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Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Serjo » Mo 11. Feb 2019, 00:50

IT Guy hat geschrieben:
Di 17. Jun 2014, 12:26
Weils mir jetzt beim Lesen vom Gesetzestext nochmal untergekommen ist: Wenn auf der Packung "Jagd", "Training" oder "Sport" steht, sollte es doch auch im Kaliber 308 oder 223 ohne Karterl gehen, oder?
Ich hab den Gesetzestext den Fangschuss gepostet hat jetzt x Mal durchgelesen und versteh immernoch nicht auf welchen Teil davon sich dein Kommentar bezieht :/
Wo steht da denn dass man für VM-Munition, auf deren Verpackung Jagd, Sport oder sonstwas draufsteht, keine WBK braucht?

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von IT Guy » Mo 11. Feb 2019, 22:34

Also einen Beitrag aus 2014 auszugraben ist ja schon fast Leichenfledderei... ;-)
Und so nebenbei möchte ich festhalten dass es sich bei dem zitierten Text um eine Frage handelt, KEINE Feststellung!
Was mich vor fast fünf Jahren zu dieser Frage bewegt hat, kann ich Dir aber jetzt auch nicht mehr sagen...


Nachtrag: Hab mir jetzt doch noch ein paar mal den Gesetzestext durchgelesen. Ich vermute damals aus den Text gedanklich falsch gekürzt zu haben auf:
"(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ... , die als Kriegsmaterial anzusehen sind." und daraus wohl abgeleitet, dass es wohl auch Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß gibt, die nicht als Kriegsmaterial anzusehen sind.

Wie gesagt ist das jetzt alles Spekulativ. Fix ist halt, dass man für .308 und .223 in VM eine WBK/WP oder Jagdkarte braucht.

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Mauser98Lover » Sa 25. Mai 2019, 18:52

gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jun 2014, 19:19
hi

yoda hat meiner meinung nach recht

keine FMJ munition in 223 und 308 ohne WBK/ WP
registrierungsbestaetigung gilt nur fuer FFW munition
bei 223 und 308 geht sowieso nix ohne WBK/WP, es geht auch nicht bei anderen Kalibern. bzw. es ist eine Grauzone, weil im Gesetz ned definiert is ab wann eine VM Patrone (z.b. 6,5 creedmoor oder 303 british) eine Sportpatrone ist, und es ist auch nicht beschrieben ob dann die VM Patrone (wenn sie als Sportpatrone gesehen wird) in die Kategorie §B oder §C fällt. §B Munition setzt auch eine WBK voraus, §C Munition ist frei erwerbbar.
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Maddin » Sa 25. Mai 2019, 22:45

Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 25. Mai 2019, 18:52
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jun 2014, 19:19
hi

yoda hat meiner meinung nach recht

keine FMJ munition in 223 und 308 ohne WBK/ WP
registrierungsbestaetigung gilt nur fuer FFW munition
bei 223 und 308 geht sowieso nix ohne WBK/WP, es geht auch nicht bei anderen Kalibern. bzw. es ist eine Grauzone, weil im Gesetz ned definiert is ab wann eine VM Patrone (z.b. 6,5 creedmoor oder 303 british) eine Sportpatrone ist, und es ist auch nicht beschrieben ob dann die VM Patrone (wenn sie als Sportpatrone gesehen wird) in die Kategorie §B oder §C fällt. §B Munition setzt auch eine WBK voraus, §C Munition ist frei erwerbbar.
Was soll § B und § C Munition sein !?

Es ist ja ehrenwert, dass du hier dein Wissen einbringst, aber wenn dann sollte es schon auch richtig und präzise sein, vorallem im rechtlichen Bereich des Forums... ;)

Ich denke du meinst Langwaffen und Kurzwaffenpatronen oder ? Und die Unterscheidung in VM und TM nehme ich an ?


Btw. 223 und 308 nur mit WBK/WP hat sich weiterhin nicht bei allen Händlern rumgesprochen...und es scheint offensichtlich auch niemanden von der Exekutive zu stören...zumindest kann ich mir das nicht anders erklären, denn bei dem (großen) Händler den ich meine geht am Tag viel Munition über den Ladentisch...

