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Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 19:05
von titan
Kann mir Jemand die aktuell erlaubte Pulvermenge für Wiederlader verraten? Was ist mit Zündhütchen? Was gibt es zu beachten?
Welche Vorschriften zur Lagerung derselben sind einzuhalten? Hätte einen verfliesten Kellerraum (Lagerraum) mit wenig brennbarem Materialien zur Verfügung.
besten Dank
titan

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 19:14
von gewo
titan hat geschrieben:Kann mir Jemand die aktuell erlaubte Pulvermenge für Wiederlader verraten? Was ist mit Zündhütchen? Was gibt es zu beachten?
Welche Vorschriften zur Lagerung derselben sind einzuhalten? Hätte einen verfliesten Kellerraum (Lagerraum) mit wenig brennbarem Materialien zur Verfügung.
besten Dank
titan


hi

im keller bei bestimmten voraussetzungen bis zu 10kg

guckst du:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True

fuer zuender waere mir keine maximalmenge bekannt ...

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 19:30
von Magnum828
Die Fragestellung wird im §23 beantwortet:


4. Abschnitt

Bewilligungsfreie Aufbewahrung

Aufbewahrung von Kleinmengen

§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.

(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn


1.


dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,

2.


es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,

3.


es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und

4.


er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.

(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.

(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.

(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 19:52
von titan
Danke für die schnelle Antwort!
Eine Frage noch. Darf ich das Pulver in öffentlichen Verkehrsmittel nach dem Einkauf transportieren und wenn ja wie viel? Oder soll lieber das Auto verwendet werden. Ich bin keinesfalls heiß auf ein gerichtliches Nachspiel oder dergleichen!!!

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 20:13
von Hellboy
besser auto, pulverkisten ham das tolle orange gefahrenzeichen drauf - was glaubst was da rauskommen wird ?

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 20:20
von Magnum828
Soweit ich weiß, dürfen sämtliche Sprengmittel die für den privaten gebrauch bestimmt sind ohne irgendwelche einschränkungen transportiert werden - sicher bin ich mir aber nicht. Ob Auto oder öffentliches Verkehrsmittel müsste eigentlich wurscht sein.

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Do 28. Aug 2014, 20:24
von Irwin J. Finster
Außerdem wirst das Zeug ja nicht offen in der Hand herumtragen, sondern wohl zumindest in einer Tasche oder so. Sehe da kein Problem. Auch vom Gefahrenpotential wäre wohl ein Benzinkanister gefährlicher als ein paar Nitor-Pulverdoserl.

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Fr 29. Aug 2014, 07:56
von McMonkey
titan hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort!
Eine Frage noch. Darf ich das Pulver in öffentlichen Verkehrsmittel nach dem Einkauf transportieren und wenn ja wie viel? Oder soll lieber das Auto verwendet werden. Ich bin keinesfalls heiß auf ein gerichtliches Nachspiel oder dergleichen!!!

Wahrscheinlich gibt es einen § beim "Verkehrsbetreiber", der den Transport untersagt.
Wahrscheinlich gibt es einen § im Fahrzeug-Versicherungsgesetz, der den Transport untersagt.
Wahrscheinlich gibt es einen § ......
Wahrscheinlich ist es besser du kaufst erst gar nicht ;)

Kaufen, ab in ein Sackerl oder ein sonstiges Transportmittel (ah welch Wortspielerei 8-) ) und ab damit.

Aber ich versteht deine Bedenken, ich hoffe du verstehst auch Spaß :D

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: So 31. Aug 2014, 16:49
von Scarface
Magnum828 hat geschrieben:Soweit ich weiß, dürfen sämtliche Sprengmittel die für den privaten gebrauch bestimmt sind ohne irgendwelche einschränkungen transportiert werden - sicher bin ich mir aber nicht. Ob Auto oder öffentliches Verkehrsmittel müsste eigentlich wurscht sein.


In der U-Bahn zB dürfen Schusswaffen nicht geladen transportiert werden lt. Hausordnung. Weiß aber nicht ob da jetzt was über Sprengmittel oder so drinsteht.

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: So 31. Aug 2014, 17:52
von Magnum828
Schon, aber die hausordnung ist kein gesetz ;)

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Mo 1. Sep 2014, 07:21
von Butch
Soweit ich weis, die AGB der Wiener Linien und co. schreiben vor, dass man keine geladenen Schusswaffen, Sprengstoffe und Glasscheiben in den Verkehrsmitteln und am Bahnhofs- /Haltestellengelände transportieren darf. Ist kein Gesetz, aber eben Vertragsbedingungen die man mit seinem Fahrschein eingeht...

