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Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kehnra
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Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Kehnra » Mo 16. Jun 2014, 19:08

Wiedermal eine Frage an die Profis von euch!

Ich hab mir am Schießplatz eine Waffe in .308 ausgeborg und dann dazu auch direkt von dort Munition gekauft - bekommen habe ich Vollmantel - als ich gesagt habe, dass ich keine WBK habe wurde mir gesagt das ich diese dafür auch nicht brauche weil .308 und .223 als "Sportmunition" gilt.

Am Heimweg hatte ich dann ein schlechtes Gefühl ob das auch so stimmt und ich bei einer Kontrolle damit keine Probleme bekomme.

Ein paar Tage später bin ich dann zu einem Waffengeschäft gefahren und habe dann dort gefragt - Antwort war, dass ich diese beiden auch ohne WBK in Vollmantel jederzeit kaufen kann solange ich die Registrierungsbestätigung einer solchen Waffe auf mich dabei habe!

Ich denk mir das das schon stimmen wird, da die beiden Händler wohl auch Probleme bekommen würden wenn sie mir sowas einfach verkaufen - andererseits hab ich schon oft vom Gegenteil gehört/gelesen.

Hab keine Lust wegen sowas dann einen Verstoß gegen das Waffengesetz zu bekommen - vorallem ist es mir egal ob ich Voll oder Teilmantel schieße..

Liebe Grüße,
Thomas
Zuletzt geändert von Kehnra am Di 17. Jun 2014, 18:32, insgesamt 2-mal geändert.

yoda
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von yoda » Mo 16. Jun 2014, 19:11

Die Ausnahme mit der Registrierungsbestätigung gilt soweit ich weis nur für FFW Munition, nicht aber für Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.

§18 Waffengesetz

"(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind."

Hier die Ausnahme für FFW Munition ohne WBK

"Munition für Faustfeuerwaffen
§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist"

gewo
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von gewo » Mo 16. Jun 2014, 19:19

hi

yoda hat meiner meinung nach recht

keine FMJ munition in 223 und 308 ohne WBK/ WP
registrierungsbestaetigung gilt nur fuer FFW munition
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Kehnra » Mo 16. Jun 2014, 19:26

OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..

Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?

yoda
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von yoda » Mo 16. Jun 2014, 19:39

Kehnra hat geschrieben:OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..

Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?

Wenn du dich net erwischen lässt Keine, ansonsten eine Verwaltungsstrafe.

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Kehnra
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Kehnra » Mo 16. Jun 2014, 19:43

yoda hat geschrieben:
Kehnra hat geschrieben:OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..

Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?

Wenn du dich net erwischen lässt Keine, ansonsten eine Verwaltungsstrafe.


Will die Munition nurnoch verschießen und dann Teilmantel kaufen, wenn ich wegen sowas aber ein Waffenverbot bekomme schenk ich sie lieber her..

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Floody » Mo 16. Jun 2014, 19:44

yoda hat geschrieben:
Kehnra hat geschrieben:OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..

Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?

Wenn du dich net erwischen lässt Keine, ansonsten eine Verwaltungsstrafe.

Ich würde *immer* mit Einbußen in der Verlässlichkeit rechnen!

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Kehnra » Mo 16. Jun 2014, 19:59

Bekommen die Händler den keine Probleme wenn die das Zeug einfach so an unberechtigte verkaufen??

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Felsschorre » Mo 16. Jun 2014, 20:20

yoda hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.


Kann mir jemand den Hintergedanken des Gesetzgebers dazu erklären?

Danke und Gruß!

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von BigBen » Mo 16. Jun 2014, 20:34

Felsschorre hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.


Kann mir jemand den Hintergedanken des Gesetzgebers dazu erklären?

Danke und Gruß!


Nein...Waffenrecht und Logik vertragen sich nicht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Floody » Mo 16. Jun 2014, 20:37

Weil KM und so scherze. Gibts über 9000 Threads dazu.

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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Kehnra » Mo 16. Jun 2014, 20:40

Felsschorre hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.


Kann mir jemand den Hintergedanken des Gesetzgebers dazu erklären?

Danke und Gruß!


Ach das ist doch ganz leicht zu erklären:

*Ironie an* Teilmantel können niemanden verletzen, das können nur die gefährlichen Vollmantel.. *Ironie aus*

domi155
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von domi155 » Mo 16. Jun 2014, 20:47

Gibt Geschäfte die prinzipiell keine Munition mehr ohne Vorlage einer WBK oder sonstigem ausgeben.
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.

MfG

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Kehnra
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von Kehnra » Mo 16. Jun 2014, 20:49

domi155 hat geschrieben:Gibt Geschäfte die prinzipiell keine Munition mehr ohne Vorlage einer WBK oder sonstigem ausgeben.
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.

MfG


Würde mich mal die Begründung dafür interessieren, den Teilmantelmunition ist doch ab 18 frei erwerbbar..

yoda
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK

Beitrag von yoda » Mo 16. Jun 2014, 20:50

Kehnra hat geschrieben:
domi155 hat geschrieben:Gibt Geschäfte die prinzipiell keine Munition mehr ohne Vorlage einer WBK oder sonstigem ausgeben.
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.

MfG


Würde mich mal die Begründung dafür interessieren, den Teilmantelmunition ist doch ab 18 frei erwerbbar..

Vorauseilender Gehorsam.... dort würde ich persönlich garnichts kaufen.

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