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WBK zu WP ohne Begründung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » So 4. Mai 2014, 14:02

Hallo,

frage hier für nen Bekannten aus WIEN.

Er ist im Besitz eines WP für 2 Waffen (uneingeschränkt). Diesen besitzt er ... was weiss ich, länger als es mich gibt auf alle Fälle ...

Er ist pensionierter Polizist. Als er noch aktiv im Dienst war, das Waffengesetz jedoch schon sehr streng war, hatte er mal bei der Behörde wegen einer WBK angefragt, jedoch nur mündlich und ohne einen Antrag eingereicht zu haben.

Ihm wurde vom Herrn Budz. persönlich mitgeteilt, dass er für den Erhalt einer WBK Listen mit Ergebnissen vorweisen müsse (quasi das gleiche wie bei ner Erweiterung bei einer vorhandenen WBK von 2 auf 4). Da er keine Bewerbe ansteuert, hat er diese Aussage so akzeptiert und eben keine WBK beantragt.

Ist das so korrekt, dass das Thema bei vorhandenem WP und zusätzlich beantragter WBK genauso behandelt wird, wie eine Erweiterung der WBK?


Auf alle Fälle stellt sich mir jetzt die Frage, mit diesem §23b, der es ja gestattet eine WBK um max 2 jedoch auf max 5 Plätze zu erweitern ohne jeglicher weiterer Schikane, würde darunter auch eine Neuausstellung bei vorhandenem WP fallen? Oder anders gefragt, gibt es in Wien eine Möglichkeit bei vorhandenem WP eine WBK zu bekommen ohne irgendwelche Auflagen erfüllen zu müssen, Verwahrungsmöglichkeit und Vereinszugehörigkeit mal vorausgesetzt?

Danke
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rupi
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von rupi » So 4. Mai 2014, 14:06

so ein Blödsinn........

eine WBK steht jedem EWR Bürger über 21 Jahren zu wenn er die Vorraussetzungen (Bundesheer, usw., Verlässlichkeit, Psychotest) erfüllt

mag sein dass er jetzt den Psychotest machen muss trotz WP, aber ansonsten bekommt er eine WBK wie jeder andere Mitbürger der nix ausgefressen hat
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » So 4. Mai 2014, 14:25

Also hat die WBK nichts mit dem Vorhandensein eines WP zu tun?

Weiss vielleicht noch jemand mehr ob bei vorhandenem WP und einem pensionierten Polizisten ein Deppen-Test notwendig ist?
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Bud Spencer

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Bud Spencer » So 4. Mai 2014, 14:31

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:22, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Bud Spencer » So 4. Mai 2014, 14:33

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » So 4. Mai 2014, 14:43

Na aber dann bekommt man die WBK ja doch ned so leicht wie rupi das meint???

Also nix mit einfach WBK beantragen?
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Bud Spencer

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Bud Spencer » So 4. Mai 2014, 14:49

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » So 4. Mai 2014, 15:11

Danke für die PN, hab ich gelesen, kann nur nicht antworten, Postkasten ist voll :roll:

Also angenommen er schiesst 5 Wettbewerbe ... In welchen Kategorien müsste/könnte er da teilnehmen? Bringt ihm doch nur was, wenn er was schiesst, was er noch nicht hat oder?

Also er hat dz. seine beiden alten Dienstwaffen auf den Pass, ne PPK (7,65) und ne G19, eine weitere alte Dienstwaffe hat er derzeit seinem Bruder auf die Karte gedrückt weil er keinen Platz mehr hatte, das ist eine PP-Super (9x18 ultra).

Da bräuchte er also Wertungen mit 2 verschiedenen Waffen (wenn er ne WBK mit 2 Plätzen beantragen möchte), die in eine andere Kategorie fallen als 7,65 Single Stack und 9mm.

Was geht also? Revolver und? Single Stack GK (1911 oder P08?), oder würde da die 7,65 auch darunter Fallen?