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 11:25
von doc steel
Butch hat geschrieben:Soweit ich weis, die AGB der Wiener Linien und co. schreiben vor, dass man keine geladenen Schusswaffen, Sprengstoffe und Glasscheiben in den Verkehrsmitteln und am Bahnhofs- /Haltestellengelände transportieren darf. Ist kein Gesetz, aber eben Vertragsbedingungen die man mit seinem Fahrschein eingeht...


"He Sie!...Hallo!...Bleims steh!
Sie herns, Er weiss oba eh, dass er keinen Sprengstoff nicht und aa kane Rewoifan und Pistoin nicht dada herin transportieren derff, gell?
Wos isn do drin, in de Kistn dada, ha?
Da is ja ein Explosiv-Zeichen drauf!!!
Hat er leicht einen Bombmanschlag vur herns, se?
Is er leicht einer von de Dschihaderer was da jezn alle terrorisieren wolln, ha?
Gib er eine Antwurt, se herns, se! Vur ihm steht eine Reschpektsperson!"

"Owa gehns, Herr Bahnhofsdirektorpräsident!
Se brauchen Ihnen da keine Surgen nicht machen, des san ameriganische Munitionskistn.
In dera hab ich meine Pistoln verschlossen, die was ich zum Schiesstand mitnehm und in da andern is die Munition dafur.
Sengs, mei Pistoln is nedamal gladn.
Da is keine Gefahr nicht zum befürchten, ausserdem san de Kistn aus einen festen Stahlblech, wissens?!"

"Nix da, nix da! Ois was schiesst und sprengt derf laut Hausurdnung auf keinen österreichischen Bahnhof nicht befindlich sein!
Ausser er hat eine Sonderspezialgenehmigung mit da Unterschrift vom Bundesbresedentn und vom Eisenbahngeneraldirektor!
Mit an Stempe drauf!"

"Na Herr Bahnsteigskommandant, tut ma leid, mit so an Papierl kann i ihner ned dienlich sein. Owa.."
"Na dann gemma, gemma! Schau er dass er weiderkummt, mit seine ameriganischen Kistn!
Mir ham ja eine Verantwurtung dem Passaschier gegenüber, gell?
Mir san ja verantwurtlich wenn dem Reisenden was is!
Oisdann....Gesetz is Gesetz!!"

"Mit Verlaub Herr Obergleisaufseher, wann ich ihner korrigieren derf...a Hausurdnung is nur a Hausurdnung und ka Gesetz nicht! Wenn i oiso.."
"Wassss!!??"
"Na jo, so ungern se des hern wern, Herr Schienendirektor...
Owa wenn ich ihnere Hausurdnung nicht befolgen will, hams nur die Meglichkeit mir an Verweis auszusprechen und
wenn ich den stantapede ned befolgen tu, den Herr Inschpekta anzurufen, der mich dann verweisen tut."

"Wasss erlaubt er sich? So ein impertinenter.."
"Na ned tuns aufreim auf an Passaschier, gell?
Weil wenns mi ohne meiner Einwilligung, vielleicht aa no a bissl gewaltsam berühren tun,
hams nacha wieder zwa Meglichkeiten.
Entweder i wehr mi und klesch ihner ane, dass glaum der planmässige D-Zug hat ihner gstreift oder
i hau danem und se bändigen mi - was zugegeben die viel unmeglichere Meglichkeit wär - und
übergem meiner den Herr Inschpekta, welcher mich dann ordnungsgemäß beamtshandeln tut!
Sie segn, des Leben is voller interessanter Meglichkeiten!"

"Sie, sie...!!!"
"Passens auf, Herr Waggondirektor, i mach ihner an Vurschlog zur Güte!
I verpack meine zwaa Kisten in an Billa-Sackl zweng der Harmlosigkeit und ihnerer Hausurdnung.
Und an Fahrschein kauf i ma jetz doch kan, weil dann geh ich mit ihner auch kan Vertrag ein und bin ihner in nix verpflichtet.
I nimm meine zwaa Kisten und foahr schwoazz!!!"


Der Bahnhofsvorstand in siebenter Generation, sein Urgroßvater war hochdekorierter K. u. K. Güter-u. Verschubbahnhofsvorstand in Tschenstochau,
dem der Kaiser höchstpersönlich einmal zugewinkt hat,
konnte von anderen Passanten rechtzeitig dem Notarzt übergeben werden, welcher einen leichten Herzinfarkt feststellte.
Ein wenig verwirrt dürfte er auch gewesen sein, da er immer wieder von Amerigana, Sprengstoff und Dschihadisten stammelte.
Aber das ist in so einem Fall meist symptomatisch.

Re: AW: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 11:36
von Magnum828
doc steel hat geschrieben:
Butch hat geschrieben:Soweit ich weis, die AGB der Wiener Linien und co. schreiben vor, dass man keine geladenen Schusswaffen, Sprengstoffe und Glasscheiben in den Verkehrsmitteln und am Bahnhofs- /Haltestellengelände transportieren darf. Ist kein Gesetz, aber eben Vertragsbedingungen die man mit seinem Fahrschein eingeht...


