrieben:
Capulus hat geschrieben:...na da bin ich ja heilfroh, dass uns nicht als Buben damals gleich festgenommen haben...


Weil halt damals alles besser war, da gab es noch keine EU... :lol: :lol: :lol:


und weil wir vermutlich Helden waren :at1:

“Wir waren Helden. Wenn du nach 1970 geboren wurdest, hat das hier nichts mit dir zu tun. Kinder von heute werden in Watte gepackt! Wenn du als Kind in den 70er oder 80er Jahren lebtest, ist es zurückblickend kaum zu glauben, daß wir so lange überleben konnten! Als Kinder saßen wir in Autos ohne Sicherheitsgurte und ohne Airbags. Unsere Bettchen waren angemalt mit Farben voller Blei und Cadmium. Die Fläschchen aus der Apotheke konnten wir ohne Schwierigkeiten öffnen, genauso wie die Flasche mit Bleichmittel. Türen und Schränke waren eine ständige Bedrohung für unsere Fingerchen und auf dem Fahrrad trugen wir nie einen Helm. Wir tranken Wasser aus Wasserhähnen und nicht aus Flaschen. Wir bauten Wagen aus Seifenkisten und entdeckten während der ersten Fahrt den Hang hinunter, daß wir die Bremsen vergessen hatten. Damit kamen wir nach einigen Unfällen klar. Wir verließen morgens das Haus zum Spielen. Wir blieben den ganzen Tag weg und mußten erst zu Hause sein, wenn die Straßenlaternen angingen. Niemand wußte, wo wir waren und wir hatten nicht mal ein Handy dabei! Wir haben uns geschnitten, brachen uns Knochen und Zähne und niemand wurde deswegen verklagt. Es waren eben Unfälle. Niemand hatte Schuld außer wir selbst. Keiner fragte nach “Aufsichtspflicht”. Kannst du dich noch an “Unfälle” erinnern? Wir kämpften und schlugen einander manchmal grün und blau. Damit mussten wir leben, denn es interessierte die Erwachsenen nicht besonders. Wir aßen Kekse, Brot mit dick Butter, tranken sehr viel und wurden trotzdem nicht zu dick. Wir tranken mit unseren Freunden aus einer Flasche und niemand starb an den Folgen. Wir hatten nicht: * Playstation * Nintendo 64 * X-Box * Videospiele * 64 Fernsehkanäle * Filme auf Video * Surround Sound * eigene Fernseher * Computer * Internet-Chat-Rooms Wir hatten Freunde!!! Wir gingen einfach raus und trafen sie auf der Straße. Oder wir marschierten einfach zu deren Heim und klingelten. Manchmal brauchten wir gar nicht klingeln und gingen einfach hinein. Ohne Termin und ohne Wissen unserer gegenseitigen Eltern. Keiner brachte uns und keiner holte uns. Wie war das nur möglich? Wir dachten uns Spiele aus mit Holzstöcken und Tennisbällen. Außerdem aßen wir Würmer. Und die Prophezeiungen trafen nicht ein: Die Würmer lebten nicht in unseren Mägen für immer weiter und mit den Stöcken stachen wir auch nicht besonders viele Augen aus. Beim Straßenfußball durfte nur mitmachen, wer gut war. Wer nicht gut war, mußte lernen, mit Enttäuschungen klarzukommen. Manche Schüler waren nicht so schlau wie andere. Sie rasselten durch Prüfungen und wiederholten Klassen. Das führte damals nicht zu emotionalen Elternabenden oder gar zur Änderung der Leistungsbewertung. Unsere Taten hatten manchmal Konsequenzen. Das war klar und keiner konnte sich verstecken. Wenn einer von uns gegen das Gesetz verstoßen hat, war klar, daß die Eltern ihn nicht automatisch aus dem Schlamassel heraushauen. Im Gegenteil: Sie waren oft der gleichen Meinung wie die Polizei! So etwas! Unsere Generation hat eine Fälle von innovativen Problemlösern und Erfindern mit Risikobereitschaft hervorgebracht. Wir hatten Freiheit, Mißerfolg, Erfolg und Verantwortung. Mit alldem wußten wir umzugehen. Und du gehörst auch dazu. Herzlichen Glückwunsch!

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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Mandella » Do 27. Feb 2014, 14:01

Wiener73 hat geschrieben:Deswegen war meiner Frage ob es sich beim Blasrohr um eine Waffe handelt oder nicht. Wenn es unter Sportgeräte fällt oder Spielzeuge (wie es in Deutschland der Fall ist) dann ist es keine Waffe.

