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Fragen eines Neulings
Verfasst: Mi 30. Apr 2014, 14:14
von lalucre
Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit aus einem Nachlass eine Winchester Model 1873 Replika* zu kaufen. Da es sich dabei um meine erste Waffe handeln würde, habe ich ein paar Fragen die rechtliche Situation betreffend.
Habe ich Recht mit der Annahme, dass es sich dabei um eine Waffe der Kategorie C handelt, und ich sie nicht genehmigen lassen muss, sondern nur melden?
Sollte ich sie kaufen, ist es mir erlaubt sie einstweilen im Waffentresor meines Vaters zu lagern (er ist Jäger, es handelt sich allerdings nicht um den selben Haushalt), oder muss ich sie in meinem eigenen Haushalt verwahren?
Danke für eure Hilfe!
lg lalucre
P.S.: Sollten Fragen zu meiner Person aufkommen. Ich bin aktiver Milizsoldat und im grundsätzlichen Umgang mit Waffen geschult. Außerdem plane ich in den nächsten Jahren eine WBK zu beantragen, um die ehemaligen Dienstwaffen meines Großvaters übernehmen zu können. Einstweilen interessiert mich allerdings nur die rechtliche Lage der oben erwähnten Waffe.*edit: Ich weiß nicht ob Replika hier der richtige Ausdruck ist. Ich spreche hier von keiner Deko Waffe, sondern von einem funktionstüchtigen Nachbau.

Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: Mi 30. Apr 2014, 14:22
von Raven
Das ist eine C. Melden beim oder nach dem Kauf und gut ists..
Die Meldebestätigung gilt auch als Erwerbserlaubnis für bspw 357 oder 38ger - Also Kurzwaffen-Munition..
Einige Waffenhändler phantasieren immer noch, daß man KW Muni für LW nicht krigt ohne WBK. Das nur als Hinweis...
Wenn du in DEINEM Haushalt ALLEINE lebst, und keiner deine Wohnung betreten darf, kannst sie auch geladen unters Bett legen...
Wenn alle in deinem Haushalt über 18 sind und gegen niemanden ein Waffenverbot besteht, darfst das auch...
Sind Kinder da reicht es, sie bspw in einem Waffenkoffer zu versperren und ausser Reichweite zu lagern...
Also warum woanders lagern?
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: Mi 30. Apr 2014, 14:39
von Schnittbrot
um genau zu sein, müssen erworbene Kat.C Waffen mittlerweile im ZWR* registriert (nicht wie bis vor dem 1.10.2012 gemeldet) werden. D.h. die Registrierung ist behördlich, wohingegen die bisherige (ab 30.06.2014 definitiv veraltete) "§30 Meldungsbestätigung" lediglich beim Waffenhändler erfolgt ist. Die Registrierung im ZWR führt üblicherweise auch der Waffenhändler durch. Genehmigungspflichtig sind z.B. Kat.B Waffen.
Lagerung im väterlichen Waffenschrank ist meines Wissens grundsätzlich kein Problem. Ob und wie Kontrollen auch bei Besitzern von registrierten Kat.C Waffen durchgeführt werden, und wie diese im Falle von außerhalb des Wohnortes gelagerten Waffen reagieren, kann ich dir leider nicht beantworten.
Dein Vater müsste ggf. beachten, dass ab 20 Schusswaffen in einem örtlichen Naheverhältnis eine Meldung an die Behörde zu erfolgen hat.
* Zentrales Waffenregister
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: Do 1. Mai 2014, 18:25
von lalucre
Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Ich habe mir heute das Gewehr genauer angesehen. Es handelt sich um eine Uberti Mod. 73 Carbine im Kaliber .357/.38
Baujahr laut meiner Internetrecherche 1977 ("AC"). Angeboten wird sie mir um 600€.
Auch wenn das hier keine legale Frage ist, aber was haltet ihr von dem Preis? Ich kann das schwer selbst einschätzen. Auf Uberti.com wird eine neue um 1.200€ angeboten. Diese hier ist allerdings bald 50 Jahre alt...
