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für Messer......Messergesetz Österreich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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aus8
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für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von aus8 » Mo 7. Apr 2014, 15:24

Nach § 1 des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996, sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen

1996 bis auf weiteres Messergesetz
Gewöhnliche Messer (das sind Messer mit stumpfem Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge (sogenannte „Fixiermesser“) besitzen.
Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser darüber hinaus noch eine besondere Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge besitzt („Springmesser“ und „Fallmesser“), liegt eine Stichwaffe bzw. Stoßwaffe ( Faustdolch, Dolche usw..) vor und ist als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz 1996 zu werten. Ein solches „Spring“- oder „Fallmesser“ ist im Regelfall seinem Wesen nach so gestaltet, dass sein Charakter als Waffe überwiegt. Auch Dolche, Stilette, Faustmesser, beidseitig geschliffene Skinner und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen.
Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt. Eine waffenrechtliche Urkunde zum Erwerb, Besitz und Führen dieser Waffen ist daher nicht erforderlich. Das Waffengesetz unterscheidet dabei nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Fremden. Laut Auskunft BMI 2. 2014
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Einschmieren nicht vergessen, damit andere geschützt sind! :o
und "Fanzer" für Frieden, genau mein Humor! :violin:

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Floody
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Re: für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von Floody » Mo 7. Apr 2014, 18:09

Okay. Was willst du uns konkret mit diesen bereits seit langem bekannten Fakten sagen?

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wallenstein
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Re: für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von wallenstein » Mo 7. Apr 2014, 19:29

???????????????????????????? :think: :think: :?: :?: :?:
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
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Re: für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von JPS1 » Mo 7. Apr 2014, 19:39

bei dem Titel dacht ich schon ich hätt a BGBl verpasst... :roll: :headslap:

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Re: für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von gunny » Di 8. Apr 2014, 07:20

Dann freu dich, dass du ein Messer besitzen und führen darfst !!!!

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Re: für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von Hellboy » Di 8. Apr 2014, 07:44

ohne die ganzen kommentare hätte man den thread prima anpinnen können, hätte vll einiges an fragen beantwortet, bevor sie extra gestellt werden ;)

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Floody
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Re: für Messer......Messergesetz Österreich

Beitrag von Floody » Di 8. Apr 2014, 08:19

Hellboy hat geschrieben:ohne die ganzen kommentare hätte man den thread prima anpinnen können, hätte vll einiges an fragen beantwortet, bevor sie extra gestellt werden ;)

Mit dem Titel und dem unstrukturieren Aufbau des ersten Postings wird sicher nix angepinnt. Aus8 hat schon recht, mit allem was er im ersten Post geschrieben hat, aber ich musste es 4 Mal lesen um zu erkennen was gesagt werden sollte. Ich nehme es gerne in die Kurzübersicht für das österreichische Waffenrecht (oben gepinnt) auf, aber sonst ist hier mal zu.

Edit: viewtopic.php?f=20&t=5642&p=346903#p346903

Danke für den Input, nächstes Mal bitte per PN ;)

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