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Mauser98Lover » So 26. Mai 2019, 11:10

Maddin hat geschrieben:
Sa 25. Mai 2019, 22:45
Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 25. Mai 2019, 18:52
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jun 2014, 19:19
hi

yoda hat meiner meinung nach recht

keine FMJ munition in 223 und 308 ohne WBK/ WP
registrierungsbestaetigung gilt nur fuer FFW munition
bei 223 und 308 geht sowieso nix ohne WBK/WP, es geht auch nicht bei anderen Kalibern. bzw. es ist eine Grauzone, weil im Gesetz ned definiert is ab wann eine VM Patrone (z.b. 6,5 creedmoor oder 303 british) eine Sportpatrone ist, und es ist auch nicht beschrieben ob dann die VM Patrone (wenn sie als Sportpatrone gesehen wird) in die Kategorie §B oder §C fällt. §B Munition setzt auch eine WBK voraus, §C Munition ist frei erwerbbar.
Was soll § B und § C Munition sein !?

Es ist ja ehrenwert, dass du hier dein Wissen einbringst, aber wenn dann sollte es schon auch richtig und präzise sein, vorallem im rechtlichen Bereich des Forums... ;)

Ich denke du meinst Langwaffen und Kurzwaffenpatronen oder ? Und die Unterscheidung in VM und TM nehme ich an ?


Btw. 223 und 308 nur mit WBK/WP hat sich weiterhin nicht bei allen Händlern rumgesprochen...und es scheint offensichtlich auch niemanden von der Exekutive zu stören...zumindest kann ich mir das nicht anders erklären, denn bei dem (großen) Händler den ich meine geht am Tag viel Munition über den Ladentisch...
wenn ich zum SChießplatz fahr mit Vollmantel und keine WBK hab und die finden .303 brt VM bei mir im Auto/der Tasche, dann hab ich sicher ein Problem, deshalb kauf ich nur teilmantel und ballistische Hohlspitz Gewehrmuni weil die geht immer
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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von edi » So 26. Mai 2019, 12:09

Seht euch mal den § 24 des WaffG 1996 an: Erwerb einer Munition ab 6.35mm Zentralfeuer für FFW ist nur mit einem WP oder WBK möglich. Diese Munition für FFW ist auch mir einer Registrierungsbestätigung für Waffen der Kat C, falls das Gewehr über ein solches Kaliber verfügt, möglich (zb. 9mm Para, 45 etc).

Sonstige Munition (egal ob VM oder TM) für Waffen der Kat C ist, falls kein Waffenverbot besteht, jederzeit möglich.

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Maddin » So 26. Mai 2019, 12:13

edi hat geschrieben:
So 26. Mai 2019, 12:09
Seht euch mal den § 24 des WaffG 1996 an: Erwerb einer Munition ab 6.35mm Zentralfeuer für FFW ist nur mit einem WP oder WBK möglich. Diese Munition für FFW ist auch mir einer Registrierungsbestätigung für Waffen der Kat C, falls das Gewehr über ein solches Kaliber verfügt, möglich (zb. 9mm Para, 45 etc).

Sonstige Munition (egal ob VM oder TM) für Waffen der Kat C ist, falls kein Waffenverbot besteht, jederzeit möglich.
Du musst aber auch noch andere Gesetze und Verordnungen berücksichtigen und nicht nur die Bestimmungen im Waffengesetz...Es gibt noch das KMG, die Kriegsmaterialverordnung, Durchführungsverordnung zum WaffG usw.

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Maddin » So 26. Mai 2019, 12:14

Mauser98Lover hat geschrieben:
So 26. Mai 2019, 11:10
Maddin hat geschrieben:
Sa 25. Mai 2019, 22:45
Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 25. Mai 2019, 18:52


bei 223 und 308 geht sowieso nix ohne WBK/WP, es geht auch nicht bei anderen Kalibern. bzw. es ist eine Grauzone, weil im Gesetz ned definiert is ab wann eine VM Patrone (z.b. 6,5 creedmoor oder 303 british) eine Sportpatrone ist, und es ist auch nicht beschrieben ob dann die VM Patrone (wenn sie als Sportpatrone gesehen wird) in die Kategorie §B oder §C fällt. §B Munition setzt auch eine WBK voraus, §C Munition ist frei erwerbbar.
Was soll § B und § C Munition sein !?