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 06:12
von Pelzgoschn
Ich würde max 500 bezahlen, aber wegen dem alter ist es egal, weil damals die qualitaet der verarbeitung wesentlich besser war. Es sei denn, sie ist stark gebraucht und hat starke abnuetzungsspuren und schaut "abgenudelt" aus, natürlich auch dann, wenn der Lauf nicht ok ist.
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: Fr 2. Mai 2014, 12:34
von Undertaker
Raven hat geschrieben:Wenn du in DEINEM Haushalt ALLEINE lebst, und keiner deine Wohnung betreten darf, kannst sie auch geladen unters Bett legen...
Soweit ich das Gesetz nebst Auslegungen und Erkenntnissen verstanden habe, stimmt das so nicht ganz. Erstens gibt es Personen die sich vollkommen legitim Zutritt zu Wohnung und Haus verschaffen dürfen (Beispiel: Gefahr in Verzug, Schadensbegrenzung bei Wasserschaden etc.). Zweitens muss jede Waffe (also alle Gegenstände gegen die auch ein Waffenverbot wirksam werden würde - also auch minderwirksame Schußwaffen und bestimmte Messer) gegen die "schnelle Wegnahme" ohne Werkzeuggebrauch gesichert sein - geladen oder ungeladen spielt in dem Kontext eigentlich gar keine Rolle.
Also nix mit "ich häng mir die Winchester lässig über den Kamin, sitz am Bärenfell und tschecher meinen Bourbon"......... theoretisch halt

Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: So 4. Mai 2014, 00:18
von Senf
Undertaker hat geschrieben:Raven hat geschrieben:Wenn du in DEINEM Haushalt ALLEINE lebst, und keiner deine Wohnung betreten darf, kannst sie auch geladen unters Bett legen...
Soweit ich das Gesetz nebst Auslegungen und Erkenntnissen verstanden habe, stimmt das so nicht ganz. Erstens gibt es Personen die sich vollkommen legitim Zutritt zu Wohnung und Haus verschaffen dürfen (Beispiel: Gefahr in Verzug, Schadensbegrenzung bei Wasserschaden etc.). Zweitens muss jede Waffe (also alle Gegenstände gegen die auch ein Waffenverbot wirksam werden würde - also auch minderwirksame Schußwaffen und bestimmte Messer) gegen die "schnelle Wegnahme" ohne Werkzeuggebrauch gesichert sein - geladen oder ungeladen spielt in dem Kontext eigentlich gar keine Rolle.
Also nix mit "ich häng mir die Winchester lässig über den Kamin, sitz am Bärenfell und tschecher meinen Bourbon"......... theoretisch halt

Naja, da fangt dann schon die Diskussion an. Wohnung oder Haus? Wenn Wohnung, Mieter oder Eigentum? In einem Haus hat keiner Zutritt, auch nicht bei "Gefahr im Verzug", weil wenns bei meiner Hüttn die Leitung zerreist dann stehts unter wasser, und Fertig. Geht keinen was an, mal davon abgesehn wie hoch die Warscheinlichkeit ist; bei Feuer, kann man drüber streiten, weil ein Holzschrank oder ein billiger Metallschrank sind für die Feuerwehr genauso zugriffssichernd wie kein Schrank.
Bei einer Wohnung als Mieter ist die Sache klar, bei "Gefahr im Verzug"; sprich Wasserrohrbruch, Feuer, nachbarschaftliches Gasherd-ansägen usw. kann der Vermieter und Polizei und Feuerwehr die Wohnung öffnen. Bei einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss ist der Wasserrohrbruch schon nicht mehr so eindeutig "Gefahr im Verzug", der Rest zwar schon aber deswegen darf trotzdem nicht jeder die Wohnung aufbrechen und Zugriff auf die Waffe durch die Polizei ist ja eigentlich kein Sicherheitsproblem.
