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Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Artabanos
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Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Artabanos » So 4. Mai 2014, 10:38

Hallo allerseits,

ich würde gerne ein altes Jagdgewehr nach Deutschland verschicken. Ich habe das noch nie gemacht und keine Erfahrung damit.
Ich habe hier zwar die Suchoption verwendet aber leider nicht gefunden was ich suche, bzw. kenne ich mich immer noch nicht aus.

Ich habe nur etwas von einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung gelesen aber wie muss ich da vorgehen bzw. wo muss ich die beantragen?
Muss ich das Gewehr von einem österreichischen Waffenhändler versenden lassen?

Mit freundlichem Gruße,

Michael

DD1
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von DD1 » So 4. Mai 2014, 11:41

Die Ausfuhrgenehmigung bekommst Du auf der BH. Für die Einfuhrgenehmigung muss sich der Erwerber bemühen. Versand müsste mittels Paketdienst kein Problem sein.


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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » So 4. Mai 2014, 13:26

hi

verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen
verbringungsgenehmigung bei der waffenbehoerde beantragen
und dann irgendeine spedition beauftragen ...
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Artabanos » So 4. Mai 2014, 16:25

Danke Leute!
Also is das ganze doch aufwändiger als vermutet :roll:

GSchoenbauer
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » So 4. Mai 2014, 16:40

zitat gewo:
verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen


kannst des immer noch net glauben, auch wenns eh schon mal abgehandelt worden is?
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=20817

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Sei doch so nett, und tu Hilfessuchende net bewusst falsch informieren!

:evil:

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von BigBen » So 4. Mai 2014, 17:53

naja..."bewusst" falsch informieren unterstellen ist aber auch nicht so nett. Im Endeffekt ist das nur ein Internetforum und jeder kann fast alles posten...gerade für rechtliche Auskünfte wird hier niemand irgendeine Haftung übernehmen, es muss jeder selbst entscheiden was er glaubt und wo er sich seine Informationen besorgt.
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » So 4. Mai 2014, 18:09

GSchoenbauer hat geschrieben:
zitat gewo:
verbringungserlaubniss bei wirtschaftsministerium einholen


kannst des immer noch net glauben, auch wenns eh schon mal abgehandelt worden is?
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=20817

DAS IST ABSOLUTER BLÖDSINN!


ruf doch bitte einfach selber an dort

ich bekomme es nicht schriftlich, da ueber blosse inhalte eines gesetzes keine bescheide oder andere schriftstuecke ausgestellt werden ....
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Reiflinger » Mo 5. Mai 2014, 14:05

Es genügt die Verbringungserlaubnis deiner Waffenbehörde, die Einfuhrerlaubnis deines Handelspartners und eine geeignete Versandmöglichkeit. So hat es mir meine Behörde bestätigt und so habe ich es auch gemacht.

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 5. Mai 2014, 14:34

hi

die waffenbehoerde ist fuer das beantworten einer frage zum thema aussenhandlesbestimmungen schlichtweg NICHT ZUSTAENDIG
dein referent auf der waffenbehoerde weiss dazu weder was noch hat er die noetigen informationen

das waere ungefaehr so als ob du beim stadtgartenamt anrufst und fragst ob du es melden musst wenn du dir ein grundstueck mit baeumen drauf kaufst

informationen zur verbringung von waffen innerhalb der EU (wenn dies nicht nur im rahmen eines besuches einer veranstaltung bzw einer jagdeinladung erfolgt) bekommst du in jenem amt, welches fuer solche verbringungen zustandig ist.
und das ist das Wirtschaftsministerium, Abteilung „Außenwirtschaftskontrolle“ C2/9, email post@C29.bmwfw.gv.at
Tel: 01/711 00 DW 8341 od. 8327

und ja, du brauchst seit sommer 2012 auch als privater fuer den verkauf einer waffe nach deutschland - zusaetzlich zur genehmigung nach WaffG - eine genehmigung nach dem aussenhandelsgesetz ..
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Pelzgoschn » Mo 5. Mai 2014, 14:42

jo, jo , aber Aussenhandelsbestimmungen für Private ?

da wird ja net wirklich gehandelt, ein Privater verkauft an einen anderen Privaten ein Gewehr oder einen Revolver oder Pistole...

was hat das mit gewerblichen Handeln zu tun...? ( denke, das ist eindeutig ein Privatverkauf, oder ? )

Ok, wenn jemand 100 Kanonen ins Ausland verkauft, dann ist es ein Handel :whistle: oder ;)
"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist " :-)


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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Raven » Mo 5. Mai 2014, 15:32

Wenns nur einmalig sein soll würde ich mich keinem "Risiko" aussetzen...
Einige Waffenhändler beiten das für 80-125€ an...

