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Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sodahl
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Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Di 12. Okt 2010, 21:06

Mal eine Frage an die "Nachbarn", ich wohne in Bayern und denke über einen Zweitwohnsitz in der schönen Alpenrepublik nach (für Urlaube und die Wochenenden).
Ich habe hier die ganze Ampel an WBKs ( d.h. rot, grün und gelb)...könnte ich mir auch in Österreich eine WBK zulegen, um dort in einem Verein am Wochende zu trainieren ohne immer Waffen hin und her transportieren zu müssen?
Wenn ja, wie? Brauche ich Idiotentest? Waffenführerschein?

Schon mal Danke für jeden Tipp!

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Di 12. Okt 2010, 21:13

sodahl hat geschrieben:Wenn ja, wie? Brauche ich Idiotentest? Waffenführerschein?
Schon mal Danke für jeden Tipp!



hallo

ist eine spezialfrage, daher bin ich mir ned zu 100% sicher
evt kann das ja noch wer widerlegen oder bestaetigten

aber soweit ich weiss:
langwaffen kat D (flinten) frei ab 18 und
langwaffen kat C (buechsen) frei ab 18 jahren
du musst nur beim kauf bekanntgeben dass du die waffe NICHT nach deutschland verbringen sindern nur hier in AT nutzen wirst

kat B (kurzwaffen)
ja, das volle programm:
idiotentest (ca 150,- ?)
waffenfuehrerschein (ca. 50,-)
du bekommst dann eine WBK so wie jeder andere, also 2 stk ohne weitere auflagen
wenn du mehr als zwei kurzwaffen willst dann benoetigst du ergebnisberichte vom bewerben (platzierung egal) , vereinsmitgliedschaft hilft auch sehr
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Di 12. Okt 2010, 21:36

ok, bin mehr der KW Schütze, was wäre wenn ich z.B. einige meiner KW von D nach AT "auslagern" wil? Wettkämpfe hätte ich reichlich, das wäre kein Problem. Muss ich mich dann auch auf 2 beschränken? Was wird den bei Euch so geschossen? Hätte da ne' Desert Eagle, Sig Sauer X-Five, Ruger Super Blackhawk, Freedom Arms .475, Les Baer 1911, S&W 686... :D
Wer die Wahl hat...
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Di 12. Okt 2010, 21:59

sodahl hat geschrieben:ok, bin mehr der KW Schütze, was wäre wenn ich z.B. einige meiner KW von D nach AT "auslagern" wil? Wettkämpfe hätte ich reichlich, das wäre kein Problem. Muss ich mich dann auch auf 2 beschränken? Was wird den bei Euch so geschossen? Hätte da ne' Desert Eagle, Sig Sauer X-Five, Ruger Super Blackhawk, Freedom Arms .475, Les Baer 1911, S&W 686... :D
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hallo

waffenfuehrerschein macht (fast) jeder waffenhaendler und buechsenmacher

das mit dem auslagern kann ein problem sein

du darfst mit einem europaeischen feuerwaffenpass bis zu drei waffen aus DE nach AT mitnehmen wenn du zu wettkaempfen ect eingeladen wirst. wenn damit eine naechtigung verbunden ist, ist das kein problem, das deckt der EFWP noch ab.

sobald du die knarren aber hier in AT lassen wirst geht das ueber die rechte die dir der EFWP gibt nicht mehr

da wirst du es am geraden weg machen muessen.

in AT wird die WBK grundsaetzlich fuer 2 FFW erteilt
mehr gibts wenn du nachweisen kannst dass du an bewerben teilnimmst und - am besten - dein vereinsobmann das bestaetigt
die forderung dass der obmann das befuerworten muss ist zwar eigentlich im gesetz nicht so vorgesehen, hat sich aber leider auf den meisten BHs eingebuergert
weiters steht dir pro wohnsitz oder geschaftsraum in dem du vom eigentuemer die erlaubnis zum fuehren deer waffe hast eine FFW zum zewck der selbstverteidigung in eigenen wohn- oder geschaeftsraeumen zu.
wird bei dir aber wohl nur eine wohnung sein denke ich, oder?

du kannst beliebige disziplinen absolvieren, alles was einigermaszen international ist gilt