"He Sie!...Hallo!...Bleims steh!
Sie herns, Er weiss oba eh, dass er keinen Sprengstoff nicht und aa kane Rewoifan und Pistoin nicht dada herin transportieren derff, gell?
Wos isn do drin, in de Kistn dada, ha?
Da is ja ein Explosiv-Zeichen drauf!!!
Hat er leicht einen Bombmanschlag vur herns, se?
Is er leicht einer von de Dschihaderer was da jezn alle terrorisieren wolln, ha?
Gib er eine Antwurt, se herns, se! Vur ihm steht eine Reschpektsperson!"

"Owa gehns, Herr Bahnhofsdirektorpräsident!
Se brauchen Ihnen da keine Surgen nicht machen, des san ameriganische Munitionskistn.
In dera hab ich meine Pistoln verschlossen, die was ich zum Schiesstand mitnehm und in da andern is die Munition dafur.
Sengs, mei Pistoln is nedamal gladn.
Da is keine Gefahr nicht zum befürchten, ausserdem san de Kistn aus einen festen Stahlblech, wissens?!"

"Nix da, nix da! Ois was schiesst und sprengt derf laut Hausurdnung auf keinen österreichischen Bahnhof nicht befindlich sein!
Ausser er hat eine Sonderspezialgenehmigung mit da Unterschrift vom Bundesbresedentn und vom Eisenbahngeneraldirektor!
Mit an Stempe drauf!"

"Na Herr Bahnsteigskommandant, tut ma leid, mit so an Papierl kann i ihner ned dienlich sein. Owa.."
"Na dann gemma, gemma! Schau er dass er weiderkummt, mit seine ameriganischen Kistn!
Mir ham ja eine Verantwurtung dem Passaschier gegenüber, gell?
Mir san ja verantwurtlich wenn dem Reisenden was is!
Oisdann....Gesetz is Gesetz!!"

"Mit Verlaub Herr Obergleisaufseher, wann ich ihner korrigieren derf...a Hausurdnung is nur a Hausurdnung und ka Gesetz nicht! Wenn i oiso.."
"Wassss!!??"
"Na jo, so ungern se des hern wern, Herr Schienendirektor...
Owa wenn ich ihnere Hausurdnung nicht befolgen will, hams nur die Meglichkeit mir an Verweis auszusprechen und
wenn ich den stantapede ned befolgen tu, den Herr Inschpekta anzurufen, der mich dann verweisen tut."

"Wasss erlaubt er sich? So ein impertinenter.."
"Na ned tuns aufreim auf an Passaschier, gell?
Weil wenns mi ohne meiner Einwilligung, vielleicht aa no a bissl gewaltsam berühren tun,
hams nacha wieder zwa Meglichkeiten.
Entweder i wehr mi und klesch ihner ane, dass glaum der planmässige D-Zug hat ihner gstreift oder
i hau danem und se bändigen mi - was zugegeben die viel unmeglichere Meglichkeit wär - und
übergem meiner den Herr Inschpekta, welcher mich dann ordnungsgemäß beamtshandeln tut!
Sie segn, des Leben is voller interessanter Meglichkeiten!"

"Sie, sie...!!!"
"Passens auf, Herr Waggondirektor, i mach ihner an Vurschlog zur Güte!
I verpack meine zwaa Kisten in an Billa-Sackl zweng der Harmlosigkeit und ihnerer Hausurdnung.
Und an Fahrschein kauf i ma jetz doch kan, weil dann geh ich mit ihner auch kan Vertrag ein und bin ihner in nix verpflichtet.
I nimm meine zwaa Kisten und foahr schwoazz!!!"


Der Bahnhofsvorstand in siebenter Generation, sein Urgroßvater war hochdekorierter K. u. K. Güter-u. Verschubbahnhofsvorstand in Tschenstochau,
dem der Kaiser höchstpersönlich einmal zugewinkt hat,
konnte von anderen Passanten rechtzeitig dem Notarzt übergeben werden, welcher einen leichten Herzinfarkt feststellte.
Ein wenig verwirrt dürfte er auch gewesen sein, da er immer wieder von Amerigana, Sprengstoff und Dschihadisten stammelte.
Aber das ist in so einem Fall meist symptomatisch.

Sehr gut auf den punkt gebracht +1
:D

Re: Erlaubte Pulvermenge

Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 12:16
von Butch
Das is gut!

Solche Diskussionen gibt's immer wieder;)

Leider nimmt einem heute ja sofort die Cobra im Empfang, selbst wenn man nur neben mutmaßlichen Verbrechern wohnt wie in Kärnten gerade;)