ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von gewo » Mo 12. Jul 2021, 14:39

Chrissi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 14:03
gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:47
Chrissi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:36
Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
sollte kein problem sein
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen

gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich
Hallo Gewo,

Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe das auch so wie du. Auch bei der Auskunft meiner Interessenvertretung wurde mir ebenfalls gesagt, das es eigentlich kein Problem sein sollte.

Leider vermute ich aber auch, dass es Welche geben wird. Was würdest du mir als nächsten Schritt empfehlen? Soll ich mit einem Waffenhändler in meiner Gegend reden (der die BH kennt) oder vielleicht mit der SB persönlich reden?
antrag stellen
einberufungsbescheid mitnehmen

in einigen bundeslaendern / machne behoerden wird das thema wehrdienst komplett uebersehen

wenn sie nach dem wehrdienstnachweis fragt einfach ganz selbstverstaendlich den einberufungsbefehl hinlegen
"da ist der bescheid, ich bin nicht zivildiener"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

AlexTribe
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 370
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 19:51

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von AlexTribe » Di 13. Jul 2021, 15:29

Das gilt aber nur für Ösi-Staatsbürger oder? Ich hab nicht mehr zur Bundeswehr müssen, da die Wehrpflicht in dem Jahr abgeschafft wurde, als ich mit dem Studium fertig war. Bei meiner WBK Anmeldung damals hat mich niemand gefragt, ob ich meinen Wehrdienst abgeleistet habe.
Schmeisser AR15 | .223
B&T GHM9G | 9x19
Glock 19 Gen 4 | 9x19

Benutzeravatar
Lagavulin
Supporter 7.62x25mm Tokarev
Supporter 7.62x25mm Tokarev
Beiträge: 630
Registriert: Do 23. Mai 2013, 05:53

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Lagavulin » Di 13. Jul 2021, 15:35

In dem Fall gilt es nur für Österreicher, da bei uns noch Wehrpflicht besteht.
​Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense

Antworten