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Schwarzpulverrevolver

Verfasst: So 25. Mai 2014, 11:57
von Corcy
Hallo liebe Schießgemeinde!
Ich möchte gerne folgendes wissen:
Ich bin gerade dabei mir einen Schwarzpulverrevolver der Marke Uberti Modell Dragoon zu kaufen (privat).
Soweit ich weiß nimmt der keinen Platz mehr auf der WBK weg.
Kann ich den somit über das zentrale Melderegister wie C Waffen melden, oder muss ich das bei der BH machen wie eine B Waffe?
Danke im Voraus!

Re: Schwarzpulverrevolver

Verfasst: So 25. Mai 2014, 12:02
von Irwin J. Finster
Ist eine B-Waffe die aber keinen Platz belegt - also BH!

Re: Schwarzpulverrevolver

Verfasst: So 25. Mai 2014, 12:03
von Thule
Ist nach wie vor eine Schußwaffe der Kategorie B und daher sind die Meldeverpflichtungen wie bei jeder anderen dieser Kategorie zugehörigen Schußwaffen. § 28 findet uneingeschränkt Anwendung. Meldung durch Beide (auch in einem Formular) an die Behörde des Dokumentenausstellers des Erwerbers.
Die Behörde rechnet so ein Modell einfach nicht zur Anzahl der erlaubten Schußwaffen der Kategorie B hinzu.
Es empfiehlt sich vielleicht auf die Meldung deutlich draufzuschreiben:
Schusswaffe der Kategorie B gem. § 23 Abs 2a WaffG deren Modell vor 1871 entwickelt wurde.

Re: Schwarzpulverrevolver

Verfasst: Di 27. Mai 2014, 21:50
von Corcy
DANKE für die Antworten!!