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Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Hallo allerseits,
ich würde gerne ein altes Jagdgewehr nach Deutschland verschicken. Ich habe das noch nie gemacht und keine Erfahrung damit.
Ich habe hier zwar die Suchoption verwendet aber leider nicht gefunden was ich suche, bzw. kenne ich mich immer noch nicht aus.
Ich habe nur etwas von einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung gelesen aber wie muss ich da vorgehen bzw. wo muss ich die beantragen?
Muss ich das Gewehr von einem österreichischen Waffenhändler versenden lassen?
Mit freundlichem Gruße,
Michael
ich würde gerne ein altes Jagdgewehr nach Deutschland verschicken. Ich habe das noch nie gemacht und keine Erfahrung damit.
Ich habe hier zwar die Suchoption verwendet aber leider nicht gefunden was ich suche, bzw. kenne ich mich immer noch nicht aus.
Ich habe nur etwas von einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung gelesen aber wie muss ich da vorgehen bzw. wo muss ich die beantragen?
Muss ich das Gewehr von einem österreichischen Waffenhändler versenden lassen?
Mit freundlichem Gruße,
Michael
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Die Ausfuhrgenehmigung bekommst Du auf der BH. Für die Einfuhrgenehmigung muss sich der Erwerber bemühen. Versand müsste mittels Paketdienst kein Problem sein.
Gesendet via Tapatalk
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This is my Rifle....there are many like it, but this one is mine.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
hi
verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen
verbringungsgenehmigung bei der waffenbehoerde beantragen
und dann irgendeine spedition beauftragen ...
verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen
verbringungsgenehmigung bei der waffenbehoerde beantragen
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Danke Leute!
Also is das ganze doch aufwändiger als vermutet
Also is das ganze doch aufwändiger als vermutet
-
- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
zitat gewo:
verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen
kannst des immer noch net glauben, auch wenns eh schon mal abgehandelt worden is?
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=20817
DAS IST ABSOLUTER BLÖDSINN!
Sei doch so nett, und tu Hilfessuchende net bewusst falsch informieren!
Bauli
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
naja..."bewusst" falsch informieren unterstellen ist aber auch nicht so nett. Im Endeffekt ist das nur ein Internetforum und jeder kann fast alles posten...gerade für rechtliche Auskünfte wird hier niemand irgendeine Haftung übernehmen, es muss jeder selbst entscheiden was er glaubt und wo er sich seine Informationen besorgt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
GSchoenbauer hat geschrieben:zitat gewo:
verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen
kannst des immer noch net glauben, auch wenns eh schon mal abgehandelt worden is?
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=20817
DAS IST ABSOLUTER BLÖDSINN!
ruf doch bitte einfach selber an dort
ich bekomme es nicht schriftlich, da ueber blosse inhalte eines gesetzes keine bescheide oder andere schriftstuecke ausgestellt werden ....
doubleaction OG, Wien
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- .357 Magnum
- Beiträge: 86
- Registriert: Mi 27. Nov 2013, 12:15
- Wohnort: Leoben
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Es genügt die Verbringungserlaubnis deiner Waffenbehörde, die Einfuhrerlaubnis deines Handelspartners und eine geeignete Versandmöglichkeit. So hat es mir meine Behörde bestätigt und so habe ich es auch gemacht.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
hi
die waffenbehoerde ist fuer das beantworten einer frage zum thema aussenhandlesbestimmungen schlichtweg NICHT ZUSTAENDIG
dein referent auf der waffenbehoerde weiss dazu weder was noch hat er die noetigen informationen
das waere ungefaehr so als ob du beim stadtgartenamt anrufst und fragst ob du es melden musst wenn du dir ein grundstueck mit baeumen drauf kaufst
informationen zur verbringung von waffen innerhalb der EU (wenn dies nicht nur im rahmen eines besuches einer veranstaltung bzw einer jagdeinladung erfolgt) bekommst du in jenem amt, welches fuer solche verbringungen zustandig ist.
und das ist das Wirtschaftsministerium, Abteilung „Außenwirtschaftskontrolle“ C2/9, email post@C29.bmwfw.gv.at
Tel: 01/711 00 DW 8341 od. 8327
und ja, du brauchst seit sommer 2012 auch als privater fuer den verkauf einer waffe nach deutschland - zusaetzlich zur genehmigung nach WaffG - eine genehmigung nach dem aussenhandelsgesetz ..
die waffenbehoerde ist fuer das beantworten einer frage zum thema aussenhandlesbestimmungen schlichtweg NICHT ZUSTAENDIG
dein referent auf der waffenbehoerde weiss dazu weder was noch hat er die noetigen informationen
das waere ungefaehr so als ob du beim stadtgartenamt anrufst und fragst ob du es melden musst wenn du dir ein grundstueck mit baeumen drauf kaufst
informationen zur verbringung von waffen innerhalb der EU (wenn dies nicht nur im rahmen eines besuches einer veranstaltung bzw einer jagdeinladung erfolgt) bekommst du in jenem amt, welches fuer solche verbringungen zustandig ist.
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und ja, du brauchst seit sommer 2012 auch als privater fuer den verkauf einer waffe nach deutschland - zusaetzlich zur genehmigung nach WaffG - eine genehmigung nach dem aussenhandelsgesetz ..
