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Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 12:55
von sauersigi
Hallo Freunde,
Die Sufu hat zu meiner Frage nicht wirklich die passende Antwort parat, da gings immer unter welchen Bedingungen ich wo schiessen darf. Diese Thematik ist ja grundsätzlich durch.

Unser Schützenverein bekommt ein Grundstück der Gemeinde in abgelegener Lage als Sportfläche gewidmet. Da dort in unmittelbarer Nähe schon eine , mittlerweile allerdings aufgelassene ,Schiessanlage war, dürfen wir uns dort neu einrichten. Soweit der Stand und Plan.
Hat wer aus der PD Gemeinde schon einen Schiesstand errichtet, falls ja, ersuche um eine kurze Zusammenfassung ev. Hat wer einen Normungs oder Gesetzestext wie eine Schiessanlage beschaffen sein muss um auch mit Publikumsverkehr, betrieben werden zu dürfen etc.
Geplant sind 2 Bahnen 100m Kugel und 5 Bahnen FFW. Diese Informationen sollen mir in erster Linie dabei helfen die Vereinsinternen Halbwissenden aufzuklären, mich eingeschlossen, aber auch um mit dem entsprechenden Sachverständigen, der da sicher irgenwann in Spiel kommt, vernünftig reden zu können.
Gerne auch um Kommentare ob eine elektronische oder mechanische Trefferauswertung für die 100m Bahn sinnvoller sind, Betriebskosten, Errichtung etc.

Danke vorab

Re: Neuerrichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 12:58
von sauersigi
sauersigi hat geschrieben:Hallo Freunde,
Die Sufu hat zu meiner Frage nicht wirklich die passende Antwort parat, da gings immer unter welchen Bedingungen ich wo schiessen darf. Diese Thematik ist ja grundsätzlich durch.

Unser Schützenverein bekommt ein Grundstück der Gemeinde in abgelegener Lage als Sportfläche gewidmet. Da dort in unmittelbarer Nähe schon eine , mittlerweile allerdings aufgelassene ,Schiessanlage war, dürfen wir uns dort neu einrichten. Soweit der Stand und Plan.
Hat wer aus der PD Gemeinde schon einen Schiesstand errichtet, falls ja, ersuche um eine kurze Zusammenfassung ev. Hat wer einen Normungs oder Gesetzestext wie eine Schiessanlage beschaffen sein muss um auch mit Publikumsverkehr, betrieben werden zu dürfen etc.
Geplant sind 2 Bahnen 100m Kugel und 5 Bahnen FFW. Diese Informationen sollen mir in erster Linie dabei helfen die Vereinsinternen Halbwissenden aufzuklären, mich eingeschlossen, aber auch um mit dem entsprechenden Sachverständigen, der da sicher irgenwann in Spiel kommt, vernünftig reden zu können.
Gerne auch um Kommentare ob eine elektronische oder mechanische Trefferauswertung für die 100m Bahn sinnvoller sind, Betriebskosten, Errichtung etc.

Danke vorab

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 13:17
von JPS1
kein gesetzestext - ÖNormen gibts aber... (nicht gratis)

hatten wir schon öfters
https://www.google.at/search?q=%C3%B6norm+schie%C3%9Fstand+site:www.pulverdampf.com&client=opera&channel=suggest&tbs=ctr:countryAT&cr=countryAT&hl=de&sa=X&ei=kJRoVPnqBeLlywP69IKgAw&ved=0CCkQrQIwAg

beim DSB kannst du dir gratis die Vorgaben für deutsche Schießstände runterladen, nur um mal einen Vorgeschmack zu bekommen
(Hochblenden, Materialanforderungen...)

http://www.dsb.de/infothek/schiessstaende/

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 13:52
von sauersigi
Hallo Freunde,,
Ja den von JPS vorgeschlagenen Thread habe ich wohl gelesen.
Ist aber eigentlich genau nix wert, weil ja auch nur an die Norm verwiesen wird und der Rest auch nur Blabla und Vermutungen, und ja, die 109, 80 Euro für die Norm werd ich mich wohl leisten.
Hatte nur die Hoffnung dass hier einer eine Ausgabe hat die ich mal lesen gedurft hätte.
Die Idee beim DSB runterzuladen hatten wir auch schon, dass aufwändige Bau und Sicherungsmassnahmen erforderlich sein werden ist auch klar.
Ich hatte eben gehofft auf konstruktive Beiträge und von tatsächlichen Erfahrungen jener zu profitieren die schon einen Schiessplatz gebaut haben!!

Einfach einen Link reinwerfen mit Kommentar : hatten wir schon mal, ist und war auch hier nicht hilfreich.


