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2 Personen 1 Waffenschrank?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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2 Personen 1 Waffenschrank?
Hi Leute,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Mein Vater und ich wohnen im gleichen Haushalt, beide sind WBK Besitzer. Nun zu meiner Frage: ist es erlaubt sich einen Waffenschrank zu teilen?
D.h. beide hätten einen Schlüssel und beide hätten die Möglichkeit auf die Waffen des Anderen zu gelangen.
Der Grund ist einfach nur die Platzersparnis von 2 auf einen Schrank zu verkleinern. Es würden Kat. B, C und D reinkommen.
Mfg
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Mein Vater und ich wohnen im gleichen Haushalt, beide sind WBK Besitzer. Nun zu meiner Frage: ist es erlaubt sich einen Waffenschrank zu teilen?
D.h. beide hätten einen Schlüssel und beide hätten die Möglichkeit auf die Waffen des Anderen zu gelangen.
Der Grund ist einfach nur die Platzersparnis von 2 auf einen Schrank zu verkleinern. Es würden Kat. B, C und D reinkommen.
Mfg
Zuletzt geändert von BlackWolf am Mi 30. Jul 2014, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Sako S20
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Re: 2 Personen 1 Waffrnschrank?
Ist erlaubt, selbst wenn dadurch ein Familienmitglied Zugriff auf mehr Waffen der Kat. B hätte, als auf der WBK steht.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Danke für die rasche Antwort!!
Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Floody hat geschrieben:BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?
viewtopic.php?p=307751#p307751
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Hm, belastbar ist aber was anderes - im verlinkten Faden ist das "verlässlichste" Stück Information ein Runderlass in der Auslegung eines PDers...
Siehe auch dieses Posting ein wenig weiter unten: viewtopic.php?f=20&t=18203&start=10#p307758.
Siehe auch dieses Posting ein wenig weiter unten: viewtopic.php?f=20&t=18203&start=10#p307758.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
lt. meinem SA geht das so in Ordnung. schriftlich wollte er mir das aber nicht geben
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Ich glaub zu dem Thema werd ich auch mal meinen SA befragen. Schau ma mal ob er was schriftliches rausrückt.
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Die untergeordneten Behörden, müssen sich an den Erlass halten, da er eine interne Weisung der Oberbehörde darstellt. Wenn also im Erlass steht, dass es zulässig ist, dann kann die Behörde nicht einfach die WBK entziehen. Notfalls muss man die Behörde auf den Erlass hinweisen.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
gewo hat geschrieben:Floody hat geschrieben:BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?
viewtopic.php?p=307751#p307751
Bis auf das Erbrecht sind in Ö Lebensgemeinschaften, meines Wissens, gleich gestellt
Ist aber auch nur eine Vermutung. Konkret ginge es mir um gemeinsame Verwahrung mit einer mir nicht Verwandten Person, mit der ich nicht verheiratet bin. Beispielsweise eine WG - in meinem Fall mit meiner "Lebensgefährtin". Solls geben. Wär sogar interessant wie das mit eingetragenen Partnerschaften etc. ist.
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Da wir,meine Frau und ich,beide unsere Waffen in einem Stahlschrank aufbewahren,gab es bei der Überprüfung
keinerlei Beanstandung durch den Beamten.
Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
Fox
keinerlei Beanstandung durch den Beamten.
Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
Fox
- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1543
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?
Fox hat geschrieben:Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
Fox
Jain, denn ich bin mir sicher, dass, falls bei der nächsten Kontrolle andere Beamten kommen, die was anderes sagen könnten. Fragst 10 Beamten, kriegst 10 verschiedene Antworten.
Ergo, wenn sie was sagen muss es noch lange nicht stimmen (siehe Paradebeispiel "Waffen und Muni getrennt aufbewahren").
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/