ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Vintageologist » Mi 13. Okt 2010, 01:15

sandman hat geschrieben:Um wieder zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:

Muss ein EU Bürger nicht den Hauptwohnsitz in Ö haben für eine WBK?

Grüße

Sandman


No. Es ist nur von EWR Bürger die Rede. Und da die Teutonen da jedenfalls dazu gehören alles kein Problem.
Problematisch wirds erst, wenn er die Waffen zwischen DE und AT hin und her pendeln will. Da braucht er nämlich jeweils das EU Import/Export Formblatt, weil das vom EU-FWP wieder in keinster Weise gedeckt ist. :tipphead:
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sandman » Mi 13. Okt 2010, 20:36

gewo hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:Um wieder zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:
Muss ein EU Bürger nicht den Hauptwohnsitz in Ö haben für eine WBK?
Grüße
Sandman



hi

den begriff hauptwohnsitz gibts im eu recht ned


Im EU Recht vielleicht nicht, aber im österreichischen und um das geht es ja hier

Habe den Passus gefunden, es geht also doch nicht um den Hauptwohnsitz, aber es gibt Einschränkungen:

Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B

§ 20. .........................................

(3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.

(4) Wer zwar in der Europäischen Union einen Wohnsitz, den Hauptwohnsitz aber nicht im Bundesgebiet hat, darf die in dem für ihn ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragenen Waffen besitzen, sofern das Mitbringen dieser Waffen von der zuständigen Behörde (§ 38 Abs. 2) bewilligt worden ist oder der Betroffene als Jäger oder Sportschütze den Anlaß der Reise nachweist.


Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Stickhead » Mi 13. Okt 2010, 21:35

Der in einem anderen Unionsstaat ausgestellte Europäische Feuerwaffenpass berechtigt den Rechtsinhaber, die darin eingetragenen Feuerwaffen nach Österreich mitzunehmen und in Österreich zu besitzen, ohne dass er hiezu eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass nach § 20 WaffG erwirken müsste, wobei allerdings, sofern nicht die Ausnahmen des § 38 Abs 3 WaffG greifen - zusätzlich noch eine individuelle Mitnahmegenehmigung nach § 38 Abs 2 WaffG erforderlich ist. Diese wird von der österreichischen Waffenbehörde durch EIntragung im ausländischen Europäischen Feuerwaffenpass erteilt.
§ 38 Abs (2) hat geschrieben:Schusswaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese
Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen
sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im
Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt
worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann
für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpassinhaber die
öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den
Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert
werden.
§ 38 Abs (3) hat geschrieben:Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
1. Jäger für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte
Munition und
89
2. Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition, sofern diese
Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass
eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagdoder
Sportausübung nachweist.


Ich denke, mit deutschem EU-FWP und der Genehmigung gemäß § 38 Abs. 2 WaffG durch die Österreichische Behörde, wo sich dein Wohnsitz befindet, wird es kein Problem sein, die Waffen hier in Österreich zu besitzen.
Mit der Genehmigung kannst du die Waffen, laut meiner Auffassung, auch beliebig oft ein- und ausführen.

Eine WBK steht dir rechtlich auch zu:
§ 21 (1) hat geschrieben: Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
und für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe eine Rechtfertigung anführen
können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im
Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, sofern sie den Nachweis erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die
Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
§ 22 (1) hat geschrieben: Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen,
wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die genehmigungspflichtige Schusswaffe
innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur
Selbstverteidigung bereithalten will.