Es ist ja ehrenwert, dass du hier dein Wissen einbringst, aber wenn dann sollte es schon auch richtig und präzise sein, vorallem im rechtlichen Bereich des Forums... ;)

Ich denke du meinst Langwaffen und Kurzwaffenpatronen oder ? Und die Unterscheidung in VM und TM nehme ich an ?


Btw. 223 und 308 nur mit WBK/WP hat sich weiterhin nicht bei allen Händlern rumgesprochen...und es scheint offensichtlich auch niemanden von der Exekutive zu stören...zumindest kann ich mir das nicht anders erklären, denn bei dem (großen) Händler den ich meine geht am Tag viel Munition über den Ladentisch...
wenn ich zum SChießplatz fahr mit Vollmantel und keine WBK hab und die finden .303 brt VM bei mir im Auto/der Tasche, dann hab ich sicher ein Problem, deshalb kauf ich nur teilmantel und ballistische Hohlspitz Gewehrmuni weil die geht immer
Ja das würde ich auch raten... Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass einige Händler das relativ locker sehen...

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von edi » So 26. Mai 2019, 12:19

Ich rede von Munition die ich zum jagen oder sportschießen mit meinem Gewehr oder für meine FFW benötige. Ich rede nicht von
50-er Muni oder Granatwerfermunition. Das soll ja logisch sein.

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von panhandle » So 26. Mai 2019, 12:33

edi hat geschrieben:
So 26. Mai 2019, 12:19
Ich rede von Munition die ich zum jagen oder sportschießen mit meinem Gewehr oder für meine FFW benötige. Ich rede nicht von
50-er Muni oder Granatwerfermunition. Das soll ja logisch sein.
Ja schon.....ABER bitte auch den §18 Absatz 4 im Waffg. beachten..... und a 50iger Muni oder ein Granatwerfer ist schon a bissl a andere Baustelle.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von edi » So 26. Mai 2019, 13:02

wenn man die Bestimmungen des WaffG 1996 beachtet kann man nichts falsch machen, dass man Verein etc nicht frei beim Waffenhändler erwerben kann ist doch einigermaßen klar. Dafür habe ich auch als extremes Beispiel auch 50-er oder Granatwerfer-Muni genommen. Wenn man sich an die Bestimmungen des WaffG hält kann man nichts falsch machen - oder manche hören das Gras wachsen und kommen innerlich nie zur Ruhe!

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von cal22 » So 26. Mai 2019, 13:22

edi hat geschrieben:
So 26. Mai 2019, 13:02
...dass man Verein etc nicht frei beim Waffenhändler erwerben kann ist doch einigermaßen klar.
Nein, ist nicht klar. Genau des Gegenteil ist nämlich der Fall.

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von AUG-andy » So 26. Mai 2019, 13:33

Kleinkaliber Verein ist sehr wohl erhältlich bei Waffenhändlern . :naughty:
Wir sprechen hier aber Ausdrücklich von Randfeuerpatronen .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Maddin » So 26. Mai 2019, 13:38

edi hat geschrieben:
So 26. Mai 2019, 13:02
wenn man die Bestimmungen des WaffG 1996 beachtet kann man nichts falsch machen, dass man Verein etc nicht frei beim Waffenhändler erwerben kann ist doch einigermaßen klar. Dafür habe ich auch als extremes Beispiel auch 50-er oder Granatwerfer-Muni genommen. Wenn man sich an die Bestimmungen des WaffG hält kann man nichts falsch machen - oder manche hören das Gras wachsen und kommen innerlich nie zur Ruhe!
Nein man muss sich an alle Gesetze halten und nicht nur an das Waffengesetz. .223 und 308 als VM-Geschosse sind in der Kriegsmaterialverordnung aufgelistet und nach den Bestimmungen im Waffengesetz nur mit WBK/WP zu bekommen.

Das Beispiel mit dem 50er und Granatwerfer war also eher ein schlechtes, weil auch kleinere Kaliber bei uns in Österreich als Kriegsmaterial gelten, man jedoch mit den entsprechenden Dokumenten eine Außnahme vom Besitzverbot erhält.

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Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von cal22 » So 26. Mai 2019, 14:28

AUG-andy hat geschrieben:
So 26. Mai 2019, 13:33
Kleinkaliber Verein ist sehr wohl erhältlich bei Waffenhändlern . :naughty:
Wir sprechen hier aber Ausdrücklich von Randfeuerpatronen .
Schrot ist soweit ich weiß auch ausgenommen.

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