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Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 10:23
von boko
Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. Eine Kaufvertragspflicht besteht ja nicht. Darüber hinaus ist ein nicht beglaubigter Kaufvertrag nicht viel Wert. Auch wenn nach dem offiziellen Inforunderlass der Käufer immer straffrei ist, steht die behördliche Auslegung auf einem anderen Blatt und allfälliger Instanzenzug schlägt hoch zu Buche. Es könnte auch sein, dass der Name des Vorbesitzers auch nicht stimmt, denn ausweisen muss sich der Vorbesitzer nicht und bei den persönlichen Angaben kann er auch Märchen erzählen.

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 10:43
von wallenstein
Du bist verpflichtet die C oder D Waffe binnen 6 Wochen von einem Händler im ZWR registrieren lassen. Und aus.
:mrgreen: :mrgreen:

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 12:43
von gewo
boko hat geschrieben:Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. ....


hi

was soll passieren
du laesst sie innerhalb von 6 wochen melden und das wars ..

PS: es werden keine daten zum vorbesitz im ZWR benoetigt beim eintragen
es ist nur sinnvoll wenn man zumindestens den familiennamen des vorbesitzers kennt damit man bei mehreren gleichen waffennummern im ZWR (kommt durchaus oft vor) die RICHTIGE waffe vom vorbesitzer wegregistrieren kann ...

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 13:18
von Bonfire
gewo hat geschrieben:
boko hat geschrieben:Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. ....


hi

was soll passieren
du laesst sie innerhalb von 6 wochen melden und das wars ..

PS: es werden keine daten zum vorbesitz im ZWR benoetigt beim eintragen
es ist nur sinnvoll wenn man zumindestens den familiennamen des vorbesitzers kennt damit man bei mehreren gleichen waffennummern im ZWR (kommt durchaus oft vor) die RICHTIGE waffe vom vorbesitzer wegregistrieren kann ...


Dachte da wird nichts mehr wegregistriert bzw ausgetragen?

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 13:25
von Stickhead
Jeder Waffe ist im optimalen Fall 1x im ZWR. Registriert sie der Erwerber, wird sie vom Überlasser an den Erwerber transferiert.

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Mi 25. Jun 2014, 13:38
von gewo
Bonfire hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
boko hat geschrieben:Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. ....


hi

was soll passieren
du laesst sie innerhalb von 6 wochen melden und das wars ..

PS: es werden keine daten zum vorbesitz im ZWR benoetigt beim eintragen
es ist nur sinnvoll wenn man zumindestens den familiennamen des vorbesitzers kennt damit man bei mehreren gleichen waffennummern im ZWR (kommt durchaus oft vor) die RICHTIGE waffe vom vorbesitzer wegregistrieren kann ...


Dachte da wird nichts mehr wegregistriert bzw ausgetragen?


hi

ja von verkaeufer zum kaeufer schon
aber man kann doppelt erfasste waffen nicht so einfach loeschen ...

@sticky:
ist der idealfall
entspricht aber nicht der praxis

k98 oder naganten sind gute beispiele
jede menge waffen mit unterschiedlichen besitzern aber der selben seriennummer
logisch bei tw nur dreistelligen nummern und tausenden gewehren ... geht ja garned anders ...

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Do 26. Jun 2014, 22:54
von boko
So gesehen braucht man die eigenen Waffen nicht zu registrieren, so lange die bisherigen handgeschriebenen Meldezettel nicht ausgewertet werden. Falls es dann doch noch notwendig sein sollte zu registrieren, dann gibt man eben einen Neukauf an. Und schiessen gehen kann man auch, denn bei einer ev. Kontrolle ist man noch innerhalb der sechs Wochen Frist.

... war nur so gedacht.

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 03:50
von Overbore
@GEWO

Verstehe ich das jetzt richtig?

Kat. C-Schusswaffen sind in AT seit dem 01.10.2012 registrierungspflichtig.

Ab diesem Datum sind u.a. Kat. C-Schusswaffen, bei Inbesitzgelangung Erwerb/Kauf/sontiges (Neu/gebraucht) Händler/Privat innerhalb von 6 Wochen im ZWR, z.B. über Händler, anzumelden/zu registrieren?

30.06.2014 ist Ablaufdatum für die Nachregistrierung von bereits vor dem 01.10.2012 in Besitz befindlicher u.a. Kat. C-Schusswaffen?

Bleibt 6 Wochen-Frist für ZWR-Registrierung von u.a. Kat. C-Schusswaffen nach dem 30.06.2014 aufrecht?

Macht Händler nach dem 30.06.2014 bei Kauf von Kat. C-Schusswaffe die Anmeldung für ZWR-Registrierung automatisch oder nur auf explizieten Wunsch?

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 04:38
von Magnum828
@Overbore

So ist es.

Alles was Kategorie C ist und vor dem 1.10.12 in deinem Besitz war, musst du bis 30.6.14, also montag, ins ZWR gemeldet haben, entweder selber oder per Händler. Kategorie D kann man melden, muss man aber nicht.

Seit dem 1.10.12 müssen alle neu erworbenen (auch wenns privat gekauft wurde oder ein dachbodenfund ist) Kat C UND D Waffen innerhalb 6 wochen von einem Händler ins ZWR gemeldet werden (selber geht da nicht mehr).

6 Wochen frist bleibt aufrecht, Meldung über Händler. Wenn ein Händler dir eine Waffe verkauft wird er sie in den meisten Fällen sowieso gleich für dich melden, du bist aber nicht verpflichtet, die meldung bei ihm machen zu lassen, kannst also auch bei einem anderen Händler erledigen (ist aber sinnfrei).

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 07:21
von Styrax
Kat. D muss nicht nachgemeldet werden. Nur bei einem Besitzerwechsel nach 2012 oder einem Neukauf nach 2012 ;)

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 08:30
von Floody
boko hat geschrieben:So gesehen braucht man die eigenen Waffen nicht zu registrieren, so lange die bisherigen handgeschriebenen Meldezettel nicht ausgewertet werden. Falls es dann doch noch notwendig sein sollte zu registrieren, dann gibt man eben einen Neukauf an. Und schiessen gehen kann man auch, denn bei einer ev. Kontrolle ist man noch innerhalb der sechs Wochen Frist.

... war nur so gedacht.

Tadaaa! Der ehrliche Waffenbesitzer.

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 08:51
von Hausmasta
boko hat geschrieben:So gesehen braucht man die eigenen Waffen nicht zu registrieren, so lange die bisherigen handgeschriebenen Meldezettel nicht ausgewertet werden. Falls es dann doch noch notwendig sein sollte zu registrieren, dann gibt man eben einen Neukauf an. Und schiessen gehen kann man auch, denn bei einer ev. Kontrolle ist man noch innerhalb der sechs Wochen Frist.

... war nur so gedacht.

Keine gute Idee.
Wenn man schon wie ich eine Waffe der Kat. B besitzt und bei einer Routinekontrolle werden unregistrierte C-Waffen entdeckt, wird's teuer und die Zuverlässigkeit ist evtl. auch futsch. Außerdem kann eine Waffe nicht aus dem Nichts auftauchen.
Du wirst entweder eine Rechnung vom Händler oder die Daten des Vorbesitzers vorweisen müssen.
Nur mal so gedacht...

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 09:04
von Stickhead
Floody hat geschrieben:Tadaaa! Der ehrliche Waffenbesitzer.

+1

Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014

Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 09:34
von BigBen
User boko wurde verwarnt...wir tolerieren hier keine Anleitungen um irgendwelche Gesetze zu umgehen.