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Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fentiman
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Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Fentiman » Mi 27. Aug 2014, 12:03

1. wenn ich eine c und/oder eine d waffe kaufe, wird die verwahrung dann auch regelmäßig polizeilich überprüft?

2. kann ich c und/oder d waffen online über deutsche händler beziehen, und wenn ja habt ihr hierbei vorschläge oder gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?

3. sind c und/oder d waffen vom gesetz her ebenso zu verwahren wie b waffen?

4. was haltet ihr von einer marlin 0.22 als anfänger-modell?


LG!

JPS1
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von JPS1 » Mi 27. Aug 2014, 12:59

1. nein, dzt nicht, ausser du hast eine wbk - dann mit den B gemeinsam (je nach BH/Magistrat unterschiedlich)
2. ja, nötige Import/Exportpapiere und teurer Versand (Spedition) - und nicht die ZWR Meldung nach der Lieferung vergessen - alternativ kannst du den Import über den Waffenhandel erledigen lassen, kostet idR deutlich weniger, dauert aber uU länger zb CSP Austria (Innsbruck) oder Doubleaction OG (Wien).
In 95% der Fälle kann man die Sachen, die deutsche Händler haben auch einfach bei Doubleaction OG direkt bestellen (und oft günstiger als man denkt...)
3. im Wesentlichen: ja.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Fentiman
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Fentiman » Mi 27. Aug 2014, 13:03

danke für die raschen antworten!

und nein ich habe keine WBK.

also das heißt ich kann meine c und/oder d waffen auch beispielsweise bei meiner freundin lagern, bei der ich nur übers wochenende bin,
also ist die verwahrung sozusagen nicht an meine wohnadresse gebunden?

und danke nochmal!

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Gw10
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Gw10 » Mi 27. Aug 2014, 14:45

das mit der wohnadresse wüßte ich jetzt zb nicht ... und ein "aus dem bauch heraus" möchte ich jetzt nicht schreiben, da solche dinge keine rechtsansicht darstellen (was eine dauerlagerung anbelangt)
wenn du bei ihr übernachtest: mit ihrem einverständnis kannst du die natürlich auch dorthin mitnehmen und dort irgendwo entsprechend einschlüsseln.


aber du mußt sie so lagern, daß nicht-berechtigte darauf keinen zugriff haben.
heißt im klartext: wenn alle in deiner wohnung/haus über 18 sind und kein waffenverbot haben (zivis haben keines, die haben nur das verbot von besitz genehmigungspflichtiger waffen, also kat b), darf eigentlich auch jeder darauf zugreifen, egal wems gehört (natürlich mit einverständnis).
wenn kinder anwesend sind, zu besuch sind, freunde mit waffenverbot zu besuch kommen, müssen sie so verwahrt sein, daß diese menschen keinen zugriff darauf haben.

wenn die freundin über 18 ist und kein waffenverbot hat, reicht eine lagerung in einem versperrbaren, nicht ohne weiteres vertragbaren behältnis aus, auf das gerne auch deine freundin zugriff haben darf.
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Fentiman » Mi 27. Aug 2014, 16:51

danke für die aufschlußreiche antwort!

selbstverständlich habe ich vor die waffe in einem dafür konzipierten waffenschrank zu verwahren.

aber nachdem ich weder eine WBK noch einen WP beantragen werde und rein vor habe waffen der kat c und d zu erwerben,
werde ich ja prinzipiell sowieso nicht polizeilich kontrolliert, soweit ich das verstanden habe?

(nicht das ich deshalb vorhabe, der verwahrung verantwortungslos gegenüberzutreten)

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Re: AW: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Styrax » Mi 27. Aug 2014, 17:01

Früher oder später wird auch in Österreich für Kat. C&D die Verwahrungskontrolle kommen und ein dafür notwendiges Waffenrechtliches Dokument eingeführt.

Wer das bestreitet ist in meinen Augen naiv. [emoji58]
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Magnum828 » Mi 27. Aug 2014, 17:51

Fentiman hat geschrieben:danke für die aufschlußreiche antwort!

selbstverständlich habe ich vor die waffe in einem dafür konzipierten waffenschrank zu verwahren.

aber nachdem ich weder eine WBK noch einen WP beantragen werde und rein vor habe waffen der kat c und d zu erwerben,
werde ich ja prinzipiell sowieso nicht polizeilich kontrolliert, soweit ich das verstanden habe?

(nicht das ich deshalb vorhabe, der verwahrung verantwortungslos gegenüberzutreten)



Nein, du wirst nicht kontrolliert. Du musst einzig und allein sicherstellen das kein Unbefugter zugriff auf die waffen hat. Und ja, du kannst die waffen auch bei deiner freundin lagern, die verwahrung ist nicht an deinen wohnsitz gebunden.
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Fentiman » Mi 27. Aug 2014, 17:55

danke wiedermal für die raschen antworten!

eine sehr hilfreiche community hier!

habt ihr empfehlungen bzw. das gegenteil bezüglich waffengeschäften in wien?

anfangs wird es bei mir wohl etwas kleinkalibriges werden, an dem ich mich probieren werde, auch hier nehme ich gerne empfehlungen entgegen.

auf die gefahr hin das ich mich wiederhole... DANKE!

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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Magnum828 » Mi 27. Aug 2014, 17:59

Doubleaction OG.

Enough said ;)
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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Gw10 » Mi 27. Aug 2014, 18:24

Magnum828 hat geschrieben:Doubleaction OG.

Enough said ;)


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Re: Ein paar Fragen zum Erwerb von C und D Waffen

Beitrag von Fentiman » Mi 27. Aug 2014, 23:27

danke! dann werd ich dort demnächst vorbeischauen!

ich hoffe dort mehr ware vorzufinden als auf der homepage... ;)

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