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2 Personen 1 Waffenschrank?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von BlackWolf » Mi 30. Jul 2014, 13:51

Hi Leute,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Mein Vater und ich wohnen im gleichen Haushalt, beide sind WBK Besitzer. Nun zu meiner Frage: ist es erlaubt sich einen Waffenschrank zu teilen?
D.h. beide hätten einen Schlüssel und beide hätten die Möglichkeit auf die Waffen des Anderen zu gelangen.

Der Grund ist einfach nur die Platzersparnis von 2 auf einen Schrank zu verkleinern. Es würden Kat. B, C und D reinkommen.

Mfg
Zuletzt geändert von BlackWolf am Mi 30. Jul 2014, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 2 Personen 1 Waffrnschrank?

Beitrag von rupi » Mi 30. Jul 2014, 13:52

ja ist erlaubt
member the old PD design ? oh I member

yoda
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Re: 2 Personen 1 Waffrnschrank?

Beitrag von yoda » Mi 30. Jul 2014, 13:53

Ist erlaubt, selbst wenn dadurch ein Familienmitglied Zugriff auf mehr Waffen der Kat. B hätte, als auf der WBK steht.

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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von BlackWolf » Mi 30. Jul 2014, 14:00

Danke für die rasche Antwort!!

Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von Floody » Mi 30. Jul 2014, 14:38

BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?

Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?

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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von gewo » Mi 30. Jul 2014, 15:23

Floody hat geschrieben:
BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?

Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?



viewtopic.php?p=307751#p307751
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von Fancy Joe » Mi 30. Jul 2014, 16:23

Hm, belastbar ist aber was anderes - im verlinkten Faden ist das "verlässlichste" Stück Information ein Runderlass in der Auslegung eines PDers...

Siehe auch dieses Posting ein wenig weiter unten: viewtopic.php?f=20&t=18203&start=10#p307758.

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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von Incite » Mi 30. Jul 2014, 16:41

lt. meinem SA geht das so in Ordnung. schriftlich wollte er mir das aber nicht geben :twisted:
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von BlackWolf » Do 31. Jul 2014, 07:23

Ich glaub zu dem Thema werd ich auch mal meinen SA befragen. Schau ma mal ob er was schriftliches rausrückt.
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von Stickhead » Do 31. Jul 2014, 08:15

Die untergeordneten Behörden, müssen sich an den Erlass halten, da er eine interne Weisung der Oberbehörde darstellt. Wenn also im Erlass steht, dass es zulässig ist, dann kann die Behörde nicht einfach die WBK entziehen. Notfalls muss man die Behörde auf den Erlass hinweisen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von Floody » Do 31. Jul 2014, 08:52

gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:
BlackWolf hat geschrieben:Gibt es einen Gesetzestext den ich mir ausdrucken kann falls ich eine Kontrolle habe?

Bitte das - gilt das nämlich für Verwandte? Eheleute? Lebensgemeinschaften...?



viewtopic.php?p=307751#p307751


Bis auf das Erbrecht sind in Ö Lebensgemeinschaften, meines Wissens, gleich gestellt

Ist aber auch nur eine Vermutung. Konkret ginge es mir um gemeinsame Verwahrung mit einer mir nicht Verwandten Person, mit der ich nicht verheiratet bin. Beispielsweise eine WG - in meinem Fall mit meiner "Lebensgefährtin". Solls geben. Wär sogar interessant wie das mit eingetragenen Partnerschaften etc. ist.

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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von Fox » Do 31. Jul 2014, 09:02

Da wir,meine Frau und ich,beide unsere Waffen in einem Stahlschrank aufbewahren,gab es bei der Überprüfung
keinerlei Beanstandung durch den Beamten.
Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
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Re: 2 Personen 1 Waffenschrank?

Beitrag von helmsp » Do 31. Jul 2014, 14:46

Fox hat geschrieben:Daher müsste es Korrekt sein daß beide Waffenbesitzer ihre Waffen in einem versperrbaren Schrank aufbewahren dürfen.
Fox

Jain, denn ich bin mir sicher, dass, falls bei der nächsten Kontrolle andere Beamten kommen, die was anderes sagen könnten. Fragst 10 Beamten, kriegst 10 verschiedene Antworten.
Ergo, wenn sie was sagen muss es noch lange nicht stimmen (siehe Paradebeispiel "Waffen und Muni getrennt aufbewahren").
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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