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Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Armin
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Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von Armin » Di 19. Okt 2010, 19:23

Guten Abend,
falls es dazu schon einen Faden gibt, bitte ich um Verzeihung. Der von mir auf "Waffengebraucht" feilgebotene Mannlicher S hat einen in Passau ansässigen Interessenten gefunden, der das Gewehr für einen in Bratislava beheimateten Freund (einen Slowaken) kaufen möchte. Was ist dabei von meiner Seite im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Vorgangsweise zu beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Armin
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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von Maggo » Di 19. Okt 2010, 19:29

Einfuhr/Ausfuhr beachten dann bist du auf der sicherern seite.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von Armin » Di 19. Okt 2010, 19:47

Maggo hat geschrieben:Einfuhr/Ausfuhr beachten dann bist du auf der sicherern seite.

Und was heißt das nun konkret???
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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von gewo » Di 19. Okt 2010, 20:07

Armin hat geschrieben:Guten Abend,
falls es dazu schon einen Faden gibt, bitte ich um Verzeihung. Der von mir auf "Waffengebraucht" feilgebotene Mannlicher S hat einen in Passau ansässigen Interessenten gefunden, der das Gewehr für einen in Bratislava beheimateten Freund (einen Slowaken) kaufen möchte. Was ist dabei von meiner Seite im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Vorgangsweise zu beachten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Armin


hallo

an wen verkaufst du?
an den deutschen oder an den slovaken?

wenn an den deutschen -> kein problem
wenn an den slovaken -> keine ahnung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von Maggo » Di 19. Okt 2010, 20:11

Der Herr aus Passau holt von seiner Behörde eine Einfuhrgenemigung mit den Daten von dir,der Waffe,du kannst dann die Ausfuhrgenemigung bei deiner Behörde beantragen.
Wenn du beide Dokumente hast kannst du die Waffe dann versenden oder er kann sie auch Persönlich abholen.
Somit hat dies dann Offiziellen charakter
Eine andere Möglichkeit wäre es über einen Büchsenmacher zu versenden.

Was er dann macht ist dann seine Sache. Auf andere Kuhhandel würde ich mich nicht einlassen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von Armin » Mi 20. Okt 2010, 07:02

Besten Dank!
Gruß,
Armin
Right is right and left is wrong!

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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von Armin » Mi 20. Okt 2010, 18:32

Guten Abend,
die Sache hat sich erledigt - ein Inländer hat das Gerät soeben gekauft... :)
Nochmals danke für die Hinweise!
Gruß,
Armin
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Re: Verkauf einer C-Waffe an einen Ausländer (EU)

Beitrag von sandman » Mi 20. Okt 2010, 21:12

Wenn auch zu spät.....

Da die Slowakei bei der EU ist, gelten die gleichen Regeln, wie bei einem Verkauf nach Deutschland, nur dass der Importeur eben slowakisches Recht beachten muss.

Grüße

Sandman
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