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Verlängerung EFWP

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 17:23
von Barry08
Ich war heute auf der BH um meinen EU-Feuerwaffenpass verlängern zu lassen.

Folgende "Neuigkeiten"
Das alte Formular wird nicht verlängert, sondern durch ein neues ersetzt. Dazu ist ein Passfoto erforderlich.
Waffen der Kategorie D (glatter Lauf / Schrotflinte) werden nur eingetragen, wenn sie im ZWR gemeldet sind (obwohl eine Meldung bisher nur freiwillig erfolgt und es aus meiner Sicht kein Gestz gibt, das die Meldung zwingend vorschreibt) Auch der Sachbearbeiter kannte kein entsprechendes Gesetz, er kann allerdings eine nicht im ZWR gelistete Waffe nicht im EFWP eintragen, weil es das Programm nicht zulässt.
Die Meldung der Büchse kann man nicht mehr selber mittels Bürgercard durchführen, sondern nur mehr über den Waffenhandel, der dafür naturlich eine Bearbeitungsgebühr verrechnen kann.

So werden wir vera$cht: - kein Gesetz, aber Vorschrift is Vorschrift...
Werden die Beamten in Zukunft vielleicht noch entscheiden, dass man Waffen nur mehr mit den Einkommensteuerbescheiden der letzten 3 Jahre eintragen lassen kann (die man natürlich freiwillig vorlegen dürfte)?

Ich finde diese Regelung willkürlich. (Der arme Sachbearbeiter kann eigentlich nichts dafür, sondern das System an sich ist willkürlich)

Re: Verlängerung EFWP

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 17:34
von bueri
Rechtlich sehr fragwürdig und dünn... Vorschriften müssen auch eine gesetzliche Grundlage haben,
als Verband Mitglied wenn du Eines bist, gleich mal dort anfragen....
Wenn nicht, Eines werden......

Re: Verlängerung EFWP

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 17:47
von crowcall66
Von wegen keine gesetzliche Grundlage: --> siehe hier Verordnung, mit der die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Gültig seit 1. Juli 2014
Nachdem der EU-Feuerwaffenpass nur mehr aus dem ZWR ausgestellt werden kann, muss man natürlich Waffen der Kategorie D die am Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen im ZWR erfassen lassen.

Re: Verlängerung EFWP

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 20:13
von martin
Lt. BMI Abteilung III/3 ist es möglich eine nicht registrierte Kat. D Waffe eintragen zu lassen. Es gibt auch Schützen die ein Luftgewehr im EFWP haben müssen da sie es sonst in manchen Ländern nicht einführen dürfen, hierfür ist eine Eintragung im ZWR überhaupt nicht vorgesehen.

Re: Verlängerung EFWP

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 20:20
von gewo
martin hat geschrieben:Lt. BMI Abteilung III/3 ist es möglich eine nicht registrierte Kat. D Waffe eintragen zu lassen. ...


nicht nur dass
es ist auch moeglich EINE waffe gleichzeitig in mehrere EFWP einzutragen
wie das technisch geloest ist weiss ich nicht

aber laut auskunft BMI III/3 geht es