WBK trotz Diversion?
Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 08:49
Zuerst einmal ein Servus!!
Bin neu hier und will mich gleich mal vorstellen.
Mein Name ist Christian, bin 26 Jahre jung und bin seit kurzem wohnhaft in Wien Umgebung nachdem ich aus Wien ausgewandert bin.
In meiner spärlichen Freizeit fahre ich meistens Motorrad, jedoch dieses Jahr fast ausschließlich auf diversen Rennstrecken.
Lese hier schon seit ein paar Wochen mit und es hat mir unheimlich viele Infos und Tipps gebracht, vielen Dank dafür schon mal!
Da ich durch Bekannte zum Schießen gekommen bin und ich mich schon länger für Waffen- und Schießtechnik interessiere, möchte ich mir jetzt nach erfolgreichem Umzug passende Waffen zulegen. (Vermutlich eine 9mm FFW und ein anderes Kaliber; steht noch nicht fest.)
Bin gerade auf dem Weg die WBK zu beantragen.
Genauer gesagt hab ich Gestern den Waffenführerschein gemacht und habe am Montag Nachmittag einen Termin bei einer Psychologin für das Gutachten.
Dienstag gehts dann nach der Arbeit zur BH Schwechat.
Soweit der Plan.
In das Waffenrecht hab ich mich schon etwas eingelesen,da man beim Führerschein ja recht wenig erfährt und es nun mal dazu gehört.
Jetzt kommt der einzige Faktor der mich etwas Unsicher macht:
Durch einen sehr unglücklich verursachten Unfall in einem Baustellenbereich, wo ich eine rote Ampel übersehen hatte, wurde ich damals wegen "Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr" angeklagt, jedoch NICHT verurteilt!
Der Unfallgegner hatte einen ca. 4 cm langen Kratzer an der Wade, der Richter meinte ich hatte halt leider großes Pech.
Mir wurde eine Diversion angeboten die ich dankend annahm, also ist mein Leumundzeugnis strafrechtlich gesehen einwandfrei und ich bin auch sonst komplett unbescholten!
Nur:
Eine Diversion scheint 10 Jahre als "justizinterne Eintragung" gespeichert. Der Unfall ist jetzt ca. 4 1/2 Jahre her.
Genauer steht es hier:
"Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert."
Was bedeutet das jetzt für mich?
Wird nur ein Strafregisterauszug gemach? Denn da würde nichts aufscheinen.
Wer sieht die Notiz?Ich gehe davon aus, dass die Waffenbehörde das sehr wohl sieht.
Kann das ein Grund sein, meinen Antrag auf die WBK abzulehnen?!
Ich bezweifle zwar, dass ich keine bekomme, da ich sonst ja nicht schon den Waffenführerschein und einen Termin bei der Psychologin gemacht hätte, aber ich will dann nicht Wochen lang Zuhause warten/zittern.
Denke das kann jeder verstehen.
Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfestellung!!!
Bin neu hier und will mich gleich mal vorstellen.
Mein Name ist Christian, bin 26 Jahre jung und bin seit kurzem wohnhaft in Wien Umgebung nachdem ich aus Wien ausgewandert bin.

In meiner spärlichen Freizeit fahre ich meistens Motorrad, jedoch dieses Jahr fast ausschließlich auf diversen Rennstrecken.
Lese hier schon seit ein paar Wochen mit und es hat mir unheimlich viele Infos und Tipps gebracht, vielen Dank dafür schon mal!

Da ich durch Bekannte zum Schießen gekommen bin und ich mich schon länger für Waffen- und Schießtechnik interessiere, möchte ich mir jetzt nach erfolgreichem Umzug passende Waffen zulegen. (Vermutlich eine 9mm FFW und ein anderes Kaliber; steht noch nicht fest.)
Bin gerade auf dem Weg die WBK zu beantragen.
Genauer gesagt hab ich Gestern den Waffenführerschein gemacht und habe am Montag Nachmittag einen Termin bei einer Psychologin für das Gutachten.
Dienstag gehts dann nach der Arbeit zur BH Schwechat.
Soweit der Plan.
In das Waffenrecht hab ich mich schon etwas eingelesen,da man beim Führerschein ja recht wenig erfährt und es nun mal dazu gehört.
Jetzt kommt der einzige Faktor der mich etwas Unsicher macht:
Durch einen sehr unglücklich verursachten Unfall in einem Baustellenbereich, wo ich eine rote Ampel übersehen hatte, wurde ich damals wegen "Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr" angeklagt, jedoch NICHT verurteilt!
Der Unfallgegner hatte einen ca. 4 cm langen Kratzer an der Wade, der Richter meinte ich hatte halt leider großes Pech.
Mir wurde eine Diversion angeboten die ich dankend annahm, also ist mein Leumundzeugnis strafrechtlich gesehen einwandfrei und ich bin auch sonst komplett unbescholten!
Nur:
Eine Diversion scheint 10 Jahre als "justizinterne Eintragung" gespeichert. Der Unfall ist jetzt ca. 4 1/2 Jahre her.
Genauer steht es hier:
"Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert."
Was bedeutet das jetzt für mich?
Wird nur ein Strafregisterauszug gemach? Denn da würde nichts aufscheinen.
Wer sieht die Notiz?Ich gehe davon aus, dass die Waffenbehörde das sehr wohl sieht.
Kann das ein Grund sein, meinen Antrag auf die WBK abzulehnen?!
Ich bezweifle zwar, dass ich keine bekomme, da ich sonst ja nicht schon den Waffenführerschein und einen Termin bei der Psychologin gemacht hätte, aber ich will dann nicht Wochen lang Zuhause warten/zittern.
Denke das kann jeder verstehen.

Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfestellung!!!