:)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Mi 13. Okt 2010, 23:09

sandman hat geschrieben:.... sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.[/b]
...



viewtopic.php?p=39930#p39930
:whistle:
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
sodahl
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Di 12. Okt 2010, 20:51
Wohnort: Bayern, DDR 2.0
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 08:42

muss ich das jetzt so verstehen, das ich nur eine der Waffen, die ich in D besitze auch in die WBK AT eintragen lassen kann? Oder kann ich mir in Österreich die WBK beantragen und dann z.B. eine Glock (hab ich keine) kaufen...die würde dann ja in AT bleiben und dort im Verein geschossen werden...
Nicht das der Kollege in Österreich dann einen Infarkt bekommt, wenn ich da 10 Kurzwaffen in die WBK umgetragen haben möchte. :-))

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2010, 09:54

sodahl hat geschrieben:muss ich das jetzt so verstehen, das ich nur eine der Waffen, die ich in D besitze auch in die WBK AT eintragen lassen kann? Oder kann ich mir in Österreich die WBK beantragen und dann z.B. eine Glock (hab ich keine) kaufen...die würde dann ja in AT bleiben und dort im Verein geschossen werden...


hi

WBK in oesterreich mit allen nebenschauplaetzen (waffenfuehrerschein, psychotest) und du kannst HIER in AT mal ohne aufwand und ohne aerger ZWEI faustfeuerwaffen (oder zulaesige HA-langwaffen) besitzen.

die haben dann mit deinem besitz in DE nix zu tun
die beiden mitnehmen nach DE wird aber kompliziert ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Stickhead » Do 14. Okt 2010, 10:06

Probier einfach die EU-FWP-Variante. Sprich dich mit beiden Behörden ab und fertig.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2010, 10:08

Stickhead hat geschrieben:Probier einfach die EU-FWP-Variante. Sprich dich mit beiden Behörden ab und fertig.


hi

ich denke mal es geht ihm auch darum die waffen aus dem deutschen system draussen zu haben
also solche kaufen zu koennen fuer welch in DE in 100 jahren kein voreintrag zu bekommen ist

ist ja voellig opportun
in dem fall wuerde die EFWP variante keinen sinn machen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
sodahl
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Di 12. Okt 2010, 20:51
Wohnort: Bayern, DDR 2.0
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 11:23

Nicht ganz...ich fürchte die rot-grüne Seuche wird hier weiter um sich greifen und da möchte ich vorsorgen und zumindest die eine oder andere Waffe "retten"...
Leider sind's erheblich mehr als drei...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2010, 11:35

sodahl hat geschrieben:Nicht ganz...ich fürchte die rot-grüne Seuche wird hier weiter um sich greifen und da möchte ich vorsorgen und zumindest die eine oder andere Waffe "retten"...
Leider sind's erheblich mehr als drei...


hallo

naja, ist hier sicher leichter als bei euch

wie gesagt, bis zu 5 stk kurzwaffen sind eigentlich fast ueberall relativ problemlos zu bekommen
ab 10 stk wird es eng

langwaffen fallen da aber nicht hinein
die sind (ausser halbautomaten) frei ab 18 ..

viel erfolg
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
sodahl
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Di 12. Okt 2010, 20:51
Wohnort: Bayern, DDR 2.0
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 12:05

Ich wäre schon glücklich, wenn ich meinen Freedom Arms Revolver, die Desert Eagle und meinen Ruger Blackhawk im Ernstfall retten könnte...dann noch ganz patriotisch eine Glock 17 dazu und vielleicht ne Steyer Aug...träum...das wärs ;-))

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2010, 12:06

sodahl hat geschrieben:Ich wäre schon glücklich, wenn ich meinen Freedom Arms Revolver, die Desert Eagle und meinen Ruger Blackhawk im Ernstfall retten könnte...dann noch ganz patriotisch eine Glock 17 dazu und vielleicht ne Steyer Aug...träum...das wärs ;-))


hi

fuenf plaetze
kein problem
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Marc
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 570
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 14:16
Wohnort: Grossraum Wien

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Marc » Do 14. Okt 2010, 12:06

Hallo!

Ich habe ein paar Punkte zu deiner Problematik zusammengefasst, vieleicht hilft Dir das weiter:


sodahl hat geschrieben:Nicht ganz...ich fürchte die rot-grüne Seuche wird hier weiter um sich greifen und da möchte ich vorsorgen und zumindest die eine oder andere Waffe "retten"...
Leider sind's erheblich mehr als drei...



