BigBen hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Naja, verteidigen darfst dich schon, aber wenn jetzt z.B. 10 Fremde auf Deinem Rasen campieren und sich durch freundliche Worte nicht zum gehen bewegen lassen, darfst in Ö nur die Polizei holen und das Regeln lassen. Bei "Stand your ground" sieht das anders aus...
Was würdest dann machen? Die Wildcamper mit der Schusswaffe bedrohen und falls einer sich blöd bewegt (Oh mein Gott, er kommt direkt auf mich zu...) den erschiessen? Castle doctrin und stand your ground schön und gut...aber in so einem Fall ist es doch wohl das Vernünftigste die Polizei zu rufen und die das regeln zu lassen.
Abgesehen davon: Politik nix gut.
Na, Ben, da hast mich falsch verstanden! Das war nur als Hinweis gedacht zum Thema "Des gilt bei uns ja eh schonn". Aber um auf diesen Fall zurückzukommen: Erinnere Dich an den Fall des Oststeirers, der die zwei "Stecher" seiner Töchter rausschmeissen wollt, die aber nicht gegangen sind. Den hat die Polizei dann seines eigenen Hause verwiesen, weil er zum eigenen Schutz seinen Revolver in die Hand genommen hat.