Verlängerung EFWP
Verfasst: Di 22. Jul 2014, 17:23
Ich war heute auf der BH um meinen EU-Feuerwaffenpass verlängern zu lassen.
Folgende "Neuigkeiten"
Das alte Formular wird nicht verlängert, sondern durch ein neues ersetzt. Dazu ist ein Passfoto erforderlich.
Waffen der Kategorie D (glatter Lauf / Schrotflinte) werden nur eingetragen, wenn sie im ZWR gemeldet sind (obwohl eine Meldung bisher nur freiwillig erfolgt und es aus meiner Sicht kein Gestz gibt, das die Meldung zwingend vorschreibt) Auch der Sachbearbeiter kannte kein entsprechendes Gesetz, er kann allerdings eine nicht im ZWR gelistete Waffe nicht im EFWP eintragen, weil es das Programm nicht zulässt.
Die Meldung der Büchse kann man nicht mehr selber mittels Bürgercard durchführen, sondern nur mehr über den Waffenhandel, der dafür naturlich eine Bearbeitungsgebühr verrechnen kann.
So werden wir vera$cht: - kein Gesetz, aber Vorschrift is Vorschrift...
Werden die Beamten in Zukunft vielleicht noch entscheiden, dass man Waffen nur mehr mit den Einkommensteuerbescheiden der letzten 3 Jahre eintragen lassen kann (die man natürlich freiwillig vorlegen dürfte)?
Ich finde diese Regelung willkürlich. (Der arme Sachbearbeiter kann eigentlich nichts dafür, sondern das System an sich ist willkürlich)
Folgende "Neuigkeiten"
Das alte Formular wird nicht verlängert, sondern durch ein neues ersetzt. Dazu ist ein Passfoto erforderlich.
Waffen der Kategorie D (glatter Lauf / Schrotflinte) werden nur eingetragen, wenn sie im ZWR gemeldet sind (obwohl eine Meldung bisher nur freiwillig erfolgt und es aus meiner Sicht kein Gestz gibt, das die Meldung zwingend vorschreibt) Auch der Sachbearbeiter kannte kein entsprechendes Gesetz, er kann allerdings eine nicht im ZWR gelistete Waffe nicht im EFWP eintragen, weil es das Programm nicht zulässt.
Die Meldung der Büchse kann man nicht mehr selber mittels Bürgercard durchführen, sondern nur mehr über den Waffenhandel, der dafür naturlich eine Bearbeitungsgebühr verrechnen kann.
So werden wir vera$cht: - kein Gesetz, aber Vorschrift is Vorschrift...
Werden die Beamten in Zukunft vielleicht noch entscheiden, dass man Waffen nur mehr mit den Einkommensteuerbescheiden der letzten 3 Jahre eintragen lassen kann (die man natürlich freiwillig vorlegen dürfte)?
Ich finde diese Regelung willkürlich. (Der arme Sachbearbeiter kann eigentlich nichts dafür, sondern das System an sich ist willkürlich)