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WBK und Bedürnis?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ronco
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WBK und Bedürnis?

Beitrag von Ronco » Mi 6. Okt 2010, 20:54

hallo!

wie schwer wird es denn in ö mit dem bedürfnis gemacht?
arbeite in einem gesundheitsberuf, möchte daher als grund für die wbk nicht sv mit schußwaffe angeben.
wenn man "schießsport" angibt, reicht das? oder muß man wie in d eine lange aktive schützenvereinskarriere nachweisen?

bin revolver-fan und möchte eigentlich nur gelegentlich mit kk oder sogar nur flobert aus spaß an der freude ab und an mal auf einem schießplatz auf 25m etwas treffen und an kleinen bewerben teilnehmen. später vielleicht mal etwas beim cas reinschnuppern.

möchte aber keinem verein beitreten.
wenn ich also beim bedürnis nur "schießsport" eintrage, reicht da nur mein interesse, oder muß ich etwas handfestes nachweisen?

cheers

Ronco
Zuletzt geändert von Ronco am Mi 6. Okt 2010, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Leonardo » Mi 6. Okt 2010, 20:57

Ronco hat geschrieben:hallo!


arbeite in einem gesundheitsberuf, möchte daher als grund für die wbk nicht sv mit schußwaffe angeben.


Ronco



Warum? :think:
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Maxx » Mi 6. Okt 2010, 21:01

Also für mich stand es nie zur Frage SV als Grund anzugeben - habe ausschließlich Sport angegeben und hatte überhaupt kein Problem - eher im Gegenteil. :violin:

Aber ich denke dass das auch von der zuständigen Behörde bzw. den dortigen Personen abhängt!?
Gruß + DVC
Max

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von pembino » Mi 6. Okt 2010, 21:09

arbeite in einem gesundheitsberuf, möchte daher als grund für die wbk nicht sv mit schußwaffe angeben.


Versteh ich auch nicht :think:

Verteidigen darf sich (noch) jeder....

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Ronco » Mi 6. Okt 2010, 21:35

Leonardo hat geschrieben:
Ronco hat geschrieben:arbeite in einem gesundheitsberuf, möchte daher als grund für die wbk nicht sv mit schußwaffe angeben.


Warum? :think:


na, weil die verwendung einer waffe gegen einen menschen, auch im sv-fall, für mich als begründung für ein bedürnis nicht in frage kommt.

aber eigentlich stellt sich mir die frage, wie weit man das interesse am schießsport begründen/nachweisen muß.
mit verein kann ich nicht dienen und bevor ich an einem bewerb teilnehme, bräuchte ich zuerst mal was zum üben :think:

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von BigBen » Mi 6. Okt 2010, 21:36

1. Bedürfnis bzw. Bedarf brauchst du nur für einen Waffenpass
2. Bei einer WBK nennt sich das Rechtfertigung - mag kleinlich klingen, aber Juristen machen daraus einen Riesen-Unterschied
3. "Bereithaltung zur Selbstverteidigung in der eigenen Wohnung" nach §22(1) WaffG" ist halt eine Rechtfertigung wo dir die zuständige Behörde die WBK nicht wirklich verweigern kann. Kommst du mit Sportschiessen daher, kann die Behörde theoretisch wesentlich willkürlicher agieren und mit Dingen wie "sind sie schon in einem Vereine?" oder "gibts den schon Ergebnisslisten?" daherkommen. Das liegt daran, dass bei der Rechtfertigung "Schiesssport" der Behörde wesentlich mehr Ermessensspielraum eingeräumt wird.

P.S. wenn du danach die Waffe nur für den Schiesssport verwendest und sonst immer fest im Safe versperrt hast, wird dir deshalb niemand bös sein!
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Centershot » Do 7. Okt 2010, 13:29

Unter Punkt "3" hat "Big Ben" alles gesagt....glaub´s einfach....und mache es genau so....dann klappt´s auch mit der WBK !
Liebe Grüße
Centershot

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von grinsekatz » Do 7. Okt 2010, 17:33

Ronco hat geschrieben:na, weil die verwendung einer waffe gegen einen menschen, auch im sv-fall, für mich als begründung für ein bedürnis nicht in frage kommt.


