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Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 13:19
von lalucre
Hallo zusammen,

gleich vorweg, hier handelt es sich in erster Linie um rein theoretische Überlegungen.

Ich nehme an die meisten hier kennen hickok45 oder ähnliche Youtuber, die auf privaten Grundstücken ballern können, wie es ihnen beliebt. Daher meine Frage, in wie weit ist so etwas in Österreich erlaubt? Kann ich auf privaten Grundstücken machen was ich will, auch mit Schusswaffen? Muss ich bestimmte Regeln (wie Sicherheitszonen, Schussfang) einhalten, oder ist es ganz verboten? Ich hab zuerst mal im Waffengesetzt nachgelesen, dort aber nur etwas über den Betrieb von Schießstätten gefunden. Ob die Benützung auf privatem Gelände zulässig ist oder nicht, wird nicht erwähnt.

Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.


Weiß jemand, wie und wo das geregelt ist?

lalucre

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 13:21
von rupi
du brauchst Lärmschutz, Kugelfang und ein eingefriedetes Grundstück

diese 3 Punkte musst du einhalten
optischer Sichtschutz wär auch nicht schlecht ;)

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 15:16
von h.-j.
müsste man das dann eigentlich melden? kontrollen gebühren bla bla?

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 15:16
von BigBen
Das Thema hatten wir sooooo oft...versucht ihr eigentlich garnicht die Suchfunktion zu verwenden?

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 18:01
von gewo

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 19:10
von Senf
rupi hat geschrieben:du brauchst Lärmschutz, Kugelfang und ein eingefriedetes Grundstück

diese 3 Punkte musst du einhalten
optischer Sichtschutz wär auch nicht schlecht ;)


brauchen tust keinen Lärmschutz... untertags darfst Lärm machen wie du willst es sei denn es gibt Beschränkungen... Sonst dürftest ja auch nix flexen odern schrämmen ohne Lärmschutz.

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 19:22
von yoda
Senf hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:du brauchst Lärmschutz, Kugelfang und ein eingefriedetes Grundstück

diese 3 Punkte musst du einhalten
optischer Sichtschutz wär auch nicht schlecht ;)


brauchen tust keinen Lärmschutz... untertags darfst Lärm machen wie du willst es sei denn es gibt Beschränkungen... Sonst dürftest ja auch nix flexen odern schrämmen ohne Lärmschutz.

Das ist leider oder gottseidank falsch -> NÖ POLIZEISTRAFGESETZ § 1 -> Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung

Wenn ich beim Arbeiten Lärm mache ist das unvermeidlich und notwendig, wenn ich mit dem K98k (ca. 150-160 dB) spaßhalber im Garten herumschieße ist das eher ungebührlich und auch deutlich lauter als die Hilti :D

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 20:49
von Hausmasta
Außerdem reagiert die Nachbarschaft sicher sensibler auf Schüsse als auf Lärm von Baumaschinen.

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 21:10
von gewo
Senf hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:du brauchst Lärmschutz, Kugelfang und ein eingefriedetes Grundstück

diese 3 Punkte musst du einhalten
optischer Sichtschutz wär auch nicht schlecht ;)


brauchen tust keinen Lärmschutz... untertags darfst Lärm machen wie du willst es sei denn es gibt Beschränkungen... Sonst dürftest ja auch nix flexen odern schrämmen ohne Lärmschutz.


hi

wie yoda schon schon schrieb

du darfst NIE unnoetigen laerm machen
von daher ist die an stammtischen immer wieder kolportierte uhrzeot von 22h bis zu der man "laut" sein durch nichts festgelegt

umgekehrt darf jedoch dann wenn es NOTWENDIG ist auch in der nacht oder am sonntag laerm gemacht werden

in wien zb reicht fuer einen gewerbebetrieb ( meist baufirmen) eine simple meldung an die behoerde um zb auch am sonntag ab 6h bis 22h beliebig baulaerm verursachen zu duerfen

die nachtstunden 6-22h sind strenger reglementiert, aber auch da darf unter bestimmten voraussetzungen (zwingende gruende) nach antrag beliebig laut gelaermt werden...

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 22:41
von <BigM>
Kann zu, die Antwort oben ist ja schon gefallen.

Re: Wo darf ich mit einer Schusswaffe schießen?

Verfasst: Di 28. Okt 2014, 01:11
von lalucre
ok, danke für die Antworten!