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Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
Konnte da über die sufu nichts finden.
Zählen Wechsel Systeme/ Zubehör zu den 20 Waffen?
Wie sieht es mit sonstigen Waffen der kat d aus.
Also Signalpistole oder taser?
Oder sind das minder wirksame Waffen wie ein Luftgewehr?
Danke vorab für euren input!
Zählen Wechsel Systeme/ Zubehör zu den 20 Waffen?
Wie sieht es mit sonstigen Waffen der kat d aus.
Also Signalpistole oder taser?
Oder sind das minder wirksame Waffen wie ein Luftgewehr?
Danke vorab für euren input!
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
Signalpistole und Taser sind doch keine Schusswaffen...
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
IT Guy hat geschrieben:Signalpistole und Taser sind doch keine Schusswaffen...
warum nicht?
§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
Weil eine Signalpistole keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist, sondern ein Signalmittel.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
Promo hat geschrieben:Weil eine Signalpistole keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist, sondern ein Signalmittel.
genau
aber nur in AT
in DE brauchst den kleinen schein dafuer.... dort isses eine waffe...
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- Brainiac1234
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Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
... ich wärme diesen alten Thread mal auf
Der Ersteller hat ja keine klare Antwort bekommen.
Eine Meldung an Behörde >= 20 Waffen ist klar (B+C+D)
Werden die Wechselsysteme/-läufe zur Anzahl der Waffen dazu addiert, oder bleibt eine Waffe immer "1 Stk.", egal mit wieviel Zubehör ?
Danke
Gruß
Bernhard
Der Ersteller hat ja keine klare Antwort bekommen.
Eine Meldung an Behörde >= 20 Waffen ist klar (B+C+D)
Werden die Wechselsysteme/-läufe zur Anzahl der Waffen dazu addiert, oder bleibt eine Waffe immer "1 Stk.", egal mit wieviel Zubehör ?
Danke
Gruß
Bernhard
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
Da das Wechselsystem einen eigenen Platz auf der Liste beim fünfjährigen Kontrollieren hat (vermutlich auch im ZWR?), würde ich sagen die zählen extra mit.
Mail an die BH und nachfragen beim Sachbearbeiter wird vermutlich das Beste sein.
Mail an die BH und nachfragen beim Sachbearbeiter wird vermutlich das Beste sein.
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
nein zählen ned zur 20er Meldung
LPD OÖ
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Zuletzt geändert von rupi am Di 27. Feb 2018, 08:04, insgesamt 1-mal geändert.
member the old PD design ? oh I member
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
rupi hat geschrieben:nein zählen ned zur 20er Meldung
Echt? Mir hat meine Sachbearbeiterin erzählt dass die genauso zur Stückzahl dazu zählen...ein Paradebeispiel der Vollzugspraxis des Ö Waffenrechts
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
WaffG:
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander...
§ 2. (2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
———
Also ich würde die Meldung trotzdem machen. Kost ja nix und im Zweifelsfall sagt mir der SB auf der BH „hättens ned braucht, aber so is a OK“
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander...
§ 2. (2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
———
Also ich würde die Meldung trotzdem machen. Kost ja nix und im Zweifelsfall sagt mir der SB auf der BH „hättens ned braucht, aber so is a OK“
Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
ich wollt dem rupi ned widersprechen
weil der is ja so sensibel
aber ich denke auch dass die wechselsysteme mit dazu gehoeren ...
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aber ich denke auch dass die wechselsysteme mit dazu gehoeren ...
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Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
BigBen hat geschrieben:rupi hat geschrieben:nein zählen ned zur 20er Meldung
Echt? Mir hat meine Sachbearbeiterin erzählt dass die genauso zur Stückzahl dazu zählen...ein Paradebeispiel der Vollzugspraxis des Ö Waffenrechts
Mir hat mein SA auch gesagt, dass sie nicht dazu zählen
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Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
Incite hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:rupi hat geschrieben:nein zählen ned zur 20er Meldung
Echt? Mir hat meine Sachbearbeiterin erzählt dass die genauso zur Stückzahl dazu zählen...ein Paradebeispiel der Vollzugspraxis des Ö Waffenrechts
Mir hat mein SA auch gesagt, dass sie nicht dazu zählen
die sachbearbeiter sind keine juristen ....
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Re: Meldung bh bei 20 Waffen +/ Wechselsystem
gewo hat geschrieben:Incite hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:
Echt? Mir hat meine Sachbearbeiterin erzählt dass die genauso zur Stückzahl dazu zählen...ein Paradebeispiel der Vollzugspraxis des Ö Waffenrechts
Mir hat mein SA auch gesagt, dass sie nicht dazu zählen
die sachbearbeiter sind keine juristen ....
Waffentandler aber auch nicht
Ich hab ja auch nicht gesagt dass die Dame recht hat...ich hab nur geschrieben was mir gesagt wurde.
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