...in diesem Fall heiligt der Zweck die Mittel, SV als Rechtfertigung nimmt der Behörde den unsäglichen Ermessensspielraum. Wenn Deine persönliche Eignung außer Frage steht, muß sie ausstellen....
...und Lebenseinstellungen können sich manchmal schnell und grundlegend ändern, oft ist es besser etwas zu haben das man nicht braucht, als etwas dringend zu benötigen das man grad nicht hat.....

lg.martin
..die Politik ist die Unterhaltungsabteilung der Rüstungsindustrie..
Frank Zappa -* 21. Dezember 1940 - † 4. Dezember 1993

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Leonardo » Do 7. Okt 2010, 17:40

grinsekatz hat geschrieben:
...in diesem Fall heiligt der Zweck die Mittel, SV als Rechtfertigung nimmt der Behörde den unsäglichen Ermessensspielraum. Wenn Deine persönliche Eignung außer Frage steht, muß sie ausstellen....
...und Lebenseinstellungen können sich manchmal schnell und grundlegend ändern, oft ist es besser etwas zu haben das man nicht braucht, als etwas dringend zu benötigen das man grad nicht hat.....

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Martin der Weise..... :character-oldtimer:
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von grinsekatz » Do 7. Okt 2010, 19:57

Leonardo hat geschrieben:
Martin der Weise..... :character-oldtimer:


...Stock brauch ich aber noch keinen, außer in Tiffen - der macht dann laut Bumm und spuckt 7,5 mm.... ;)

lg.martin
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Hermann » Do 7. Okt 2010, 20:22

Hallo !

Wenn du SV angibst hast ein Recht auf eine FFW und keine Auflagen
außer Waffenführerschein, Phsychotest und Verwahrung.
Nirgendwo steht geschrieben du das machen mußt.
( Das du dich mit der Waffe verteidigen mußt )

Wenn du Sportschießen angibst kann dir die Behörde wie in
Österreich üblich zusätzliche Auflagen erteilen.
Verein, Ergebnislisten, Nachweise usw. sogar Befristungen.

Ist ein Risiko und wenn man sich hier im Forum umhört kocht so
ziemlich jede BH oder zuständiges Amt seine eigenen Süppchen.

Es ist sicher gut sich hier im Forum zu infomieren. Da sind viele
Experten dabei.

lg

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Vintageologist » Fr 8. Okt 2010, 01:11

Hermann hat geschrieben:Hallo !

Wenn du SV angibst hast ein Recht auf eine FFW und keine Auflagen
außer Waffenführerschein, Phsychotest und Verwahrung.
Nirgendwo steht geschrieben du das machen mußt.
( Das du dich mit der Waffe verteidigen mußt )

Wenn du Sportschießen angibst kann dir die Behörde wie in
Österreich üblich zusätzliche Auflagen erteilen.
Verein, Ergebnislisten, Nachweise usw. sogar Befristungen.

Ist ein Risiko und wenn man sich hier im Forum umhört kocht so
ziemlich jede BH oder zuständiges Amt seine eigenen Süppchen.

Es ist sicher gut sich hier im Forum zu infomieren. Da sind viele
Experten dabei.

lg


Ersetz eine mit zwei und FFW mit Kat B. Waffe (ansich spricht rechtlich nichts dagegen, sich für die SV zwei OA15 umzuhängen), dann passts :)

Also ich würde SV in jedem Fall dazu nehmen... und ganz ehrlich... wenn ein Einbrecher kommt und du hast die Pistole gerade in der Hand... :whistle: Ich glaub dann wirst du dir das mit dem "ich wills nicht für die SV" vielleicht noch überlegen.
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Sidekix » Fr 8. Okt 2010, 03:36

Vintageologist hat geschrieben:und ganz ehrlich... wenn ein Einbrecher kommt und du hast die Pistole gerade in der Hand... :whistle: Ich glaub dann wirst du dir das mit dem "ich wills nicht für die SV" vielleicht noch überlegen.


ausserdem, wer sag denn das in dem Fall einer schiessen muß
wenn der "böse" ins Röhrl schaut (und mehr als 2m weg is) "sollte" die Sache geklärt sein...
;)

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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Ronco » Fr 8. Okt 2010, 10:36

vielen dank für die vielen tipps.
also wenn ich sv angebe, dann klappts mit der wbk auf jeden fall?
werd ich dann wohl mal so machen.

wie schauts denn mit dem waffentresor aus? muß ich den schon bei wbk-antrag haben? mir scheint, das hätte ich irgendwo gelesen.
logischer wärs ja, wenn er spätestens in der wohnung aufgestellt ist, wenn ich die waffe vom laden abhole.
reicht eigentlich bei einem revolver ein möbeltresor?


cheers

ronco

buckshot

Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von buckshot » Fr 8. Okt 2010, 10:52

kleiner tip: führe ALLE zulässigen Begründungen an:

SV
Sport
Technisches Interesse

falls mal zB das Sportschießen wegfällt (weil dDu keinen Bock mehr auf Bewerbe hast) , kann Dir keiner diesen "ausschließlichen Grund" bzw. dessen Wegfall unter die nase reiben (wozu brauchens dann no a buffn...?)

alles klaro?

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