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Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:29
von Heisenberg
Servus Leute,

ich habe heute mein neues GHB (Get-Home-Bag), einen 5.11 Rush MOAB10 bekommen :dance:
Der Rucksack weist auf der Vorderseite ein Fach - welches schnell mittels Klettverschluss geöffnet werden kann - auf.

Bild
http://www.511tactical.com/rush-moab-10.html

Für mich stellt sich jetzt die Frage wie es mit den Waffentransport aussieht.
Lt. mein Infostand muss es ja lediglich - getrennt von Munition - in einen geschlossenen Behältnis transportiert werden.

Was meint Ihr, fällt ein Fach welches mittels Klettverschluss geschlossen wird in die Definition?

LG
Heisenberg

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:39
von Rumpumpelstielzchen
Nope, das wage ich zu bezweifeln. 9/10 Polizisten werden dir das als Führen auslegen fürchte ich.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:43
von Stickhead
Ich finde, es ist vergleichbar mit einer Range-Bag und die darf man ja verwenden.
Man darf sie halt nur zum Zweck, sie von A nach B zu bringen transportieren und wie schon richtig erwähnt: ungeladen.

Allerdings wäre ich vorsichtig, wenn ich in der Stadt damit unterwegswäre. Sonst fladerns dir noch die Pistole raus.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:44
von BigBen
Da dieses Fach ja explizit für schnellen Zugriff auf die Waffe eingebaut ist und auch als solches beworben (es gibt ja auch ein eigenes Holster dafür was ich weiss) wird, würd ich davon Abstand nehmen die Waffen darin - wenn auch ungeladen - zu transportieren.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:45
von Stickhead
Schaut wie ein normales Rucksack-Fach aus. Was geht da schneller, als bei einer Rangebag?

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:52
von Rumpumpelstielzchen
Kinder, packt den Scheiss in einen Koffer und macht ein Schloss dran. Was soll der Unfug, richtig zugriffsbereit ist sie damit ja nicht, also warum den Ärger riskieren?

Entweder sie sitzt fertiggeladen im Holster am Körper oder im verschlossenen Koffer. Alles dazwischen nutzt keinem was und macht im Zweifelsfall nur Ärger.

Aber jeder wie er mag...

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:53
von BigBen
Ich sag ja nicht dass es schneller geht...aber es wird halt als spezielles Zugriffsfach beworben und es gibt wie gesagt eigene Holstereinsätze dafür.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:55
von Mandella
Schätzomativ ist es der Klettverschluß, der den Unterschied macht.

Aber wenn schon explizit mit schnellem Zugriff geworben wird, dann kann man davon ausgehen, daß die Waffe zugriffsbereit transportiert wird.
Und damit wirds schon öha, sollte man tatsächlich kontrolliert werden. In meinen Augen ist so ein Transport rechtlich nicht ok.

Wird die Waffe aber noch in ein anderes Behältnis gesteckt (z.B. ein typisches Plastik-Kofferl), und das dann in diese Klett-Tasche, dann schauts mMn. schon wieder anders aus.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 15:59
von Stickhead
@Ben das wusste ich nicht.

Es ist eine Gratwanderung - das ist keine Frage. Im Zweifel sollte man aber immer die sichere Variante wählen. Besser einmal zu viel als zu wenig einpacken.

Aber das wurde hier schon zur Genüge diskutiert.

Einfach mal die Forensuche füttern!

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 16:20
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Schaut wie ein normales Rucksack-Fach aus. Was geht da schneller, als bei einer Rangebag?


hi

alles was am koerper getragen wird gilt als zugriffsbereit
bauchtasche wird sogar irgendwo in einem erlass als typisches beispiel fuer "fuehren einer waffe" angefuehrt

auch ein rucksack gilt - wenn er "verkehrt herum" (also vorne) getragen wird und die waffe ohne weiteers behaeltnis darin transportiert wird - als zugriffsbereit ( rucksack "normal" hinten getragen ist natuerlich ok)

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 16:29
von _Jack_
Rumpumpelstielzchen hat geschrieben:Kinder, packt den Scheiss in einen Koffer und macht ein Schloss dran.


Wieso bitte? Ist gesetzlich nicht vorgesehen und warum sollte man sich das Leben schwerer machen mit 0 Nutzen? Dann wird halt der Koffer gestohlen wenn der Dieb schon rankommen würde (das Schloss machts vermutlich nur interessanter). Und welche Probleme sollte man bekommen? Selbst wenn die Waffe gestohlen wird kann einem wohl kaum ein Strick draus gedreht werden wenn man sie ordnungsgemäß transportiert hat.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 16:58
von ueberschallknall
geschlossenes Behältnis.
Wie das Behältnis getragen wird, ist nach meiner Meinung nicht geklärt (ob am Bauch, am Rücken oder in der Hand).
Die Originalverpackung reicht jedenfalls (Pappendeckelschachtel) da ist auch kein Klettverschluss, kein Schloss, kein gar nichts.
Ob die Tasche nur in der Hand oder zusätzlich mit einem Gurt über die Schulter getragen wird, wird wohl unerheblich sein.
Ich vertrete sogar die Meinung: je näher am Körper, desto sicherer vor Diebstahl.
Wird wohl im Bedarfsfall immer sehr individuell ausgelegt werden (sonstige Ümstände).

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 17:05
von IT Guy
tja, @ueberschallknall: da haben wir wieder das Problem mit der Logik... ;-)
Da gibt es schon einige OGH-Urteile dazu.
In einer Damenhandtasche -> führen
Im Aktenkoffer -> führen
etc.

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 17:09
von BigBen
Im Aktenkoffer ist führen? Das halte ich jetzt doch für ein Gerücht, so ein Urteil wäre mir nicht bekannt. Damenhandtasche macht schon eher Sinn, die sind ja dafür ausgelegt dass man sie einhändig öffnet und was rausnehmen kann. Einen echten Aktenkoffer musst aber ablegen und mit beiden Händen öffnen (oder mit einer Hand doppelt so lange brauchen...) um dann was rauszunehmen...ein gewaltiger Unterschied!

Re: Transport von Kat. B im Rucksack

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 17:18
von KGR84
Es gibt einen OGH Beschluss was Bauchtascherln betrifft. Da gabs mal ne Bauchtasche, die eine extra „Halterung“ für Schusswaffen hat und einen Schnellverschluss um diese Bauchtasche mit einem Zug zu öffnen. Aufgrund dessen wurde dieser OGH-Beschluss glaube ich für alle Bauchtaschen beschlossen.
Das im Hinblick auf diesen Beschluss das eventuell auf andere Behältnisse, die einen expilziten „Schnellzugriff“ ermöglichen, umgemünzt werden kann ist wahrscheinlich.
Andere Beschlüsse (Rucksack vorne tragen) kenne ich nicht, würden mich aber durch aus interessieren.