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Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Fr 15. Aug 2014, 21:18
von slasher
heute wollte ich mir für meine glock 20 wieder etwas muni kaufen.
sagt der unhöfliche herr zu mir: "hohlspitzt kann er nur genen vorlage der WBK/WP plus gültiger jagdkarte verkaufen".
stimmt das?

Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Fr 15. Aug 2014, 21:21
von Rumpumpelstielzchen
Kärntner Jagdstube in Klagenfurt?

Da hab ich sowasschonmal zu hören bekommen.

"Kurzwaffenmunition nur mit WP!"

Ich lachte und fuhr zum Kettner.

Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Fr 15. Aug 2014, 21:22
von yoda
Für VOLLMANTEL-Hohlspitz brauchst du garnix, für TEILMANTEL-Hohlspitz brauchst Jagdkarte oder Schützenpass.

Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Fr 15. Aug 2014, 21:24
von rupi
selbst das ist gefallen
Mitgliedschaft im Schützenverein reicht mittlerweile aus
oder halt eine Jagdkarte in Verbindung mit der WBK

Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Fr 15. Aug 2014, 21:28
von slasher
schützenpass hab ich, hat ihm aber nicht genügt.
beim salberger und in der jagstube in klagenfurt hatte ich bis jetzt keine probleme.
die erfahrung musste ich beim Kettner machen. :headslap:

Re: Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Sa 16. Aug 2014, 03:42
von h.-j.
Wenns nix verkaufen wollen, musst du es lassen. Vielleicht mit, "dann kauf ich wo anders" verabschieden.

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Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Sa 16. Aug 2014, 08:07
von BlackAce
rupi hat geschrieben:selbst das ist gefallen
Mitgliedschaft im Schützenverein reicht mittlerweile aus
oder halt eine Jagdkarte in Verbindung mit der WBK


Stimmt, seit dem Waffenrechtrunderlass des BMI aus 2012

Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Sa 16. Aug 2014, 13:03
von yoda
slasher hat geschrieben:...die erfahrung musste ich beim Kettner machen. :headslap:

Ziemlich lustig, ein Bekannter hat bei einem Kettner in einem anderen Bundesland Teilmantelhohlspitz nur mit seiner WBK bekommen, die Mitarbeiter dürften wirklich sehr gut geschult sein :D

Re: Holspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Sa 16. Aug 2014, 22:08
von mura
BlackAce hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:selbst das ist gefallen
Mitgliedschaft im Schützenverein reicht mittlerweile aus
oder halt eine Jagdkarte in Verbindung mit der WBK


Stimmt, seit dem Waffenrechtrunderlass des BMI aus 2012



Dann ist das jetzt amtlich dass für Teilmantel Hohlspitz Munition WBK und Mitgliedschaft im Verein ausreicht?
Wo kann man denn die Erlässe des BMI ansehen und eventuell ausdrucken(falls ein Händler wieder nicht bescheid weiss)?

Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: Sa 16. Aug 2014, 23:30
von Helmal
http://psg-braunau.bplaced.net/web/down ... 3_2012.pdf

Edit: Seite 112f, zur 1. WaffenG-DurchführungsV, geht auf ein VwGH-Erkenntnis zurück.


Es gibt auch einen Thread hierzu... Bitte selbst suchen

Liebe Grüße, Philipp

Re: Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: So 17. Aug 2014, 01:52
von mura
Helmal hat geschrieben:http://psg-braunau.bplaced.net/web/downloads/BMI-VA1900_0219-III_3_2012.pdf

Edit: Seite 112f, zur 1. WaffenG-DurchführungsV, geht auf ein VwGH-Erkenntnis zurück.


Es gibt auch einen Thread hierzu... Bitte selbst suchen

Liebe Grüße, Philipp


Vielen Dank! Sehr interessant, vor allem weil anscheinend der Großteil der Händler(zumindest bei uns) davon nichts weiß und immer noch von Jagdkarte oder ÖSB/VSB Lizenz zum Erwerb reden!
Mir Solls recht sein, kann ich mit gutem Gewissen mit dem normalen Vereinsausweis was holen gehn! ;)

Re: Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: So 17. Aug 2014, 10:52
von Helmal
Die meisten wollens einfach nicht, weil sie die rechtliche Qualität eines Runderlasses in Frage stellen/Angst haben oder was weiß der Teufel.

Beim GewO hauts hin

Liebe Grüße, Philipp

Re: Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: So 17. Aug 2014, 11:11
von gewo
Helmal hat geschrieben:....weil sie die rechtliche Qualität eines Runderlasses in Frage stellen....


hi

wenn sie das tun dann duerfen sie weder TM-HS bestellen noch diese irgendwem verkaufen

im WaffG 1996 steht:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

§ 17.
(1) ....
(2) ......... der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.


in der verordnung dazu steht:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017

Expansivmunition
§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
(2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.


und erst im runderlass steht dass man das nicht so verstehen darf dass keiner mehr TM-HS haben darf, sondern so dass nur jaeger und sportschuetzen sie haben duerfen

wer also den runderlass - aus welchen gruenden auch immer - fuer nicht "ausreichend" haelt darf TM-HS auch an jaeger nicht abegben, er darf sie nicht mal besitzen, auch nicht als haendler

daher:
BULLSHIT

Re: Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: So 17. Aug 2014, 11:14
von Helmal
Ich hätte fast gesagt dem wurde materiell derogiert aber, bequatsch ma das Morgen, ich schau's mir an, es gab dazu mal was. Liebe Grüße, Philipp

Hohlspitz nur noch mit Jagdkarte????

Verfasst: So 17. Aug 2014, 11:31
von Helmal
So, also in 17/2 WaffenG steht, der Minister hätte durch V zu verbieten außer für Sport und Jagd, in der 1. DurchführungsV steht: wurde verboten. Der VwGH (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Suchworte=) sagt im Wesentlichen, das wäre zu indifferent und pauschal, kann aber die V nicht heben, weil er nicht VfGH ist.

Ergebnis: BMI schließt sich irgendwie dem VwGH an (faktische Autorität...), ob der VfGH das auch so sehen würde, werden wir kaum erfahren, da er definitiv eine V-Prüfung im Individualantrag nicht zulassen wird und niemand den Instanzenzug beschreitet bzw mangels Beschwer beschreiten kann, so lange der Runderlass von den Vollzugsbehörden eingehalten wird. Die gegenwärtige Situation ist intransparent, aber es wird sich nichts ändern, da kein Rechtsschutzdefizit besteht, nur ein Informationsdefizit.

Liebe Grüße, Philipp