Wie schon von den anderen Pulverdampfleren gesagt, eine WBK für 2 Kategorie B Waffen wirst Du ohne Probleme (sogar in Wien) bekommen, wenn du Dich "auf Selbschutz in den eigenen 4 Wänden" berufst, dies ist der einzige Grund bei welchem die Behörde KEIN Ermessen hat und die WBK (beim Erfüllen der anderen, geringen Vorrausetzungen) ausstellen MUSS.

Kugelrepetierer, entweder Vorderschaftsrepetierer, Kammerstängelrepeteirere, Unterhebelrepetierer, Geradezugrepetierer (ausser im Kaliber .50 BMG, das ist hierzulande "böse") und bestimmte Schrotlangwaffen darfst Du frei ab 18 Jahren erwerben, diese verbrauchen keinen WBK Platz, ab 20 Waffen musst dies aber melden und deine Verwahrung wird überprüft, ab 40 Waffen kommt dann die nächte Prüfung, etc.

Ausnahmen bei den Schrotlangwaffen:
Einzelflinten und Doppelflinten sind frei ab 18, die NICHT-selbstladenden Schrotrepetierer (ausser den "bösen" Pumpguns, diese Gerätschaften sind nicht erlaubt und deshalb Kategorie A) sind Kategorie B und verbrauchen einen WBK Platz - frag nicht nach der Logik...


Du kannst also mit solch einer WBK 2 Kurzwaffen oder 2 Halbautomatische Langwaffen in Österreich erwerben. Du könntest aber auch zwei deiner in Deutschland vorhandenen Kurz- oder halbautomatischen Langwaffen - mittels Ausfuhr/Einfuhrformular - in deinen österreichischen Bestand übernehmen.

Kugelreptiergewehre und bestimmte Schrotflinten kannst Du - mittels Ausfuhr/Einfuhrformular - theoretisch in unbegrenzter Stückzahl (beachte die Meldemenge von 20) in deine österreichischen Bestand übernehmen. Solch eine Export/Importformular Transaktion (egal wie viele Waffen dabei von Dir von A nach B übertragen werden kostet dich von von deutscher Seite etwa 12 €, von östereichischer Seite etwa 58€, das macht um die 70-75 €)

Das regelmässige hin- und her Transportieren der Waffen von Österreich nach Deutschland und zurück ist das eigentliche - bürokratische, rechtliche - Probleme, falls Du das aber nicht beabsichtigst, ist der Aufwand für dich recht überschaubar.


Falls Du aber grössere Mengen an Kategorie B Waffen (Kurzwaffen und Selbstlader) - also mehr als 2 - in Österreich besitzen möchtests, hast Du das gleiche Problem wie die meisten von uns hier:

WBK Erweiterungen liegen im Ermessen der Behörde


Mit der Teilnahme an österreichischen Wettbewerben sollte es aber möglich sein, die 5 WBK Plätze innerhalb eines Jahres zu begründen und zu erhalten.


Alles Gute,

Marc
Suche:

IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR

Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR

Benutzeravatar
sodahl
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Di 12. Okt 2010, 20:51
Wohnort: Bayern, DDR 2.0
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 12:40

Das hört sich doch gut an...und sollte kein Problem sein.
Braucht man den Waffenführerschein eigentlich auch, wenn man schon das deutsche Gegenstück hat und diverse Wettkämpfe nachweisen kann?
Wo macht man den Psychotest am besten?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2010, 13:33

sodahl hat geschrieben:Das hört sich doch gut an...und sollte kein Problem sein.
Braucht man den Waffenführerschein eigentlich auch, wenn man schon das deutsche Gegenstück hat und diverse Wettkämpfe nachweisen kann?
Wo macht man den Psychotest am besten?


hi

am WFS wirst ned vorbeikommen

betreffend psychotest gibt eine liste auf der IWOE seite
jedenfalls nicht beim KfV machen, die wolln uns ned so sagt man ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten