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Dachte mir, bei der Gelegenheit frage ich mal nach wies mit erweitern ausschaut.... Und dann kam der richtige schock. Meine Sachbearbeiterin meinte, das es ein neues gesetz gibt, wonach bei neu ausgestellter WBK (Meine wurde im November ausgestellt) eine 5 jährige Sperre besteht, und erst danach erweitert werden kann. Ich habe dann noch nachgefragt, ob das ein Runderlass ist oder im Gesetz steht, sie meinte es steht im Gesetz. In meinem Schock hab ich leider ned nachgefragt welcher Paragraph das ist. Ich dachte mir beim nach hause fahren dann, das sie es eventuell mit dem §23b verwechselt hat, kann aber eigentlich auch nicht sein, in dem Paragraphen steht ja nix von neuaustellung.
Weiß dazu jemand was?
So lustig finde ich das nicht... das schränkt mich jetzt schon ein bisschen im geldausgeben ein
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