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Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Charles
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von Charles » Mo 25. Okt 2010, 20:38

Einfach ist es natürlich nicht. Zum Beispiel beim Ersatzlauf einpassen an meiner CZ75 habe ich an die 10 Stunden investiert. Saugende Passung war da nicht möglich, ich mußte mehr Spiel anschleifen, damit die Waffe reibungslos funktioniert.
Zwischen einer CZ von 1986 und einem Lauf von 2009 liegen Welten, ist also nicht ohne weiteres kompatibel.

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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von kemira » Mo 25. Okt 2010, 20:45

Charles hat geschrieben:
snakedocter hat geschrieben:@Kemira: Er hat seiner 1911er sogleich größere Toleranzen verpaßt - händisch mit in einer Feile eingespanntem Schleifpapier und anschließend poliert. Auch eine Möglichkeit und ein Weg.

IMHO der bessere Weg, ja. Enge Toleranzen auf Kosten der Zuverlässigkeit bringen ja keinem was.
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von snakedocter » Di 26. Okt 2010, 12:22

ich habe schon klappernde 1911 gesehen die besser geschossen haben als "neo custom"
großes spiel zwischen slide/frame aber der lauf von nem profi eingepasst
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von kemira » Di 26. Okt 2010, 12:28

Wer in Ö kann das?
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von snakedocter » Di 26. Okt 2010, 13:08

ich kenn in Ö keinen

top man in der EU ist der hiendlmayer in BRD
der macht dass auch schon einige jahrzehnte
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von Charles » Di 26. Okt 2010, 13:56

@ Snakedoctor: Und was ist mit dem Pinter Paul in 1100 Wien? Zu dem bringen die Büxer die Problemfälle hin, der kann alles richten an 1911er und andere FFW auch. :think:


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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von snakedocter » Di 26. Okt 2010, 21:11

kann weder pos. noch neg. sagen
kenn ich zu wenig
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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von langbolzen » Di 2. Nov 2010, 19:49

Werte Schützenkollegen ! Meiner Erfahrung nach gibt es einige Punkte die Beachtung verdienen:
Schon die Benennung Frame ( Übersetzt auch Rahmen obwohl es eigentlich eine Bezeichnung ist, die
im europäischen des Rahmen des Rewolvers bezeichnet ) und Griffstück hat für die Behörden sehr wohl
eine in Auffassungsunterschieden begründete Unterscheidung. Und weiterer sehr wichtiger Punkt:
Auch wenn ein Griffstück frei erhältlich sein sollte, kann das sehr wohl heißen, daß bei Montage eines
eines anderen Waffenteils eine illegale Waffe entstehen könnte: Begründung von Behörde: Da als Waffenseriennummer und damit als Waffe die Nummer des Griffstücks erfasst wird . Darum käme ich nie
auf den Gedanken eines meiner registrierten Wechselsysteme auf einen anderen Griffstück zu montieren.
Erstens kann es sowieso nur auf ein Sytem eingepasst werden und zweitens habe ich die Erlaubnis für
Wechselsysteme bekommen und halte mich an die Regeln - obwohl auch ich gerne noch Erweiterungen
für vollwertige Waffen hätte- aber man ( Mann ) kall leider nicht Alles haben. Auch bei anderen Teilen
gibt es ähnliche Einschränkungen und es rentiert sich nicht wegen einer ( aus Sicht des Schützen - aus
Sicht der Behörden ist ein Gesetzesverstoß ein Gesetzesverstoß und bleibt ) Kleinigkeit Alles aufs Spiel
zu setzen.
Beste Grüße - langbolzen

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Re: Frage: 1911er Griffstück bzw. Schlitten WBK-pflichtig?

Beitrag von sandman » Di 2. Nov 2010, 21:38

Nur um es noch einmal klarzustellen:

Griffstücke sind frei!

Wenn man aber ein Wechselsystem auf ein Griffstück montiert, auf das dieses NICHT eingetragen wurde, dann hat man sich eine illegale Waffe gebaut.

Grüße

Sandman
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