Magnum828 hat geschrieben:Für den wbk antrag spielt der strafregisterauszug eine rolle, und sonst nix!
Wenn ihr es mir nicht glauben wollt, dann rufts auf einer BH an (nicht auf eurer eigenen), und fragts den zuständigen Sachbearbeiter.
hi
du vertritts deine meinung hier so nachdruecklich .....
warum glaubst du zu wissen dass das so ist wie du es behauptest?
was fuer den WBK antrag eine rolle spielt steht im gestz und den verordnungen
und dein sachbearbeiter auf der BH sieht auch alle eintraege die im eigentlichen strafregisterauszug nicht mehr aufscheinen
du musst es mir nicht "glauben"
weil ich es nicht nur "glaube" sondern weil ich es weiss