Hallo,
kurze Frage, wenn ich in Deutschland eine Vorderlader Doppelflinte von Privat erwerbe, wie läuft das rechtlich ab? Diese ist ja in Deutschland Erwerbsscheinpflichtig, benötigt da der Verkäufer eine Exportgenehmigung für seine BH?
Ich hab' echt keine Ahnung wie das in so einem Fall gehandhabt wird.
Danke im Voraus!
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VL Doppelflinte aus D?
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Re: VL Doppelflinte aus D?
>Michael< hat geschrieben:Hallo,
kurze Frage, wenn ich in Deutschland eine Vorderlader Doppelflinte von Privat erwerbe, wie läuft das rechtlich ab? Diese ist ja in Deutschland Erwerbsscheinpflichtig, benötigt da der Verkäufer eine Exportgenehmigung für seine BH?
Ich hab' echt keine Ahnung wie das in so einem Fall gehandhabt wird.
Danke im Voraus!
hi
ist eine ganz normale waffenverbringung DE-> AT
du holst dir deine importgenehmigung vom amt, kostet irgendwas mit € 60,- glaube ich
schickst ihm die raus nach DE
er geht damit auf sein amt und holt sich seine exporterlaubnis, kostet irgendwas mit € 20,-
und dann kann er dir die waffe schicken zb mit overnight, kostet irgendwas mit € 70,- oder so
evt geht es auch mit DPD oder DHL, weiss ned ob die in der richtung waffen international versenden, von uns aus tun sie es nicht ...
es gibt auch haendler die solche verbringungen anbieten
dauert meistens ein paar tage laenger, kostet aber in summe nur rund gut 1/3 davon
edit: upps, moment... vorderlader?
kann sein dass die frei reinkommen duerfen...
da kann ich dir mittags nachsehen
da gab es aber irgendwie auch einen unterschied einschuessig und mehrschuessig
da muss ich nachsehen...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: VL Doppelflinte aus D?
Also wenns eine VL-Doppel-Flinte ist, schauts leider lt. Gesetz so aus, daß die ganz normale Kat. D sind, außer es wäre eine Stein-, Lunten- oder Radschloss-Doppel-Flinte.
Im Gesetz steht bei §45 Abs. 1: Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung.
Somit wars das leider für frei schicken, sondern es ist das Import-Prozedere, wie von Gewo sehr gut beschrieben, notwendig. Leider.
Im Gesetz steht bei §45 Abs. 1: Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung.
Somit wars das leider für frei schicken, sondern es ist das Import-Prozedere, wie von Gewo sehr gut beschrieben, notwendig. Leider.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
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- >Michael<
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Re: VL Doppelflinte aus D?
Aha, danke für die Auskunft. Hm, ist sehr ärgerlich das ganze.
Sagt mal, wie siehts denn dann bitte mit Schwarzpulver HINTERlader aus? Also z.B die Sharps welche mit Papierpatronen geladen wird welche ein Perkussionsschloss zündet?
Sagt mal, wie siehts denn dann bitte mit Schwarzpulver HINTERlader aus? Also z.B die Sharps welche mit Papierpatronen geladen wird welche ein Perkussionsschloss zündet?
-
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Re: VL Doppelflinte aus D?
das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "Vorder-" und "Hinterlader".
Es bewertet hier nur "Schusswaffen mit Perkussionsschloss".
Es bewertet hier nur "Schusswaffen mit Perkussionsschloss".
- >Michael<
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Re: VL Doppelflinte aus D?
Aha, danke!
- Maggo
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Re: VL Doppelflinte aus D?
Sofern es eine Original VL Perkussions Doppelflinte vor 1871 ist fällt sie auch unter den §45.
Bei einer Doppelläufigen Replika würde ich sagen das sie auch unter Kat. D fällt weil ja explizit im §45 Einschüssige Perkussionswaffen steht.
Aber hier reden wir um des Kaisers Bart, Da in Deutschland alle Doppelläufigen VL-waffen unter die WBK Pflicht fällt wirst du sie ohne deutscher Verbringungsgenemigung auch nicht aus Deutschland bekommen.Und ohne Einfuhrgenemigung von Österreich wirst du auch keine Ausfuhrgenemigung von Deutschland bekommen.
Bei einer Doppelläufigen Replika würde ich sagen das sie auch unter Kat. D fällt weil ja explizit im §45 Einschüssige Perkussionswaffen steht.
Aber hier reden wir um des Kaisers Bart, Da in Deutschland alle Doppelläufigen VL-waffen unter die WBK Pflicht fällt wirst du sie ohne deutscher Verbringungsgenemigung auch nicht aus Deutschland bekommen.Und ohne Einfuhrgenemigung von Österreich wirst du auch keine Ausfuhrgenemigung von Deutschland bekommen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!