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Schießstand im eigenen Wald?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schießstand im eigenen Wald?
Hallo miteinander,
hab da mal ne Frage:
Darf ich im eigenen Wald einen Schießstand machen? Ich denke da an eine 300m Bahn.
sG
hab da mal ne Frage:
Darf ich im eigenen Wald einen Schießstand machen? Ich denke da an eine 300m Bahn.
sG
Re: Schießstand im eigenen Wald?
Glock 17 Gen4
ProArms PAR MK3
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Re: Schießstand im eigenen Wald?
Ja da gehts um das eigene Grundstück.
Ich weiß ja nicht ob, aber ich glaube im Wald könnt es ja andere Gesetze geben. Einfrieden kann ich ja zum Beispiel auch nur schlecht
Der Wald wird von einem Förster der Stadt betreut. Gejagt wird dort nicht.
Ich weiß ja nicht ob, aber ich glaube im Wald könnt es ja andere Gesetze geben. Einfrieden kann ich ja zum Beispiel auch nur schlecht
Der Wald wird von einem Förster der Stadt betreut. Gejagt wird dort nicht.
Re: Schießstand im eigenen Wald?
Ja, ne ... im Wald einen Schießstand machen.
Denk mal darüber nach, was gefährlicher/komplizierter ist:
- Schießen im Wald oder schießen auf eigenem Grundstück?
- Grundstück absichern oder Wald abgrenzen und sichern?
Selbst wenn man der Förster des Waldes ist wird es nicht einfacher.
Denk mal darüber nach, was gefährlicher/komplizierter ist:
- Schießen im Wald oder schießen auf eigenem Grundstück?
- Grundstück absichern oder Wald abgrenzen und sichern?
Selbst wenn man der Förster des Waldes ist wird es nicht einfacher.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4508
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Schießstand im eigenen Wald?
Ruht in dem Waldgebiet explizit die Jagd? Wenn nein, gehört der Wald zu einem Jagdrevier, und wenn Du da mit einer geladenen Waffe unterwegs bist machst Du dich schon mal wegen Durchstreifen und Eingriff in fremdes Jagdrecht strafbar.
Zuletzt geändert von Irwin J. Finster am Mi 29. Okt 2014, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
Re: Schießstand im eigenen Wald?
bino71 hat geschrieben:Ja, ne ... im Wald einen Schießstand machen.
Denk mal darüber nach, was gefährlicher/komplizierter ist:
- Schießen im Wald oder schießen auf eigenem Grundstück?
- Grundstück absichern oder Wald abgrenzen und sichern?
Selbst wenn man der Förster des Waldes ist wird es nicht einfacher.
inwiefern ist ein Schießstand im Wald gefährlicher als auf einem normalen Grundstück ?
eingefriedet müssen beide sein
Kugelfang müssen beide haben
Lärmschutz müssen beide haben
member the old PD design ? oh I member
Re: Schießstand im eigenen Wald?
rupi hat geschrieben:inwiefern ist ein Schießstand im Wald gefährlicher als auf einem normalen Grundstück ?
eingefriedet müssen beide sein
Kugelfang müssen beide haben
Lärmschutz müssen beide haben
Hab ich so verstanden, dass der TE eben nicht einfrieden will.
feg hat geschrieben:Einfrieden kann ich ja zum Beispiel auch nur schlecht
Und das kann man natürlich vergessen.
Wie will man so ausschließen können, dass plötzlich ein Spaziergänger bei Meter 250 in die Schußbahn stolpert?
("Der hat in meinem Wald nichts zu suchen" reicht da mit Sicherheit nicht aus)
Re: Schießstand im eigenen Wald?
Soweit ich weiss ist ein Privatgrundstück privat.
Ein Privatwald ist aber sowas wie ein Erholungsgebiet und da darf eigentlich jeder lang.. oder?
Ein Privatwald ist aber sowas wie ein Erholungsgebiet und da darf eigentlich jeder lang.. oder?
Re: Schießstand im eigenen Wald?
kommt auf den Wald/die Gegend an.
Irgendwo im Flachland: m. M. unmöglich.
Irgendwo in einem Gebiet mit vielen kl. Tälern wohl leicht möglich unter den richtigen Vorraussetzungen.
Dann noch ein grosses Waldgebiet, und der Lärm ist kein Thema.
Kugelfang auch kein Thema (provisorischer Stand mit Blenden der den Schusskanal auf den natürlichen Kugelfang einschränkt).