Da ist man immer auf der Sicheren Seite..

just my 5 cent...

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von gewo » Mo 5. Mai 2014, 15:49

Pelzgoschn hat geschrieben:jo, jo , aber Aussenhandelsbestimmungen für Private ?
da wird ja net wirklich gehandelt, ein Privater verkauft an einen anderen Privaten ein Gewehr oder einen Revolver oder Pistole...
was hat das mit gewerblichen Handeln zu tun...? ( denke, das ist eindeutig ein Privatverkauf, oder ? )


hi

ich kann es leider nicht aendern

und es tut mir auch leid wenn das hier so aussieht als ob ich eine private vendetta gegen den individuellen waffenexport betreiben wuerde

das ist nicht der fall

mir ist das ganze relativ egal
soll doch bitte jeder machen was er will

und damit nicht der eindruck entsteht es geht mir darum dass fuer uns verdienst verloren geht:
auch das ist nicht der fall und nicht der beweggrund warum ich hier schon mehrfach insistiert habe
denn wir bieten NUR DEN IMPORT von waffen in form einer importdienstleistung zu einem fixpreis an, NICHT ABER DEN EXPORT

tatsache ist dass die verbringungserlaubnis laut dem wirtschaftsministerium auch fuer den einfachen privaten verkauf zwingen erforderlich ist

da mir hier von anderen haendler im forum schon mehrfach vorgeworfen wurde dass ich absichtlich falsche informationen weitergebe habe jetzt schon mehrfach mit den beiden zustaendigen im ministerium diskutiert

die versteifen sich nach wie vor darauf dass das selbstverstandlich auch fuer private gibt
sie stellen auch in einem durch solche genehmigungen fuer private aus

wie das jetzt mit dem §3 abs 3 AHG zusammen passt in welchem davon gesprochen wird dass diese genehmigungen nur an gewerblich agierende ausgestellt werden duerfen weiss ich nicht, ich bin kein jurist ..

es ist jedenfalls DEFINITIV falsch zu sagen dass die exportmeldung an die waffenbehoerde ausreichend ist

die quellen dafuer habe ich bereits mehrfach gepostet
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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 5. Mai 2014, 18:46

Ich sag dazu jetzt gar nix mehr, weil gegen Borniertheit kann man nur mehr mit der Schulter zucken.
Soll sich halt, wer will, auch an's Gewerbe- und Handelsrecht halten. Schauts aber auch rechtzeitig dazu, daß ihr beim Kochen daheim eure Gastgewerbekonzession griffbereit habts, falls der Lebensmittelinspektor kommt!

bauli :) :)

übrigens: DIE WELT IST EINE SCHEIBE
(so, des war aber wirklich meine letzte Meldung zu dem Thema)

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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland

Beitrag von Maggo » Mo 5. Mai 2014, 19:57

Dieser Passus im Gesetz ist interessant,sagt wohl aus das eine Privatperson keine Genemigung erlangen kann da ich nicht gewerblich Erwerbstätig bin.
Im Sinne "Erwerbstätigkeit" ist wohl das Betreiben eines gewerblichen Handels mit den im ersten Hauptstück des Gesetzes genannten Güter.

Genehmigungskriterien
Allgemeine Grundsätze
§ 3. (1) Bei Erteilung von Genehmigungen aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a oder b sind die Auswirkungen des konkreten Vorgangs im Hinblick auf die in den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien eingehend zu prüfen und es ist zu beurteilen, ob Verweigerungsgründe vorliegen. Bei dieser Prüfung ist insbesondere Folgendes zu beachten:
1. Art und Menge der betroffenen Güter oder Art und Umfang des betroffenen technischen Wissens,
2. das vorgesehene Bestimmungsland,
3. der vorgesehene Endempfänger und
4. der vorgesehene Endverwendungszweck.
(2) Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Einhaltung der in den §§ 4 bis 12 genannten Kriterien, gegebenenfalls durch geeignete Auflagen gemäß § 54, gewährleistet ist.
(3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt, in deren Rahmen der beantragte Vorgang durchgeführt werden soll, sofern eine solche Genehmigung zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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