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WBK zu WP ohne Begründung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » Mo 5. Mai 2014, 13:39

Bud Spencer hat geschrieben:...
Ich glaube da wirds einfacher ein paar wald und wiesen Bewerbe zu ballern und sich von einem OSM eine Bestätigung zu holen. :whistle:


Genau. Das denken wir uns auch. Daher nochmal die Frage, ob mir jemand sagen kann, bzw. eventuell gibts dafür ja auch so ne Art Vorlage, was in der Bestätigung vom OSM drinnen stehen sollte/muss.
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Bud Spencer

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Bud Spencer » Mo 5. Mai 2014, 13:45

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von gewo » Mo 5. Mai 2014, 14:54

Bud Spencer hat geschrieben:Moment Gewo...
Pro Wohnsitz zwei zusätzlich bei Antragstellung? :think:
Ich dachte generell nur zwei...


hi

insgesamt zwei plaetze zusetzlich bei zwei wohnsitzen war gemeint, sry
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » Mo 5. Mai 2014, 16:46

Zwei ZUSÄTZLICH bei zwei Wohnsitzen? Wie das?

Dann muss man aber trotzdem Ergebnislisten für die zwei "sportlichen" Waffen vorweisen, und die zwei anderen wären dann eben zur bereithaltung vorgesehen.

Müsste man dann auch argumentieren, welche Waffe für welchen Zweck vorgesehen ist?
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von gewo » Mo 5. Mai 2014, 17:17

KGR84 hat geschrieben:Zwei ZUSÄTZLICH bei zwei Wohnsitzen? Wie das?
Dann muss man aber trotzdem Ergebnislisten für die zwei "sportlichen" Waffen vorweisen, und die zwei anderen wären dann eben zur bereithaltung vorgesehen.
Müsste man dann auch argumentieren, welche Waffe für welchen Zweck vorgesehen ist?


hi

natuerlich
der selbe tanz

mitgliedschaft im verein
vereinsbestaetigung vom OSM
ergebnissberichte

aber halt weniger ergebnisse, denn bei zwei waffen kannst du - bei zwei wohnsitzen - angeben dass du diese beide waffen zur selbstverteidigung bereithalten moechtest

aber auszahlen tut sich das ganze ned

wenn ich nur mal auf das uebernaechste wochenende 17./ 18.5. schaue:
da hast zb alleine schon beim ETSSC in tattendorf am samstag die moeglichkeit mit einem einzigen schiessstandbesuch 6 kurzwaffendisziplinen und zwei langwaffen- halbautomatendisziplinen zu schiessen

die startgebuehren bei den kurzwaffenbewerben liegen bei je 6,- wenn ich mich ned irre * eigenwerbung anfang* und a waffe gibts auch zu gewinnen dabei *eigenwerbung ende* ;-)
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Floody » Mo 5. Mai 2014, 17:19

Bitte klär das doch endlich mit der zuständigen Behörde, was die dann nämlich im Endeffekt tun oder wollen können wir hier nicht wissen und sitzen tun sie sowieso am viel längeren Hebel. Lass deinen Kollegen wie gewo gerade vorschalg bitte einfach ein paar Bewerbe schießen und gut is.

So haben wir es (fast) alle gemacht.

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » Di 30. Jul 2019, 09:23

Seit der letzten Bemühung in dieser Hinsicht sind mittlerweile 5 Jahre vergangen. Da aufgrund der bürokratischen Hürden der Aufwand zu gross war, haben wir dazumals auf ein weiteres Vorantreiben dieser Angelegenheit verzichtet.

Da ich mich seit mehreren Jahren nicht mehr mit der Vielzahl an Änderungen im WaffG beschäftigt habe, hier im Forum nicht mehr so aktiv bin, und auch selber nichts mehr mit der Thematik zu tun hatte, bin ich leider nicht am neuesten Stand.

Gibt es von jemanden hier neue Erkenntnisse, die sich aufgrund eventueller Gesetzesänderungen, oder einfach aufgrund von Änderungen im Vorgehen der Behörde ergeben haben?

Nochmal kurz zur Erinnerung, damit man nicht den ganzen Thread neu durchlesen muss.

2014 wurde einem WP-Besitzer (aufgrund des Ausstellungsdatums wurde der WP ohne bestimmten Bedarf ausgestellt) mit 2 Waffen am WP, eine Erweiterung des WP bzw. Ausstellung einer WBK für zusätzliche Plätze, unmöglich gemacht, wenn keine Ergebnislisten vorgelegen sind.

Fakt ist, der WP Besitzer möchte an keinen Bewerben teilnehmen, aber dennoch eine WBK mit 2 Plätzen dazuhaben. Gibt es jetzt (2019) eine andere gesetzliche Möglichkeit als zum Zeitpunkt der Erstellung des Threads (2014) diese WBK zu erwerben (WIEN!).

Danke!
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Jul 2019, 09:58

KGR84 hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 09:23
Seit der letzten Bemühung in dieser Hinsicht sind mittlerweile 5 Jahre vergangen. Da aufgrund der bürokratischen Hürden der Aufwand zu gross war, haben wir dazumals auf ein weiteres Vorantreiben dieser Angelegenheit verzichtet.

Da ich mich seit mehreren Jahren nicht mehr mit der Vielzahl an Änderungen im WaffG beschäftigt habe, hier im Forum nicht mehr so aktiv bin, und auch selber nichts mehr mit der Thematik zu tun hatte, bin ich leider nicht am neuesten Stand.