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: So 4. Mai 2014, 13:03
von r.adam
zu senf: +++1
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: So 4. Mai 2014, 13:23
von gewo
Senf hat geschrieben:In einem Haus hat keiner Zutritt, auch nicht bei "Gefahr im Verzug", weil wenns bei meiner Hüttn die Leitung zerreist dann stehts unter wasser, und Fertig. Geht keinen was an, mal davon abgesehn wie hoch die Warscheinlichkeit ist; bei Feuer, kann man drüber streiten, weil ein Holzschrank oder ein billiger Metallschrank sind für die Feuerwehr genauso zugriffssichernd wie kein Schrank.
Bei einer Wohnung als Mieter ist die Sache klar, bei "Gefahr im Verzug"; sprich Wasserrohrbruch, Feuer, nachbarschaftliches Gasherd-ansägen usw. kann der Vermieter und Polizei und Feuerwehr die Wohnung öffnen. Bei einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss ist der Wasserrohrbruch schon nicht mehr so eindeutig "Gefahr im Verzug", der Rest zwar schon aber deswegen darf trotzdem nicht jeder die Wohnung aufbrechen und Zugriff auf die Waffe durch die Polizei ist ja eigentlich kein Sicherheitsproblem.
servus
selbstverstaendlich bricht die feuerwehr dein haus auf wenn as wasser vorne bei der tuere rausrinnt oder es nach gas riecht.
frag einfach mal bei deinerzustaendigen ff nach
und weder bei einer miet noch bei einer eigentumswohnung wartet im falle von gasgeruch, rauch oder wasserschaden wer auf den mieter oder eigentuemer.
und es geht nicht um die zugriffsicherheit per se
es geht darum ob personen die sich in solchenfaellen rechtmaessig in der wohung aufhalten einfachso an waffen herankommenweil sie einfach rumliegen
selbst ein billiger blechspind oder ein alter schrank muessen mit gewalt aufgebrochen werden. und das ist dann eben nicht mehr zugriffsbereit...
Re: Fragen eines Neulings
Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 18:13
von Senf
gewo hat geschrieben:Senf hat geschrieben:In einem Haus hat keiner Zutritt, auch nicht bei "Gefahr im Verzug", weil wenns bei meiner Hüttn die Leitung zerreist dann stehts unter wasser, und Fertig. Geht keinen was an, mal davon abgesehn wie hoch die Warscheinlichkeit ist; bei Feuer, kann man drüber streiten, weil ein Holzschrank oder ein billiger Metallschrank sind für die Feuerwehr genauso zugriffssichernd wie kein Schrank.
Bei einer Wohnung als Mieter ist die Sache klar, bei "Gefahr im Verzug"; sprich Wasserrohrbruch, Feuer, nachbarschaftliches Gasherd-ansägen usw. kann der Vermieter und Polizei und Feuerwehr die Wohnung öffnen. Bei einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss ist der Wasserrohrbruch schon nicht mehr so eindeutig "Gefahr im Verzug", der Rest zwar schon aber deswegen darf trotzdem nicht jeder die Wohnung aufbrechen und Zugriff auf die Waffe durch die Polizei ist ja eigentlich kein Sicherheitsproblem.
servus
selbstverstaendlich bricht die feuerwehr dein haus auf wenn as wasser vorne bei der tuere rausrinnt oder es nach gas riecht.
frag einfach mal bei deinerzustaendigen ff nach
und weder bei einer miet noch bei einer eigentumswohnung wartet im falle von gasgeruch, rauch oder wasserschaden wer auf den mieter oder eigentuemer.
und es geht nicht um die zugriffsicherheit per se
es geht darum ob personen die sich in solchenfaellen rechtmaessig in der wohung aufhalten einfachso an waffen herankommenweil sie einfach rumliegen
selbst ein billiger blechspind oder ein alter schrank muessen mit gewalt aufgebrochen werden. und das ist dann eben nicht mehr zugriffsbereit...
Das mit dem Gas hab ich nicht bedacht... Bei unsrer FF ruft mich der Kommandant an und fragt mich wo ich bin... Ich hätt nämlich am wenigsten weit zu meiner Hüttn^^