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WBK und Bedürnis?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von BigBen » Fr 8. Okt 2010, 10:53

Ronco hat geschrieben:also wenn ich sv angebe, dann klappts mit der wbk auf jeden fall?


ja, denn das nimmt der behörde den ermessensspielraum - die anderen erforderlichen dokumente wie waffenführerschein und psychologisches gutachten vorausgesetzt

Ronco hat geschrieben:wie schauts denn mit dem waffentresor aus? muß ich den schon bei wbk-antrag haben? mir scheint, das hätte ich irgendwo gelesen.
logischer wärs ja, wenn er spätestens in der wohnung aufgestellt ist, wenn ich die waffe vom laden abhole.


ich habe meinen erst nach erhalt der WBK gekauft, allerdings soll es mittlerweile BHs geben, die bereits vor ausstellung der WBK die geplante verwahrung überprüfen. logik und waffengesetzgebung gehen leider nicht immer zusammen

Ronco hat geschrieben:reicht eigentlich bei einem revolver ein möbeltresor?


ja, aber eine befestigung an wand oder boden wird empfohlen und es sollte im idealfall ein tresor mit zahlen- oder biometrieschloss sein, sonst musst den überprüfenden beamten erklären wie und wo du den schlüssel so aufbewahrst, dass kein unberechtigter zugriff hat (da bleibt fast nur "immer am körper tragen" übrig).
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Vintageologist
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Re: WBK und Bedürnis?

Beitrag von Vintageologist » Fr 8. Okt 2010, 15:34

Ronco hat geschrieben:vielen dank für die vielen tipps.
also wenn ich sv angebe, dann klappts mit der wbk auf jeden fall?
werd ich dann wohl mal so machen.



WaffG 1996 hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das
21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer
genehmigungspflichtigen Schußwaffe eine Rechtfertigung anführen
können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. [...]

WaffG 1996 hat geschrieben:§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist
jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft
macht, daß er die genehmigungspflichtige Schußwaffe innerhalb von
Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften
zur Selbstverteidigung bereithalten will.



Ronco hat geschrieben:wie schauts denn mit dem waffentresor aus? muß ich den schon bei wbk-antrag haben? mir scheint, das hätte ich irgendwo gelesen.
logischer wärs ja, wenn er spätestens in der wohnung aufgestellt ist, wenn ich die waffe vom laden abhole.
reicht eigentlich bei einem revolver ein möbeltresor?


cheers

ronco


Da scheint sich jede Behörde ihr eigenes Süppchen zu kochen bzw. kanns sogar von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall abwarten.
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"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

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