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Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Vintageologist » Do 14. Okt 2010, 14:27

Marc hat geschrieben:Du kannst also mit solch einer WBK 2 Kurzwaffen oder 2 Halbautomatische Langwaffen in Österreich erwerben. Du könntest aber auch zwei deiner in Deutschland vorhandenen Kurz- oder halbautomatischen Langwaffen - mittels Ausfuhr/Einfuhrformular - in deinen österreichischen Bestand übernehmen.


Das mit den Langwaffen würd ich mal so nicht unterschreiben... das meiste, was in DE "problemlos" zu erwerben ist, ist bei uns Kat. A und selbst einige, die sowohl in DE als auch AT legal sind, sind hierzulande nur in der modifizierten Austria Version legal.

sodahl hat geschrieben:Wo macht man den Psychotest am besten?

Ich schick dir eine PM von meinem...
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Marc » Do 14. Okt 2010, 15:00

Hallo!

Vintageologist hat geschrieben:Das mit den Langwaffen würd ich mal so nicht unterschreiben... das meiste, was in DE "problemlos" zu erwerben ist, ist bei uns Kat. A und selbst einige, die sowohl in DE als auch AT legal sind, sind hierzulande nur in der modifizierten Austria Version legal.



Das stimmt, ich wollte nur in meinem Post nicht auf alle Eventualitäten eingehen, wäre sonst ausgeufert und "sodahl" hat weiter oben etwas von einem Steyr AUG erzählt.


Grüsse,

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 18:21

;-))

Erst mal Danke! Das Problem mit den Halbautomaten kenne ich, da müssten bei meinem OA15 wohl so einige Dinge geändert werden, die Benelli Vorderschaftrepetierflinte ist ja gaaannz böse und geht so gar nicht und von meinem Garand fange ich gar nicht erst an... :naughty:
Wenn ich mir drüben erst mal ne´Glock und denn ev. mal eine konforme Steyr AUG zulegen könnte, wäre das schon mal prima. Wenn dann hier die DDR aufgemacht wird, denn bringe ich halt noch ein paar Lieblinge in Sicherheit und kann dann ruhig schlafen... :violin:
Meine restlichen Langwaffen sind problemlos (K98, UHR Marlin Cowboy, Mosin Nagnat, Finne M39, Roedale Custom) zu importieren und auf den Kauf eines .50 BMG kann ich ja grade noch verzichten...gibt ja das .460 Steyr :dance:
Jetzt erst mal in Ruhe Immobilien gucken und schaun...ist ja nicht sooo eilig.

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Marc » Do 14. Okt 2010, 18:26

sodahl hat geschrieben:....und auf den Kauf eines .50 BMG kann ich ja grade noch verzichten...gibt ja das .460 Steyr :dance:



Ist - laut einigen Aussagen von Forenmitgliedern - genau so "böse" wie .50 bmg.

Die .338 Lapua Manum dagegen ist "gut" :-)

Grüsse,

Marc
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Stickhead » Do 14. Okt 2010, 18:52

1. Mit dem Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schießbewerben durch Ergebnislisten hast du bei der Behörde gute Chancen, dass du dir den Waffenführerschein ersparst.
2. Was braucht man in Deutschland für eine Sammler-Waffenbesitzkarte?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Vintageologist » Do 14. Okt 2010, 19:38

sodahl hat geschrieben:
Erst mal Danke! Das Problem mit den Halbautomaten kenne ich, da müssten bei meinem OA15 wohl so einige Dinge geändert werden.

Lauf und Verschluss in erster Linie... und Bajonettwarze ab, falls du eine hast... und falls vorhanden MFD durch Komp ersetzen (gibt auch MFD lookalike Komps bei uns in Ö :) )

sodahl hat geschrieben: und auf den Kauf eines .50 BMG kann ich ja grade noch verzichten...gibt ja das .460 Steyr :dance:
Jetzt erst mal in Ruhe Immobilien gucken und schaun...ist ja nicht sooo eilig.


.460 Steyr leider noch immer KM und wird sich wohl auch in absehbarer Zeit nicht ändern, obwohl da mal einer von der Verband Beschwerde beim VwGH eingelegt hat... vor etwa 2 Jahren :D
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 19:50

zu 1. Das hatte ich gehofft ;-)
zu 2.) Au weia...

