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Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Einfach ist es natürlich nicht. Zum Beispiel beim Ersatzlauf einpassen an meiner CZ75 habe ich an die 10 Stunden investiert. Saugende Passung war da nicht möglich, ich mußte mehr Spiel anschleifen, damit die Waffe reibungslos funktioniert.
Zwischen einer CZ von 1986 und einem Lauf von 2009 liegen Welten, ist also nicht ohne weiteres kompatibel.
Zwischen einer CZ von 1986 und einem Lauf von 2009 liegen Welten, ist also nicht ohne weiteres kompatibel.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Charles hat geschrieben:snakedocter hat geschrieben:@Kemira: Er hat seiner 1911er sogleich größere Toleranzen verpaßt - händisch mit in einer Feile eingespanntem Schleifpapier und anschließend poliert. Auch eine Möglichkeit und ein Weg.
IMHO der bessere Weg, ja. Enge Toleranzen auf Kosten der Zuverlässigkeit bringen ja keinem was.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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- snakedocter
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
ich habe schon klappernde 1911 gesehen die besser geschossen haben als "neo custom"
großes spiel zwischen slide/frame aber der lauf von nem profi eingepasst
großes spiel zwischen slide/frame aber der lauf von nem profi eingepasst
Can't save the world? Then prepare for its END!
- kemira
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Wer in Ö kann das?
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- snakedocter
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
ich kenn in Ö keinen
top man in der EU ist der hiendlmayer in BRD
der macht dass auch schon einige jahrzehnte
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- Charles
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
@ Snakedoctor: Und was ist mit dem Pinter Paul in 1100 Wien? Zu dem bringen die Büxer die Problemfälle hin, der kann alles richten an 1911er und andere FFW auch.
Charles
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- snakedocter
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
kann weder pos. noch neg. sagen
kenn ich zu wenig
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-
- .357 Magnum
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- Registriert: So 30. Mai 2010, 10:36
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Werte Schützenkollegen ! Meiner Erfahrung nach gibt es einige Punkte die Beachtung verdienen:
Schon die Benennung Frame ( Übersetzt auch Rahmen obwohl es eigentlich eine Bezeichnung ist, die
im europäischen des Rahmen des Rewolvers bezeichnet ) und Griffstück hat für die Behörden sehr wohl
eine in Auffassungsunterschieden begründete Unterscheidung. Und weiterer sehr wichtiger Punkt:
Auch wenn ein Griffstück frei erhältlich sein sollte, kann das sehr wohl heißen, daß bei Montage eines
eines anderen Waffenteils eine illegale Waffe entstehen könnte: Begründung von Behörde: Da als Waffenseriennummer und damit als Waffe die Nummer des Griffstücks erfasst wird . Darum käme ich nie
auf den Gedanken eines meiner registrierten Wechselsysteme auf einen anderen Griffstück zu montieren.
Erstens kann es sowieso nur auf ein Sytem eingepasst werden und zweitens habe ich die Erlaubnis für
Wechselsysteme bekommen und halte mich an die Regeln - obwohl auch ich gerne noch Erweiterungen
für vollwertige Waffen hätte- aber man ( Mann ) kall leider nicht Alles haben. Auch bei anderen Teilen
gibt es ähnliche Einschränkungen und es rentiert sich nicht wegen einer ( aus Sicht des Schützen - aus
Sicht der Behörden ist ein Gesetzesverstoß ein Gesetzesverstoß und bleibt ) Kleinigkeit Alles aufs Spiel
zu setzen.
Beste Grüße - langbolzen
Schon die Benennung Frame ( Übersetzt auch Rahmen obwohl es eigentlich eine Bezeichnung ist, die
im europäischen des Rahmen des Rewolvers bezeichnet ) und Griffstück hat für die Behörden sehr wohl
eine in Auffassungsunterschieden begründete Unterscheidung. Und weiterer sehr wichtiger Punkt:
Auch wenn ein Griffstück frei erhältlich sein sollte, kann das sehr wohl heißen, daß bei Montage eines
eines anderen Waffenteils eine illegale Waffe entstehen könnte: Begründung von Behörde: Da als Waffenseriennummer und damit als Waffe die Nummer des Griffstücks erfasst wird . Darum käme ich nie
auf den Gedanken eines meiner registrierten Wechselsysteme auf einen anderen Griffstück zu montieren.
Erstens kann es sowieso nur auf ein Sytem eingepasst werden und zweitens habe ich die Erlaubnis für
Wechselsysteme bekommen und halte mich an die Regeln - obwohl auch ich gerne noch Erweiterungen
für vollwertige Waffen hätte- aber man ( Mann ) kall leider nicht Alles haben. Auch bei anderen Teilen
gibt es ähnliche Einschränkungen und es rentiert sich nicht wegen einer ( aus Sicht des Schützen - aus
Sicht der Behörden ist ein Gesetzesverstoß ein Gesetzesverstoß und bleibt ) Kleinigkeit Alles aufs Spiel
zu setzen.
Beste Grüße - langbolzen
Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?
Nur um es noch einmal klarzustellen:
Griffstücke sind frei!
Wenn man aber ein Wechselsystem auf ein Griffstück montiert, auf das dieses NICHT eingetragen wurde, dann hat man sich eine illegale Waffe gebaut.
Grüße
Sandman
Griffstücke sind frei!
Wenn man aber ein Wechselsystem auf ein Griffstück montiert, auf das dieses NICHT eingetragen wurde, dann hat man sich eine illegale Waffe gebaut.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89