Wobei das nicht unbedingt heissen muss das es nur in den hintersten Winkeln von Tirol geht.
Ich kenne 2 solche Stellen wo es Problemlos möglich wäre, und die liegen auch nicht in einer hochalpinen Region.
Eine davon wäre sogar schon eingefriedet, dort einen provisorischen Stand mit Verblendungen aufgestellt und es könnte losgehen.
Beim zweiten bräuchte es noch eine Einfriedung.
Jedoch sind beide Eigentümer keine Schützen, somit haben sie keinen Bedarf dazu.
Aber ich kenne die Stellen weil wir dort ein Hobby betreiben die unter dem Grossteil der Bevölkerung wohl fast gleich ungern gesehen werden.
Hat man ein passendes Grundstück, das idealerweise noch gross genug ist das der Lärm kein Thema ist, dann ist meist nur die Einfriedung das Problem.
Punkte dabei:
Die Einfriedung muss nicht immer ein Zaun sein, natürliche Geländegegebenheiten die ein Betreten ausreichend Erschweren reichen soweit ich weiss
auch aus. Z.B. ein Fluss, ein Steilhang, ein Berggrat, ....
Soviel ich weiss muss die Umfriedung aber nicht das ges. Grundstück betreffen, sondern den Bereich in dem Geschossen werden kann (Gefahrenbereich).
D.h. den möglichen Schusskanal der sich durch die Blenden am Stand ergibt.
Bzw. wenn ich in dem Punkt falsch liege, und tatsächlich das ges. Grundstück umfriedet sein muss, dann sorry .... aber bin mir ziemlich sicher das dem nicht so ist.
Wobei ein wichtiger Punkt ist:
Ein Wald darf grundsätzlich nicht umzäunt werden (lt. Forstgesetz).
Von diesem grundsätzlichem Verbot gibt es aber Ausnahmen.
z.B. in dem Bereich in der die Umfriedung zum Schiessen gebraucht wird einfach genügend Jungbäume setzten, dann darf dieser Bereich wieder umzäunt werden.
(Denn zum Schutz von Jungbestand darf ein Zaun errichtet werden).
Bzw. kann man auch bei der Forstbehörde um eine Ausnahmegenemigung ansuchen um einen definierten Bereich zu umzäunen.
edit: (Einträge zeitlich überschnitten)
Das ist der Punkt den ich oben erwähnt habe damit das es grundsätzlich Verboten ist einen Wald zu umzäunen.
Aber da gibts eben auch Ausnahmen, z.B. der Schutz von Jungbestand, Steht ein Haus im/am Wald darf ein Teil als 'Garten' mit eingezäunt werden, .... und natürlich gibts auch noch Ausnahmen um die man ansuchen kann.
Irgendwo im Flachland: m. M. unmöglich.
Irgendwo in einem Gebiet mit vielen kl. Tälern wohl leicht möglich unter den richtigen Vorraussetzungen.
Dann noch ein grosses Waldgebiet, und der Lärm ist kein Thema.
Kugelfang auch kein Thema (provisorischer Stand mit Blenden der den Schusskanal auf den natürlichen Kugelfang einschränkt).
Wobei das nicht unbedingt heissen muss das es nur in den hintersten Winkeln von Tirol geht.
Ich kenne 2 solche Stellen wo es Problemlos möglich wäre, und die liegen auch nicht in einer hochalpinen Region.
Eine davon wäre sogar schon eingefriedet, dort einen provisorischen Stand mit Verblendungen aufgestellt und es könnte losgehen.
Beim zweiten bräuchte es noch eine Einfriedung.
Jedoch sind beide Eigentümer keine Schützen, somit haben sie keinen Bedarf dazu.
Aber ich kenne die Stellen weil wir dort ein Hobby betreiben die unter dem Grossteil der Bevölkerung wohl fast gleich ungern gesehen werden.
Hat man ein passendes Grundstück, das idealerweise noch gross genug ist das der Lärm kein Thema ist, dann ist meist nur die Einfriedung das Problem.
Punkte dabei:
Die Einfriedung muss nicht immer ein Zaun sein, natürliche Geländegegebenheiten die ein Betreten ausreichend Erschweren reichen soweit ich weiss
auch aus. Z.B. ein Fluss, ein Steilhang, ein Berggrat, ....