Also erst mal brauchst Du ein Sammelthema. Dieses muss "kulturhistorisch bedeutsam" oder "wissenschaftlich-technisch" sein...meistens nimmt man ersteres, da eher von Erfolg gekrönt. Dann benötigst Du ein Gutachten, das die Bedeutsamkeit beweist (kannst Du auch selbst schreiben, dann haftest Du aber auch, wenn in Deiner Sammelliste nur eine "falsche" Waffe drin ist und Du die dann kauft...dann ist alles wech...verbotener Waffenbesitz!
Also besser Gutachter bezahlen (400-1000 €). Mit dem Gutachten dann Antrag ausfüllen und das zur Behörde. Falls noch keine Sachkundeprüfung vorhanden (bei Sportschützen und Jäger ist die Pflicht und ähnlich Eurem Waffenführerschein, nur umfangreicher), so musst Du die dann auch noch ablegen...und zwar zu Deinem Sammelgebiet (also besser, man hat die schon, sonst wird auf durchfallen geprüft).
Nachweis der sicheren Aufbewahrung ist ebenfalls nötig (bei mehr als 10 KW dann Safe Stufe VDA 1)...teurer Spaß.
Meistens wird das Sammelthema begrenzt bis spätestens 1945 (kann später erweitert werden), Munition ist in der Regel nicht drin!! Damit schießen auch nur in besonderen Fällen erlaubt (Funktionsüberprüfung). Manche Behörden erlauben Munition, andere nicht. Ich habe z.B. das Thema "Kurzwaffen der Firma S&W bis zum Baujahr 1945" OHNE Munition...dafür brauchen die Waffen aber auch keinen Beschuss ;-))
Ein Bekannter von mir hat bei bei der Entwicklung von Magazinen mitgearbeitet und daher auch die Rote WBK (Sammel-WBK) beantragt...für gleich 5 Firmen und ohne Baujahr-Angabe...und auch bekommen. Er sammelt jetzt S&W, Caspian, Freedom Arms, Glock und Sig Sauer...so was ist aber eher die Ausnahme und ging früher noch. Heute erheblich schwerer, es gibt aber auch Sammelthemen wie "Kurzwaffen des CIA"...der wurde ja nach 45 gegründet ;-))
Im Notfall geht dann so einiges noch mit Hilfe eines Anwalts durch, was vorher abgelehnt wurde!

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Vintageologist » Do 14. Okt 2010, 20:07

Ach du Sch...

Waffen ohne Munition? Da verzichte ich gleich auf die Waffe, das wäre mir zu unnötig...
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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von sodahl » Do 14. Okt 2010, 20:44

Na ja, ich hab ja noch 15 Sportwaffen. :-))
Aber man kann auch ein zweites Gutachten machen lassen und dann Munition als Sammelthema starten...dann geht das auf jeden Fall. Oder halt Anwalt und dann sollte es auch gehen. War mir nicht wichtig, da man als Sammler die Waffen wg. Wertverlust in der Regel nicht schiesst...ausserdem bin ich Wiederlader...wenn ich also wollte... :naughty:

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Stickhead » Do 14. Okt 2010, 20:47

Wenn das so ist...

Waffengesetz Praxiskommentar - Hauper, Keplinger, Seite 165 hat geschrieben:Bei Waffensammlern kann auch eine größere Zahl von Waffen gerechtfertigt sein. Die Rechtfertigung kann aber nur in einer - nach bestimmten Gesichtspunkten aufgebauten - Sammlung liegen, eine bloße Ansammlung von Waffen reicht nicht.


Waffengesetz Praxiskommentar - Hauper, Keplinger, Seite 167 hat geschrieben:Da das Sammeln als Rechtfertigung unter Umständen den Erwerb bestehender Sammlungen zu tragen hat, es sich somit um die Erlaubnis des Erwerbs und des Besitzes einer größeren Anzahl von Waffen handelt, bedarf auch die Ernsthaftigkeit der Sammelabsicht eines gewissen Nachweises. Dieser soll dadurch erbracht werden, dass sich der Betroffene mit dem Gegenstand der Sammlung vertraut erweist. Auch hierfür kann die Einholung eines Gutachtens erforderlich werden.


Meine Meinung:
Wenn du bereits in Deutschland bereits so ein Gutachten hast und (behördlich) anerkannter Sammler bist, hast du sicher gute Chancen, dass dir die österreichische Behörde von Anfang an mehr Plätze gibt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Zweitwohnsitz in AT und Wbk?

Beitrag von Vintageologist » Do 14. Okt 2010, 23:07

sodahl hat geschrieben:Na ja, ich hab ja noch 15 Sportwaffen. :-))
Aber man kann auch ein zweites Gutachten machen lassen und dann Munition als Sammelthema starten...dann geht das auf jeden Fall. Oder halt Anwalt und dann sollte es auch gehen. War mir nicht wichtig, da man als Sammler die Waffen wg. Wertverlust in der Regel nicht schiesst...ausserdem bin ich Wiederlader...wenn ich also wollte... :naughty:


Ich würd eher sagen, dass solche Leute, die ihre Waffen nicht ausführen, wegen Spaßverlust und Waffenquälerei eingekerkert gehören.
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