Gibt es von jemanden hier neue Erkenntnisse, die sich aufgrund eventueller Gesetzesänderungen, oder einfach aufgrund von Änderungen im Vorgehen der Behörde ergeben haben?

Nochmal kurz zur Erinnerung, damit man nicht den ganzen Thread neu durchlesen muss.

2014 wurde einem WP-Besitzer (aufgrund des Ausstellungsdatums wurde der WP ohne bestimmten Bedarf ausgestellt) mit 2 Waffen am WP, eine Erweiterung des WP bzw. Ausstellung einer WBK für zusätzliche Plätze, unmöglich gemacht, wenn keine Ergebnislisten vorgelegen sind.

Fakt ist, der WP Besitzer möchte an keinen Bewerben teilnehmen, aber dennoch eine WBK mit 2 Plätzen dazuhaben. Gibt es jetzt (2019) eine andere gesetzliche Möglichkeit als zum Zeitpunkt der Erstellung des Threads (2014) diese WBK zu erwerben (WIEN!).

Danke!
Nach neuer Gesetzeslage sollte eine WBK mit 3 Stück ohne Begründung möglich sein. Wenn dein WP älter als 5 Jahre ist . Dazu gibt es schon viele Einträge im Bereich Waffenrecht .


97. Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird hat geschrieben:
§ 23 Abs. 2 und 2a lautet:
„(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.


Zum Beispiel :

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » Di 30. Jul 2019, 10:12

@AUG-andy danke für den verlinkten Beitrag, aber darin habe ich nichts gefunden, das deine Aussage bestätigt. Oder beziehst du dich dabei auf §23?

Stand von 2014 war, dass §23 nicht angewendet werden kann, da nur für WBK gültig (die ja im vorliegenden Fall nicht vorhanden ist).
Hat sich das geändert, und §23 kann nun auch bei nur vorhanden sein eines WP angewendet werden?

Was aus deinem verlinkten beitrag hervorgeht, ist nur, dass man wenn man die WBK nach §23 erweitert, man die Anzahl der WP-Plätze berücksichtigen muss (sprich dazuzählen). Also wenn man z.B. WP mit 2 und WBK mit 2 Plätzen hat, kann man die WBK nur noch um 1 auf max 5 erweitern.
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Jul 2019, 10:19

KGR84 hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 10:12
@AUG-andy danke für den verlinkten Beitrag, aber darin habe ich nichts gefunden, das deine Aussage bestätigt. Oder beziehst du dich dabei auf §23?

Stand von 2014 war, dass §23 nicht angewendet werden kann, da nur für WBK gültig (die ja im vorliegenden Fall nicht vorhanden ist).
Hat sich das geändert, und §23 kann nun auch bei nur vorhanden sein eines WP angewendet werden?

Was aus deinem verlinkten beitrag hervorgeht, ist nur, dass man wenn man die WBK nach §23 erweitert, man die Anzahl der WP-Plätze berücksichtigen muss (sprich dazuzählen). Also wenn man z.B. WP mit 2 und WBK mit 2 Plätzen hat, kann man die WBK nur noch um 1 auf max 5 erweitern.
Damals war die Erweiterung ohne Begründung unmöglich.
Das sollte heute viel einfacher gehen . Beantrage eine WBK mit 3 Stück , plus 2 Stück vom WP , dann hast du 5 Stück insgesamt. Sollte alles ohne Begründung machbar sein. Derzeit ersticken die Behörden mit Anträgen auf Erweiterung auf 5 Stück ohne Begründung. Das war ja damals dein Stolperstein den es jetzt nicht mehr gibt .Du hast selbst geschrieben :

2014 wurde einem WP-Besitzer (aufgrund des Ausstellungsdatums wurde der WP ohne bestimmten Bedarf ausgestellt) mit 2 Waffen am WP, eine Erweiterung des WP bzw. Ausstellung einer WBK für zusätzliche Plätze, unmöglich gemacht, wenn keine Ergebnislisten vorgelegen sind.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 30. Jul 2019, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » Di 30. Jul 2019, 10:29

Ok, danke. Wir werden es einfach mal versuchen. Ich berichte dann.
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Joewood » Di 30. Jul 2019, 10:32

ich lese hier mal mit... ich kenne da jemand, der in der selben Situation ist - WP seit ich denken kann (ok, genau genommen noch länger) aber nie über eine Erweiterung nachgedacht... Nachdem das mittlerweile ja recht simpel ist... bzw. sein sollte...

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von kurtk » Di 30. Jul 2019, 13:20

Ich bin im Besitz eines WP und hab vorige Woche eingereicht um Erweiterung bzw Ausstellung einer WBK mit 3 zusätzlichen Plätzen. . Ich glaub der Weg war umsonst.....
Zuletzt geändert von kurtk am Di 30. Jul 2019, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » Di 30. Jul 2019, 13:21

kurtk hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 13:20
Ich bin im Besitz eines WP und hab vorige Woche eingereicht um Erweiterung. Ich glaub der Weg war umsonst.....
Was? Um Erweiterung auf dem WP? Oder meinst du eine WBK dazu zu bekommen?
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von kurtk » Di 30. Jul 2019, 13:23

KGR84 hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 13:21
kurtk hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 13:20
Ich bin im Besitz eines WP und hab vorige Woche eingereicht um Erweiterung. Ich glaub der Weg war umsonst.....
Was? Um Erweiterung auf dem WP? Oder meinst du eine WBK dazu zu bekommen?
WBK mit 3 Plätzen, ich habs oben auch geändert

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