Soviel ich weiss muss die Umfriedung aber nicht das ges. Grundstück betreffen, sondern den Bereich in dem Geschossen werden kann (Gefahrenbereich).
D.h. den möglichen Schusskanal der sich durch die Blenden am Stand ergibt.
Bzw. wenn ich in dem Punkt falsch liege, und tatsächlich das ges. Grundstück umfriedet sein muss, dann sorry .... aber bin mir ziemlich sicher das dem nicht so ist.
Wobei ein wichtiger Punkt ist:
Ein Wald darf grundsätzlich nicht umzäunt werden (lt. Forstgesetz).
Von diesem grundsätzlichem Verbot gibt es aber Ausnahmen.
z.B. in dem Bereich in der die Umfriedung zum Schiessen gebraucht wird einfach genügend Jungbäume setzten, dann darf dieser Bereich wieder umzäunt werden.
(Denn zum Schutz von Jungbestand darf ein Zaun errichtet werden).
Bzw. kann man auch bei der Forstbehörde um eine Ausnahmegenemigung ansuchen um einen definierten Bereich zu umzäunen.
edit: (Einträge zeitlich überschnitten)
Raven hat geschrieben:Ein Privatwald ist aber sowas wie ein Erholungsgebiet und da darf eigentlich jeder lang.. oder?
Das ist der Punkt den ich oben erwähnt habe damit das es grundsätzlich Verboten ist einen Wald zu umzäunen.
Aber da gibts eben auch Ausnahmen, z.B. der Schutz von Jungbestand, Steht ein Haus im/am Wald darf ein Teil als 'Garten' mit eingezäunt werden, .... und natürlich gibts auch noch Ausnahmen um die man ansuchen kann.
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Re: Schießstand im eigenen Wald?
tainnok hat geschrieben:
Wobei ein wichtiger Punkt ist:
Ein Wald darf grundsätzlich nicht umzäunt werden (lt. Forstgesetz).
Von diesem grundsätzlichem Verbot gibt es aber Ausnahmen.
z.B. in dem Bereich in der die Umfriedung zum Schiessen gebraucht wird einfach genügend Jungbäume setzten, dann darf dieser Bereich wieder umzäunt werden.
(Denn zum Schutz von Jungbestand darf ein Zaun errichtet werden).
Bzw. kann man auch bei der Forstbehörde um eine Ausnahmegenemigung ansuchen um einen definierten Bereich zu umzäunen.
Eventuell wäre es ja eine option den Gefahrenbereich mit mit diesem dünnen, breiten, signalfärbigen Baustellenabsperrband abzusperren, das würde sich einfach wieder entfernen lassen. Vielleicht findet sich ja sogar eine Firma die solche Bänder nach Kundenwunsch bedruckt, evtl mit "Achtung Schießplatz - Betreten Verboten - Lebensgefahr" etc.
Re: Schießstand im eigenen Wald?
Gefährlicher dadurch, daß im Wald keine freie Sicht herrscht.
Gefährlich, da man Waldgebiete nicht so einfach einzäunen darf
und daher dürfen Fremde auch dort herumlaufen (es gibt aber Ausnahmen)
Aus der Steiermark:
Forstrechtliche Sperren:
Im Wald ist die Errichtung von Sperren (mittels Zäunen, Verbotsschildern etc.) prinzipiell nicht zulässig.
Es sind aber Ausnahmen definiert.
So darf z.B. ein Waldeigentümer in Zusammenhang mit seinem Wohnhaus eine gewisse, kleine Fläche Wald genauso einzäunen wie forstbetriebliche Einrichtungen (Forstgärten, Gerätelagerplätze etc.), durchgehende Neu- oder Wiederbewaldungsflächen (bis zu einer Baumhöhe von drei Metern), Holzernteflächen für die Dauer der Fällungsarbeiten, Windwurfflächen etc.
Forstrechtliche Sperren sind aber auch aufgrund anderer Rechtsmaterien zulässig (z.B. Sperre für bewilligte jagdliche Zwecke nach dem Jagdgesetz, Sperre für Quellschutzgebiete).
----------------------------------------------
Versuch also mal der Behörde zu erklären, du willst einzäunen um einen Schießstand zu bauen
Hier mal zum Thema:
viewtopic.php?p=162720#p162720
Gefährlich, da man Waldgebiete nicht so einfach einzäunen darf
und daher dürfen Fremde auch dort herumlaufen (es gibt aber Ausnahmen)
Aus der Steiermark:
Forstrechtliche Sperren:
Im Wald ist die Errichtung von Sperren (mittels Zäunen, Verbotsschildern etc.) prinzipiell nicht zulässig.
