die SuFu war leider nicht sehr ergiebig, daher hoffe ich auf Euch. Ich habe einen hübschen K11 (laut Nummer Baujahr 1914) erstanden, nummerngleich und mit Ausnahme von Nutzungspuren auf dem Schaft in hervorragendem Zustand. Er hat aber, wie viele Schweizer, keinen gültigen Beschuss, außer den schweizer Armeestempeln ist nichts auf ihm drauf.
Jetzt stellen sich mir zwei Fragen
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1) ich habe ihn in einem Waffengeschäft erstanden, auf den fehlenden Beschuss ("nur Sammlerwaffe") wurde nicht hingewiesen, mir wurde sogar Munition dazu angeboten. Könnte ich theroretisch verlangen, dass der Händler das Teil beschießen lässt?
2) da ich zum Spaßballern einen Nagant habe, brauche ich den K11 nicht zwingend beschossen. mir stellt sich aber die Frage, da ich in Steinwurfnähe zur Schweiz wohne, ob ich den Kollegen dennoch ab und zu in seiner Heimat schießen darf, da dort Waffen ja keinen Beschuss aufweisen müssen (so weit ich das in Erfahrung bringen konnte). Hat da jemand schon mal in der Richtung Erfahrung gesammelt? wie sieht das rechtlich aus?
hier in Ö werde ich den Burschen auf jeden Fall nicht schießen, da ich meine Verlässlichkeit nicht auf Spiel setzen will - meine WBK ist zum Greifen nahe.
Hoffe, Ihr könnt mir hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)