DANKE

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 16:03
von Centershot
Ich kann zur Frage konkret leider nichts beitragen... :(
Trotzdem:
Ich finde es beispielhaft dass sich gerade unter den aktuell schwierigen Aspekten Leute finden die eine Schießanlage errichten wollen! :clap:
Ich wünsche euch alles Gute, gute Querverbindungen, eine dicke Haut und das entsprechende Durchsetzungsvermögen!

LbG.
Centershot

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 16:21
von Kapselpracker

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 19:07
von Isegrim
Für Österreich gilt nach wie vor die ÖNorm S1240 Schießstätten, Planung, Bau und Betrieb

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 19:51
von yoda
Isegrim hat geschrieben:Für Österreich gilt nach wie vor die ÖNorm S1240 Schießstätten, Planung, Bau und Betrieb

Gesetze und Verordnungen sind verbindlich und auch gratis einzusehen, die Önormen sind freiwillige Standards, deswegen kostens auch was. Wenn mans nur vereinsmäßig und nicht gewerblich betreibt braucht man eh "nur" eine Baugenehmigung, dann spielt die Önorm S1240 kaum eine Rolle, wenn mans allerdings gewerblich machen will braucht man eine Betriebsanlagengenehmigung, dann kriegt man genaue Vorgaben was man z.B.: bei der Lüftung zu tun hat.

Der einzig sinnvolle Weg ist mit einem Sachverständigen Kontakt aufzunehmen der sich damit auskennt und Erfahrungen hat. Dem kann man sagen was man wo genau machen möchte und der sagt einem dann ob und mit welchen Kosten es möglich ist. Das wäre sogar das absolut Erste was ich tun würde, vorher irgendwie herumzuspekulieren macht keinen Sinn.

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 21:16
von sauersigi
Hallo Freumde!
Ja danke Yoda, genau an dem Punkt wo wir mal alle Infos zusammentragen sind wir gerade.
Sagt, ab welchem Zeitpunkt würdet ihr von einer gewerblichen Anlage sprechen.
Auch wenn befreundete Vereine gegen Entgelt die Anlage nutzen, Waffenführschein Praxisnachweise von einem Waffenhändler abgehalten werden.?
Von Laufkundschaft wie z.B. im Mannlicher Schiesszentrum oder in Leobersdorf wollen wir eh nicht frequentiert werden, weil wir einen geregelten Betrieb nicht aufrecht halten können, das ist einfach eine Zeitfrage.
Wir dürfen schlicht und einfach ein Stück Gemeindegrund überbauen und nutzen und je besser wir alles aufbereiten umso einfacher wird die Argumentation.

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 21:56
von loksi67
+++++

ÖNORM S 1242
Schießstätten für den Kugelschuss aus Langwaffen

ÖNORM S 1243
Schießstätten für Faustfeuerwaffen

ÖNORM B 4710-1, Beton – Teil 1: Festlegung, Herstellung, Verwendung und Konformitätsnachweis (Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 206-1 für Normal- und Schwerbeton)

ÖNORM B 8115-1, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 1: Begriffe und Einheiten

ÖNORM B 8115-2, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 2: Anforderungen an den Schallschutz

ÖNORM B 8115-3, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 3: Raumakustik

ÖNORM EN 12464-1, Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen

ÖNORM EN ISO 17201-1, Akustik – Geräusche von Schießplätzen – Teil 1: Bestimmung des Mündungsknalls durch Messung (ISO 17201-1:2005)

ÖNORM EN ISO 17201-2, Akustik – Geräusche von Schießplätzen – Teil 2: Bestimmung des Mündungsknalls und des Geschoßgeräusches durch Berechnung (ISO 17201-2:2006)

ÖNORM EN ISO 17201-3, Akustik – Geräusche von Schießplätzen – Teil 3: Anleitung für die Berechnung der Schallausbreitung (ISO/DIS 17201-3:2007)

ÖNORM EN ISO 17201-4, Akustik – Geräusche von Schießplätzen – Teil 4: Abschätzung des Geschoßgeräusche (ISO 17201-4:2006)

ÖNORM EN ISO 17201-5, Akustik – Geräusche von Schießplätzen – Teil 5: Lärmmanagement
(ISO/DIS 17201-5:2007)

ÖNORM S 2100, Abfallverzeichnis

ÖNORM S 5021-1, Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung

ÖAL-Richtlinie 3, Blatt 1, Beurteilung von Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich

ÖAL-Richtlinie 17, Lärmminderung durch schallschluckende Ausstattung

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: So 16. Nov 2014, 22:56
von yoda
@sauersigi
Gewerblich heisst man möchte durch die Tätigkeit (z.B.: Betrieb einer Schießstätte) Gewinne erzielen. Ein Verein hat aber nichts mit einem Gewerbe zu tun, da Vereine keine Gewinne erwirtschaften dürfen, deswegen braucht man dann auch keine Betriebsanlagengenehmigung, weil eine Betriebsanlage regelmäßig der Gewerbeausübung dienen muss, was bei einer Schießstätte eines Vereins nicht der Fall ist. Wie man das Finanzielle am Besten löst sollte man mit einem Steuerberater besprechen.