Es sind aber Ausnahmen definiert.
So darf z.B. ein Waldeigentümer in Zusammenhang mit seinem Wohnhaus eine gewisse, kleine Fläche Wald genauso einzäunen wie forstbetriebliche Einrichtungen (Forstgärten, Gerätelagerplätze etc.), durchgehende Neu- oder Wiederbewaldungsflächen (bis zu einer Baumhöhe von drei Metern), Holzernteflächen für die Dauer der Fällungsarbeiten, Windwurfflächen etc.
Forstrechtliche Sperren sind aber auch aufgrund anderer Rechtsmaterien zulässig (z.B. Sperre für bewilligte jagdliche Zwecke nach dem Jagdgesetz, Sperre für Quellschutzgebiete).
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Versuch also mal der Behörde zu erklären, du willst einzäunen um einen Schießstand zu bauen
Hier mal zum Thema:
viewtopic.php?p=162720#p162720
Zuletzt geändert von bino71 am Mi 29. Okt 2014, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Schießstand im eigenen Wald?
impact hat geschrieben:Eventuell wäre es ja eine option den Gefahrenbereich mit mit diesem dünnen, breiten, signalfärbigen Baustellenabsperrband abzusperren, das würde sich einfach wieder entfernen lassen. Vielleicht findet sich ja sogar eine Firma die solche Bänder nach Kundenwunsch bedruckt, evtl mit "Achtung Schießplatz - Betreten Verboten - Lebensgefahr" etc.
... ich glaub so ein Band reicht nicht aus, die Umfriedung muss "von einer Natur" sein die ein überwinden erschwert.
D.h. so ein Band reicht nicht aus, es muss dann schon ein Zaun sein, eben so ein üblicher Wildschutzzaun würde das mit Sicherheit erfüllen.
Aber den stellt man dann auch nicht für ein paar Stunden auf ....
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Re: Schießstand im eigenen Wald?
Als allererstes musst du einmal klären, ob eine Einfriedung der in deinem Eigentum befindlichen Waldfläche überhaupt gesetztlich zulässig ist!
Erst dann kannst du dir weitere Gedanken machen. Relevante Gesetze m.M.n: Jagdgesetz (Landesgesetz), Forstgesetz (Bundesgesetz)
Weiters ist relevant, wie die Einfriedung gestaltet sein muss, damit sie zulässig ist: Mindesthöhe, vorgeschriebene Ausführung etc.
Und dass du die Einfriedung dann auch ständig auf Unversehrtheit zu überprüfen hast, ist dir hoffentlich auch klar (Beschädigungen durch Mensch und Wild). Bei einer großen Fläche benötigt das viel Aufwand und Kosten für die Errichtung und Wartung.
Frag bei der BH nach, und falls eine Einfriedung tatsächlich zulässig wäre (wovon ich nicht ausgehe), dann lasse dir das schriftlich bestätigen.
Erst dann kannst du dir weitere Gedanken machen. Relevante Gesetze m.M.n: Jagdgesetz (Landesgesetz), Forstgesetz (Bundesgesetz)
Weiters ist relevant, wie die Einfriedung gestaltet sein muss, damit sie zulässig ist: Mindesthöhe, vorgeschriebene Ausführung etc.
Und dass du die Einfriedung dann auch ständig auf Unversehrtheit zu überprüfen hast, ist dir hoffentlich auch klar (Beschädigungen durch Mensch und Wild). Bei einer großen Fläche benötigt das viel Aufwand und Kosten für die Errichtung und Wartung.
Frag bei der BH nach, und falls eine Einfriedung tatsächlich zulässig wäre (wovon ich nicht ausgehe), dann lasse dir das schriftlich bestätigen.
Schießstand im eigenen Wald?
Wo hast du das Projekt vor? Nur, damit ich nicht mal versehentlich bei einem Waldspaziergang erschossen werde... [emoji13][emoji13][emoji13]
Re: Schießstand im eigenen Wald?
Die Umzäunung braucht man nicht, damit man dort schießen darf, sondern damit man mit einer Waffe dort überhaupt ohne WP hantieren darf... hantieren auf uneingefriedetem Eigengrund ist Führen.