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- Pelzgoschn
- .357 Magnum
- Beiträge: 93
- Registriert: Sa 25. Feb 2012, 09:30
- Wohnort: Im O..... daham
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
jo, jo , aber Aussenhandelsbestimmungen für Private ?
da wird ja net wirklich gehandelt, ein Privater verkauft an einen anderen Privaten ein Gewehr oder einen Revolver oder Pistole...
was hat das mit gewerblichen Handeln zu tun...? ( denke, das ist eindeutig ein Privatverkauf, oder ? )
Ok, wenn jemand 100 Kanonen ins Ausland verkauft, dann ist es ein Handel oder
da wird ja net wirklich gehandelt, ein Privater verkauft an einen anderen Privaten ein Gewehr oder einen Revolver oder Pistole...
was hat das mit gewerblichen Handeln zu tun...? ( denke, das ist eindeutig ein Privatverkauf, oder ? )
Ok, wenn jemand 100 Kanonen ins Ausland verkauft, dann ist es ein Handel oder
"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Wenns nur einmalig sein soll würde ich mich keinem "Risiko" aussetzen...
Einige Waffenhändler beiten das für 80-125€ an...
Da ist man immer auf der Sicheren Seite..
just my 5 cent...
Einige Waffenhändler beiten das für 80-125€ an...
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Pelzgoschn hat geschrieben:jo, jo , aber Aussenhandelsbestimmungen für Private ?
da wird ja net wirklich gehandelt, ein Privater verkauft an einen anderen Privaten ein Gewehr oder einen Revolver oder Pistole...
was hat das mit gewerblichen Handeln zu tun...? ( denke, das ist eindeutig ein Privatverkauf, oder ? )
hi
ich kann es leider nicht aendern
und es tut mir auch leid wenn das hier so aussieht als ob ich eine private vendetta gegen den individuellen waffenexport betreiben wuerde
das ist nicht der fall
mir ist das ganze relativ egal
soll doch bitte jeder machen was er will
und damit nicht der eindruck entsteht es geht mir darum dass fuer uns verdienst verloren geht:
auch das ist nicht der fall und nicht der beweggrund warum ich hier schon mehrfach insistiert habe
denn wir bieten NUR DEN IMPORT von waffen in form einer importdienstleistung zu einem fixpreis an, NICHT ABER DEN EXPORT
tatsache ist dass die verbringungserlaubnis laut dem wirtschaftsministerium auch fuer den einfachen privaten verkauf zwingen erforderlich ist
da mir hier von anderen haendler im forum schon mehrfach vorgeworfen wurde dass ich absichtlich falsche informationen weitergebe habe jetzt schon mehrfach mit den beiden zustaendigen im ministerium diskutiert
die versteifen sich nach wie vor darauf dass das selbstverstandlich auch fuer private gibt
sie stellen auch in einem durch solche genehmigungen fuer private aus
wie das jetzt mit dem §3 abs 3 AHG zusammen passt in welchem davon gesprochen wird dass diese genehmigungen nur an gewerblich agierende ausgestellt werden duerfen weiss ich nicht, ich bin kein jurist ..
es ist jedenfalls DEFINITIV falsch zu sagen dass die exportmeldung an die waffenbehoerde ausreichend ist
die quellen dafuer habe ich bereits mehrfach gepostet
doubleaction OG, Wien
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Ich sag dazu jetzt gar nix mehr, weil gegen Borniertheit kann man nur mehr mit der Schulter zucken.
Soll sich halt, wer will, auch an's Gewerbe- und Handelsrecht halten. Schauts aber auch rechtzeitig dazu, daß ihr beim Kochen daheim eure Gastgewerbekonzession griffbereit habts, falls der Lebensmittelinspektor kommt!
bauli
übrigens: DIE WELT IST EINE SCHEIBE
(so, des war aber wirklich meine letzte Meldung zu dem Thema)
Soll sich halt, wer will, auch an's Gewerbe- und Handelsrecht halten. Schauts aber auch rechtzeitig dazu, daß ihr beim Kochen daheim eure Gastgewerbekonzession griffbereit habts, falls der Lebensmittelinspektor kommt!
bauli
übrigens: DIE WELT IST EINE SCHEIBE
(so, des war aber wirklich meine letzte Meldung zu dem Thema)
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Dieser Passus im Gesetz ist interessant,sagt wohl aus das eine Privatperson keine Genemigung erlangen kann da ich nicht gewerblich Erwerbstätig bin.
Im Sinne "Erwerbstätigkeit" ist wohl das Betreiben eines gewerblichen Handels mit den im ersten Hauptstück des Gesetzes genannten Güter.
Im Sinne "Erwerbstätigkeit" ist wohl das Betreiben eines gewerblichen Handels mit den im ersten Hauptstück des Gesetzes genannten Güter.
Genehmigungskriterien
Allgemeine Grundsätze
§ 3. (1) Bei Erteilung von Genehmigungen aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a oder b sind die Auswirkungen des konkreten Vorgangs im Hinblick auf die in den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien eingehend zu prüfen und es ist zu beurteilen, ob Verweigerungsgründe vorliegen. Bei dieser Prüfung ist insbesondere Folgendes zu beachten:
1. Art und Menge der betroffenen Güter oder Art und Umfang des betroffenen technischen Wissens,
2. das vorgesehene Bestimmungsland,
3. der vorgesehene Endempfänger und
4. der vorgesehene Endverwendungszweck.
(2) Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Einhaltung der in den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien, gegebenenfalls durch geeignete Auflagen gemäß § 54, gewährleistet ist.
(3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt, in deren Rahmen der beantragte Vorgang durchgeführt werden soll, sofern eine solche Genehmigung zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!