Und wenn er mit 2 Waffen bei einem Bewerb antritt, zählt das dann mehr als ne Ergebnisliste in der er nur einmal angeführt wird?
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von Bud Spencer » So 4. Mai 2014, 16:08

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von gewo » So 4. Mai 2014, 18:23

KGR84 hat geschrieben:Ihm wurde vom Herrn Budz. persönlich mitgeteilt, dass er für den Erhalt einer WBK Listen mit Ergebnissen vorweisen müsse (quasi das gleiche wie bei ner Erweiterung bei einer vorhandenen WBK von 2 auf 4). Da er keine Bewerbe ansteuert, hat er diese Aussage so akzeptiert und eben keine WBK beantragt.
Ist das so korrekt, dass das Thema bei vorhandenem WP und zusätzlich beantragter WBK genauso behandelt wird, wie eine Erweiterung der WBK?
Auf alle Fälle stellt sich mir jetzt die Frage, mit diesem §23b, der es ja gestattet eine WBK um max 2 jedoch auf max 5 Plätze zu erweitern ohne jeglicher weiterer Schikane, würde darunter auch eine Neuausstellung bei vorhandenem WP fallen? Oder anders gefragt, gibt es in Wien eine Möglichkeit bei vorhandenem WP eine WBK zu bekommen ohne irgendwelche Auflagen erfüllen zu müssen, Verwahrungsmöglichkeit und Vereinszugehörigkeit mal vorausgesetzt?
Danke


hi

das ist schon seit jahren die vorgangs in wien
in den meisten bundeslandbehoerden sieht man das nicht ganz so eng

jeder buerger hat wenn - er die noetigen anforderungen erfuellt - das recht aufden besitz von zwei ffw
dieses recht wurde ihm ja bereits mit den zwei plaetzen am wp gewaehrt

fuer die weiteren muss er halt begruendungen glaubhaft machen

ob der 23b geht ist eine spannende frage
logisch waere es
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von gewo » So 4. Mai 2014, 18:26

Bud Spencer hat geschrieben:... Klar sollten sich die Listen halbwegs mit den erstrebten Waffen decken. Absolut zwingend ist es aber nicht....


hi

naja, in wien muessen die schon zusammen passen, da kriegst normal meist nur die platz anzahl die aus den bewerbslisten hervorgeht
lediglich bei jaegern wird as nicht anzso genau genommen meistens, und natuerlich geht nachwie das angeben einer waffe zur bereithaltungzur selbstverteidigung pro wohnsitz ect ....
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » So 4. Mai 2014, 18:33

Als ich vor kurzem eine Erweiterung nach §23b eingereicht habe, wurde mir der 5 Platz verwehrt (da von 2 ja nur auf max 5 jedoch aber nur um max 2 erweitert wird nach §23b) und für den 5. Platz hätte ich Ergebnislisten dezidiert von einer Waffe, die keinen meiner momentanen Plätze einnimmt, vorweisen müssen. Listen für vorhandene Waffen hätte ich angeboten.

Ich bin auch im Besitz einer Jagdkarte was auch bekannt war, da ich diese als Nachweis für den sachgemässen Umgang vorweisen musste. Hat mir jetzt dabei aber auch nicht wirklich geholfen.
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von gewo » So 4. Mai 2014, 18:41

KGR84 hat geschrieben:Als ich vor kurzem eine Erweiterung nach §23b eingereicht habe, wurde mir der 5 Platz verwehrt (da von 2 ja nur auf max 5 jedoch aber nur um max 2 erweitert wird nach §23b) .


hi

ja logisch
in wien nur von 2 auf 4 nach par 23b ....

aber hast du von 2wp auf danach 2wp + 2wbk erweitern koennen auf dem weg?
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von KGR84 » So 4. Mai 2014, 18:43

Nein, ich habe nur WBK. Habe von WBK mit 2 auf WBK mit 4 erweitern können.

Aber auf was ich eigentlich hinaus wollte, ist dass man Ergebnislisten von Waffen, die man nicht hat für eine Erweiterung benötigt.
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Beitrag von gewo » So 4. Mai 2014, 18:47

KGR84 hat geschrieben:Nein, ich habe nur WBK. Habe von WBK mit 2 auf WBK mit 4 erweitern können.
Aber auf was ich eigentlich hinaus wollte, ist dass man Ergebnislisten von Waffen, die man nicht hat für eine Erweiterung benötigt.


verstehe ..
naja, von der logik her muesste es gehen ...
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