ich habe die Möglichkeit aus einem Nachlass eine Winchester Model 1873 Replika* zu kaufen. Da es sich dabei um meine erste Waffe handeln würde, habe ich ein paar Fragen die rechtliche Situation betreffend.
Habe ich Recht mit der Annahme, dass es sich dabei um eine Waffe der Kategorie C handelt, und ich sie nicht genehmigen lassen muss, sondern nur melden?
Sollte ich sie kaufen, ist es mir erlaubt sie einstweilen im Waffentresor meines Vaters zu lagern (er ist Jäger, es handelt sich allerdings nicht um den selben Haushalt), oder muss ich sie in meinem eigenen Haushalt verwahren?
Danke für eure Hilfe!
lg lalucre
P.S.: Sollten Fragen zu meiner Person aufkommen. Ich bin aktiver Milizsoldat und im grundsätzlichen Umgang mit Waffen geschult. Außerdem plane ich in den nächsten Jahren eine WBK zu beantragen, um die ehemaligen Dienstwaffen meines Großvaters übernehmen zu können. Einstweilen interessiert mich allerdings nur die rechtliche Lage der oben erwähnten Waffe.
*edit: Ich weiß nicht ob Replika hier der richtige Ausdruck ist. Ich spreche hier von keiner Deko Waffe, sondern von einem funktionstüchtigen Nachbau.
