Guten Abend,
falls es dazu schon einen Faden gibt, bitte ich um Verzeihung. Der von mir auf "Waffengebraucht" feilgebotene Mannlicher S hat einen in Passau ansässigen Interessenten gefunden, der das Gewehr für einen in Bratislava beheimateten Freund (einen Slowaken) kaufen möchte. Was ist dabei von meiner Seite im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Vorgangsweise zu beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Armin
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Right is right and left is wrong!
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Einfuhr/Ausfuhr beachten dann bist du auf der sicherern seite.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Maggo hat geschrieben:Einfuhr/Ausfuhr beachten dann bist du auf der sicherern seite.
Und was heißt das nun konkret???
Right is right and left is wrong!
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Armin hat geschrieben:Guten Abend,
falls es dazu schon einen Faden gibt, bitte ich um Verzeihung. Der von mir auf "Waffengebraucht" feilgebotene Mannlicher S hat einen in Passau ansässigen Interessenten gefunden, der das Gewehr für einen in Bratislava beheimateten Freund (einen Slowaken) kaufen möchte. Was ist dabei von meiner Seite im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Vorgangsweise zu beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Armin
hallo
an wen verkaufst du?
an den deutschen oder an den slovaken?
wenn an den deutschen -> kein problem
wenn an den slovaken -> keine ahnung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Der Herr aus Passau holt von seiner Behörde eine Einfuhrgenemigung mit den Daten von dir,der Waffe,du kannst dann die Ausfuhrgenemigung bei deiner Behörde beantragen.
Wenn du beide Dokumente hast kannst du die Waffe dann versenden oder er kann sie auch Persönlich abholen.
Somit hat dies dann Offiziellen charakter
Eine andere Möglichkeit wäre es über einen Büchsenmacher zu versenden.
Was er dann macht ist dann seine Sache. Auf andere Kuhhandel würde ich mich nicht einlassen.
Wenn du beide Dokumente hast kannst du die Waffe dann versenden oder er kann sie auch Persönlich abholen.
Somit hat dies dann Offiziellen charakter
Eine andere Möglichkeit wäre es über einen Büchsenmacher zu versenden.
Was er dann macht ist dann seine Sache. Auf andere Kuhhandel würde ich mich nicht einlassen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Besten Dank!
Gruß,
Armin
Gruß,
Armin
Right is right and left is wrong!
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Guten Abend,
die Sache hat sich erledigt - ein Inländer hat das Gerät soeben gekauft...
Nochmals danke für die Hinweise!
Gruß,
Armin
die Sache hat sich erledigt - ein Inländer hat das Gerät soeben gekauft...
Nochmals danke für die Hinweise!
Gruß,
Armin
Right is right and left is wrong!
Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)
Wenn auch zu spät.....
Da die Slowakei bei der EU ist, gelten die gleichen Regeln, wie bei einem Verkauf nach Deutschland, nur dass der Importeur eben slowakisches Recht beachten muss.
Grüße
Sandman
Da die Slowakei bei der EU ist, gelten die gleichen Regeln, wie bei einem Verkauf nach Deutschland, nur dass der Importeur eben slowakisches Recht beachten muss.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89