ISSF (also kleinkaliber)
SGKP (praezison 25m, ab 9mm)
IPSC (alle drei divisions, ggf. mit trainings- und wettkampfwaffe, pistoe und revolver)
an sich werden fast ueberall auch CAS ergebnisslisten akzeptiert
immer wieder probleme gibt es mit speziellen bewerben fuer "taschenpistolen", kommt aber auf die zustaendige behoerde an

aus der liste ist zu erkennen dass es relativ leicht ist auf bis zu sagen wir sechs FFW zu kommen
in richtung 10stk wird bei den meisten BHs die luft duenner ..

kommt dann immer auf den sachbearbeiter an

um dir die WBK zu erhalten musst du ca. alle 5 jahre entweder ergebnisbereichte vorlegen (6stk aus den letzten 6 monaten) oder den wafenfuehrerschein nochmal machen
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Di 12. Okt 2010, 22:16

Gibt's Gegenden, die eher liberal sind? Mir schwebt da so die Gegend Hohentauern vor...

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Di 12. Okt 2010, 22:21

sodahl hat geschrieben:Gibt's Gegenden, die eher liberal sind? Mir schwebt da so die Gegend Hohentauern vor...


hi

ja, die gegend wuerde mir - entsprechendes erspartes auf der hohen kante vorausgesetzt - auch gut gefallen ;-)

und nein
es haengt ned wirklich sehr vom bundesland ab, eher von der oertlichen bezirkshauptmannschaft

wien ist eher uebel
einige BHs in wien umgebung auch

kann man aber leider ned verallgemeinern
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Di 12. Okt 2010, 22:29

Hab grade mal etwas gelesen...wie siehts mit Disziplinen im Bereich jenseits der .44 Magnum aus? Gibt's da was?

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Old Sam » Di 12. Okt 2010, 22:37

sodahl hat geschrieben:Gibt's Gegenden, die eher liberal sind? Mir schwebt da so die Gegend Hohentauern vor...


Bezirk Judenburg = eher streng, haben aber einen IPSC Verein im Raume Zeltweg ( frag Schriftführer ). Wennste im Bereich der BH Liezen bleibst dann hast bis zu 5 FFW i.d.R. kein Problem aber wir haben weit und breit keinen Stand wo man noch FFW schießen kann. Die haben sie uns alle so nach und nach gecancelt. Selben fahre ich auch rund 1,5 Stunden zum Training.

Und jenseits von .44 Mag gibbets nüscht.
Zuletzt geändert von Old Sam am Di 12. Okt 2010, 22:46, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Di 12. Okt 2010, 22:38

sodahl hat geschrieben:Hab grade mal etwas gelesen...wie siehts mit Disziplinen im Bereich jenseits der .44 Magnum aus? Gibt's da was?


hi

immer wieder, ja
kommt halt auch sehr auf die vereine in der gegend an wo du dich niederlassen willst

hier suedlich wiens gibts immer wieder bewerbe ab 44mag aufwaerts
wird es wohl auch im wilden westen geben ...
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Old Sam » Di 12. Okt 2010, 22:45

Nö. Nicht die Bohne, in St. Gallen kannst zwar alles schießen aber Bewerbe gibts da kaum dafür.
Eventühl im Grazer Raum aber da fahrste auch schon wieder gut 2 Stunden bis dahin.
Also kannst das schwere Gerät ruhig zuhause lassen.
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Di 12. Okt 2010, 22:51

Schluchz...muss ich mir wohl ne'n KK Wechselsystem (.357 Magnum) für die Deagle besorgen...

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Di 12. Okt 2010, 22:58

sodahl hat geschrieben:Schluchz...muss ich mir wohl ne'n KK Wechselsystem (.357 Magnum) für die Deagle besorgen...



LOL
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Old Sam » Di 12. Okt 2010, 23:03

Hier mal ein paar Vereine der Gegend. Da kannste schmökern ob was für Dich dabei ist:
http://members.aon.at/oscf/

http://www.hsvstm.at/rechts.htm

http://www.polsv-leoben.at/

http://www.schuetzenrunde.istsuper.com/

Vom HSV Zeltweg kenn ich leider keine Hompeitsch.
Howdy

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sandman » Mi 13. Okt 2010, 00:06

Um wieder zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:

Muss ein EU Bürger nicht den Hauptwohnsitz in Ö haben für eine WBK?

Grüße

Sandman
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Mi 13. Okt 2010, 00:17

sandman hat geschrieben:Um wieder zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:
Muss ein EU Bürger nicht den Hauptwohnsitz in Ö haben für eine WBK?
Grüße
Sandman



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den begriff hauptwohnsitz gibts im eu recht ned
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