Man sollte aber folgendes Urteil berücksichtigen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 400000_000

Selbst wenn man eine baubehördliche Genehmigung hat, darf es nicht zu ortsunüblichen Lärmbelästigungen auf irgendwelchen Nachbargrundstücken kommen, das sollte man also vorher wirklich genau berechnen und prüfen lassen. Weil sonst hat man, selbst wenn man eine baubehördliche Genehmigung hat, nacher irgendwann ein Problem und muss umbauen bzw. den Betrieb einstellen wenn der Umbau zu teuer ist. Was lärmtechnisch erlaubt ist hängt hauptsächlich vom Bundesland, von den Flächenwidmungen und dem Umgebungslärm ab. Der Lärm der Schießstätte darf und jetzt zitiere ich aus dem Urteil "das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht übersteigen und die ortsübliche Benützung seines (des Nachbarn) Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigen".

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 09:33
von gewo
yoda hat geschrieben:@sauersigi
Gewerblich heisst man möchte durch die Tätigkeit (z.B.: Betrieb einer Schießstätte) Gewinne erzielen. Ein Verein hat aber nichts mit einem Gewerbe zu tun, da Vereine keine Gewinne erwirtschaften dürfen, deswegen braucht man dann auch keine Betriebsanlagengenehmigung, weil eine Betriebsanlage regelmäßig der Gewerbeausübung dienen muss, was bei einer Schießstätte eines Vereins nicht der Fall ist..


hi

so einfach ist es glaube ich nicht

bereits die erwaehnte nutzung zur abhaltung von kursen durch gewerbliche betriebe ist eine gewerbliche nutzung ...

einfach mal umfassend erkundigen ....

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 09:54
von Al3x
Wenn man etwas wie den Waffenführerschein für die Allgemeinheit anbieten will, kann man auch ganz einfach auf Spenden hinweisen, da kommt womöglich sogar mehr rein.

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 09:59
von yoda
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:@sauersigi
Gewerblich heisst man möchte durch die Tätigkeit (z.B.: Betrieb einer Schießstätte) Gewinne erzielen. Ein Verein hat aber nichts mit einem Gewerbe zu tun, da Vereine keine Gewinne erwirtschaften dürfen, deswegen braucht man dann auch keine Betriebsanlagengenehmigung, weil eine Betriebsanlage regelmäßig der Gewerbeausübung dienen muss, was bei einer Schießstätte eines Vereins nicht der Fall ist..


hi

so einfach ist es glaube ich nicht

bereits die erwaehnte nutzung zur abhaltung von kursen durch gewerbliche betriebe ist eine gewerbliche nutzung ...

einfach mal umfassend erkundigen ....

Der Verein kann auf seinem Schießstand gegen Entgelt auch Personen schießen lassen die nicht beim Verein sind und damit dem Verein eine Einnahme verschaffen womit die Anlagen erhalten werden etc. Es darf damit nur kein Gewinn erzielt werden. Man kann schließlich auch bei vielen Vereinen einfach als Gast schießen, ohne dass die eine Betriebsanlagengenehmigung haben. Das führt ja immer zu den ganzen Verwaltungsgerichtsurteilen wo sich jemand über Schießstätten beschwert, weil die meistens von Vereinen betrieben werden und bei der Baugenehmigung die Rechte von Eigentümern in der Nähe befindlicher Grundstücke im Bezug auf den Lärm nicht oder zu wenig berücksichtig werden.

Man müsste das aber sowieso mit dem Steuerberater genau besprechen, wie man das anstellt dass alles seine Ordnung hat und kein Gewinn erzielt wird. Aber prinzpiell darf ein Verein schon Geld einnehmen um den Vereinszweck zu fördern, ebenso kann ein Verein fixe Angestellte haben.

Re: Neuerichtung Schiessanlage

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 16:15
von sauersigi
Hallo Freunde,
http://kaernten.orf.at/news/stories/2679641/
da drängt sich echt die Frage auf, was Neues, wenn man das Alte nicht bewahren kann......
Ich denke wir werden uns da auch "warm" anziehen müssen