"m WaafG werden Blasrohre nicht explizit erwähnt." also es ist keine Waffe und somit auch keine "Schusswaffe"

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Theoretisch kann man fast alle Gegenstände als "Wurfwaffen" einstufen. zB "Ball", "Stein", "Stock", "Flasche", "Glasscherben" etc. Das mit "bedroht fühlenden Mitmenschen" ist mir natürlich klar. Deswegen habe ich eine Menschenleere Wiese erwähnt.

Transportieren und sichtbar am Körper ein Blasrohr mit sich führen (tragen) kann bestimm nicht als gesetzwidrig eingestuft werden. So habe ich es verstanden.

Also spazieren gehen in der Öffentlichkeit mit einem Blasrohr am Körper (sichtbar!) kann nicht gesetzwidrig sein, so habe ich es nun verstanden. Ob ich dann die Nadeln "Blasen" :-) werde, weil "Schießen" ist grob gesagt, werde ichs mir überlegen. Je nach Situation bzw ob Menschen in der Nähe sind, die Situation vor Ort zuerst gut einschätzen und erst dann die Entscheidung treffen.

"geschoss wird durch lauf abgefeuert ..." da ist kein Feuer dabei. Es werden die Geschosse eher "Ausgeblasen" also definitiv keine "Feuerwaffe"


Schau, wir haben versucht dir zu helfen und deine Frage zu beantworten, aber offensichtlich gefällt dir unsere Antwort nicht. Wir sind nun mal nicht in Deutschland.
Das ändert aber nichts daran, daß du gewaltigen Ärger riskierst, wenn du mit deinem Blasrohr, auf der Donauinsel, übst bzw. es verdeckt oder offen führst.
Schau dir einfach mal die drei Paragraphen an, die schon gepostet wurden, und denk mal ganz scharf nach, wie man die zu deinen maximalen Ungunsten auslegen könnte.
Denn ganz genau das wird passieren, wenn jemand die Polizei ruft, weil er sich von dir bedroht fühlt, oder die zufällig auf Streife vorbeifahren.
Dann hilft dir kein legal um 20,- Euro erworben und kein wird nicht expliziert im WaffG erwähnt.

Ich kann dir echt nur raten bei Allem was Waffen betrifft (egal ob Kat. B bis D, minderwirksam, Deko, "Sportgerät" oder auch nur Waffenähnlich), vor Allem bei einem Vorhaben auf einer öffentlich zugänglichen Fläche, wie auf der Wiener Donauinsel, alles extremst überspitzt und zu deinen Ungunsten zu sehen.
Und alle Fakten sprechen da für ein klares und eindeutiges "NEIN, ist nicht erlaubt.".

Mehr kann man dir da echt nicht helfen.
Zuletzt geändert von Mandella am Do 27. Feb 2014, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von gewo » Do 27. Feb 2014, 14:02

Wiener73 hat geschrieben:"m WaafG werden Blasrohre nicht explizit erwähnt." also es ist keine Waffe und somit auch keine "Schusswaffe"


hi

WaffG1996 hat geschrieben:1. Abschnitt
Begriffsbestimmungen
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Schußwaffen
§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).


quelle:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
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Re: Ist Blasrohr eine Waffe oder ein Spielzeug bzw Sportgerä

Beitrag von Wiener73 » Do 27. Feb 2014, 14:59

Ich wollte mal einen Rat holen das Stimmt. Herzlichen Dank dafür!

Meine eigentliche Frage, ob ich ein Blasrohr am Körper sichtbar tragen darf oder nicht wurde mir nicht eindeutig beantwortet. Es wurden nur "Vermutungen" als Antwort gegeben. So sehe ich es.

Ob es sich beim Blasrohr explizit um eine Waffe, Spielzeug oder Sportgerät handelt konnte mir hier leiden bis jetzt niemand beantworten.

Ob ich ein Blasrohr (ohne damit zu "Schießen") am Körper sichtbar in der Öffentlichkeit tragen zB am Rucksack hinten angebunden, nicht in der Hand, darf oder nicht wurde mir auch nicht klar beantwortet.

Ich gehe mal zu Polizei und werde mir dort genau die Frage stellen.

Trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

ps (ich bin ein stolzer Besitzer einer WBK (2 Schusswaffen der Kategorie B) hebe den "Psycho"Test positiv abgeschlossen somit schwarz auf weiß dass ich kein Irrer bin ;) )

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